Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für Maja T. aus Jena am 30. September 2026 von acht auf sieben Jahre verringert. Damit folgte es der Forderung der ungarischen Staatsanwaltschaft nicht, die im Berufungsverfahren mehr als 13 Jahre Haft verlangt hatte.
T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 an Ungarn ausgeliefert worden. Die ungarischen Behörden werfen der selbsterklärten non-binären Person vor, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren antifaschistischen Aktivisten Angehörige der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen zu haben.
Staatsanwaltschaft fordert mehr als 13 Jahre
Im Februar 2026 hatte ein ungarisches Gericht T. in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt, unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und wegen schwerer tätlicher Angriffe. Der Strafrahmen für die angeklagten Taten liegt zwischen zwei und 24 Jahren.
Die Staatsanwaltschaft beanstandete in der Berufung, das Gericht erster Instanz habe nicht anerkannt, dass die Angeklagte mögliche lebensgefährliche Verletzungen ihrer Opfer billigend in Kauf genommen habe. Das Berufungsgericht folgte dem nicht vollständig und senkte die Strafe um ein Jahr, wie die LTO-Berichterstattung zum Budapester Urteil zeigt.
Strafmaß im Fall Maja T. – von der Forderung bis zum Urteil
Angaben in Jahren Haft
Vater fordert doppelte Anrechnung der Haft
Wolfram Jarosch, der Vater von Maja T., nannte das Urteil „völlig überzogen“ – trotz der Herabsetzung um ein Jahr. Er verlangt, sein Kind sofort nach Deutschland zu überstellen; das ungarische Justizministerium habe diese Überstellung zugesagt, wie der nd-Ticker zu den Forderungen des Vaters berichtet.
Jarosch verlangt außerdem, die in Ungarn verbüßte Haftzeit mindestens doppelt anzurechnen: „Die Haftzeit in Ungarn muss mindestens doppelt angerechnet werden.“ T. war im Juni 2024 ausgeliefert worden und sitzt seither in ungarischer Haft.
Politik verlangt schnelle Rücküberstellung
Martin Schirdewan, Vorsitzender der Linksfraktion im Europäischen Parlament, nannte die Reduzierung der Strafe um ein Jahr „ein wichtiges Signal“. Die Bundesregierung müsse sich schnell und entschlossen für eine Rücküberstellung T.s nach Deutschland einsetzen, forderte er.
Schon im Juni 2026 hatten Abgeordnete von Außenminister Wadephul verlangt, Maja T. aus Ungarn zurückzuholen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2025 festgestellt, dass die Auslieferung T.s Grundrechte verletzte; das zuständige Kammergericht habe die Haftumstände in Ungarn für die Betroffene nicht ausreichend berücksichtigt.
Wie es zu dem Verfahren kam
T.s Anwälte hielten die Auslieferung wegen der Non-Binarität und der Haftumstände für riskant. Unterstützer von T. sowie Vertreter von Linken und SPD prangerten einen politischen „Schauprozess“ an; die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt stattete T. einen Besuch im Gefängnis ab.
Offen ist, wann und unter welchen Bedingungen T. nach Deutschland kommt. Der Vater verlangt eine doppelte Anrechnung der Haftzeit, Schirdewan fordert Tempo von der Bundesregierung – die ungarische Justiz hält an der Verurteilung fest.
Der Fall Maja T. von der Festnahme bis zum Berufungsurteil
- Februar 2023Vorwurf des Angriffs in Budapest
Maja T. soll mit weiteren antifaschistischen Aktivisten Angehörige der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen haben.
- Dezember 2023Festnahme in Berlin
T. wird in Berlin festgenommen.
- Juni 2024Auslieferung nach Ungarn
Deutschland liefert T. an Ungarn aus, das damals von Viktor Orbán regiert wird.
- 2025Bundesverfassungsgericht rügt die Auslieferung
Das Gericht stellt fest, dass die Auslieferung Grundrechte verletzte; das Kammergericht habe die Haftumstände in Ungarn nicht ausreichend berücksichtigt.
- Februar 2026Acht Jahre Haft in erster Instanz
Ein ungarisches Gericht verurteilt T. unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und schwerer tätlicher Angriffe.
- Mitte September 2026Beginn der Berufung in Budapest
Die Staatsanwaltschaft fordert mehr als 13 Jahre Haft.
- 30. September 2026Berufungsurteil: sieben Jahre
Das Berufungsgericht in Budapest senkt die Strafe von acht auf sieben Jahre.
