Abiturient verklagt Rheinland-Pfalz wegen 405 ausgefallener Stunden
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Unterrichtsausfall

Abiturient verklagt Rheinland-Pfalz wegen 405 ausgefallener Stunden

405 von 2.478 Unterrichtsstunden fielen in Elija Walks Oberstufe ersatzlos aus – dokumentiert von seiner Mutter. Am 30. Oktober 2026 verhandelt das Verwaltungsgericht Neustadt, ob das Land Rheinland-Pfalz dafür einstehen muss.

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405 von 2.478 Unterrichtsstunden fielen für Elija Walk in der Oberstufe ersatzlos aus – rund jede sechste. Am 30. Oktober 2026 verhandelt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße öffentlich darüber, ob das Land Rheinland-Pfalz dafür einstehen muss. Der heute 20-Jährige klagt gegen das Land; seine Mutter hat drei Jahre lang jeden Ausfall dokumentiert.

Walk machte im Frühjahr 2025 am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau sein Abitur. Seit dem Eintritt in die Oberstufe im Sommer 2022 hielt seine Mutter Susanne Walk den digitalen Stundenplan per Screenshot und in einer Excel-Tabelle fest – mit Fach, Uhrzeit und Ausfallgrund. Am Ende standen 405 ersatzlos ausgefallene Stunden. Die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bestreitet diese Zahlen nicht.

Drei Jahre Stundenplan als Beweismittel

Nach Angaben der Familie fehlte damit etwa jede sechste vorgesehene Unterrichtsstunde der Oberstufe. Walk nennt das keine Randerscheinung. Wenn so viel Unterricht ausfalle, entscheide nicht mehr Leistung, Fleiß oder Begabung über das Abitur, sondern die Frage, wer zu Hause Unterstützung bekommt.

„Wenn so viel Unterricht ausfällt, dann entscheidet nicht mehr Leistung, Fleiß oder Begabung über das Abitur, dann entscheidet, wer zu Hause Hilfe bekommt, wer Nachhilfe bezahlen kann, wer einen ruhigen Schreibtisch und familiären Rückhalt hat. So wird aus Unterrichtsausfall soziale Auslese.“
Elija Walk, Kläger und Ex-Abiturient

Bekannt wurde der Fall bundesweit im September 2026: Anfang des Monats erschien der erste ausführliche Bericht des SWR zum Fall, am 23. September folgte eine dpa-Berichtswelle, wie WELT über die Klage des Abiturienten berichtet und auch Focus, Bild und t-online den Streit aufgriffen.

Die Behörde sieht keinen Nachweis für einen Nachteil

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat Walks Widerspruch gegen die Notenbewertung im März 2026 zurückgewiesen. Die Ausfallzahlen selbst bestreitet sie nicht: Sie spricht von einer „unglücklichen Häufung von Ausfall“. Einen Nachweis, dass Walk dadurch bei seiner Abiturprüfung benachteiligt wurde, sieht sie nicht.

Die Behörde verweist auf den Lehrplan, der zu 60 Prozent aus Pflichtstoff besteht, und auf die Zumutbarkeit selbstständigen Lernens. Walks Rechtsanwalt Martin Malcherek widerspricht dieser Einschätzung.

Vom Widerspruch zum Verwaltungsgericht

Walk klagte Anfang April 2026 beim Verwaltungsgericht Neustadt. Seinen Eilantrag lehnte das Gericht im Juni 2026 ab, die Beschwerde im Eilverfahren wies das Oberverwaltungsgericht Koblenz zurück. „Wir sind hier im Neuland“, sagt sein Anwalt Martin Malcherek.

Der Weg von der Oberstufe zum Verwaltungsgericht

  1. Sommer 2022
    Eintritt in die Oberstufe

    Elija Walk kommt an das Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau. Seine Mutter beginnt, den digitalen Stundenplan zu dokumentieren.

  2. Frühjahr 2025
    Abitur und Abrechnung

    Walk macht sein Abitur. Die Bilanz der Familie: 405 von 2.478 vorgesehenen Unterrichtsstunden fielen ersatzlos aus.

  3. März 2026
    Widerspruch scheitert

    Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion weist Walks Widerspruch gegen die Notenbewertung zurück.

  4. Anfang April 2026
    Klage in Neustadt

    Walk erhebt Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.

  5. Juni 2026
    Eilantrag abgelehnt

    Das Verwaltungsgericht lehnt den Eilantrag ab, das Oberverwaltungsgericht Koblenz weist die Beschwerde im Eilverfahren zurück.

  6. 27. August 2026
    Klagebegründung

    Walk begründet seine Klage schriftlich.

  7. 30. Oktober 2026
    Öffentliche Hauptverhandlung

    Das Verwaltungsgericht Neustadt verhandelt den Fall in öffentlicher Sitzung.

Walk will Ausfall einklagbar machen

Walk bleibt nicht bei seinem eigenen Verfahren. Er hat eine Petition beim Bürgerbeauftragten des Landtags eingereicht und den Landeselternbeirat eingeschaltet. „Ich will Bildungs- und Chancengleichheit. Jeder hat das Recht auf Unterricht und jeder sollte gleich viel Unterricht bekommen. Ich will, dass man Ausfall einklagen kann“, sagt er.

  • eine einheitliche Definition von Unterrichtsausfall
  • eine automatisierte Erfassung der ausgefallenen Stunden
  • Einsichtsrechte für Eltern
  • verbindliche Schwellenwerte
  • eine unabhängige Validierung der Daten
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Was am 30. Oktober in Neustadt verhandelt wird

Am 30. Oktober 2026 kommt die Sache zur öffentlichen Hauptverhandlung vor das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Offen ist, welche Maßstäbe das Gericht anlegt: Verlangt es den Nachweis eines konkreten Nachteils in der Abiturprüfung, den die ADD bisher vermisst – oder lässt es die Zahl der dokumentierten Ausfälle genügen? Davon hängt ab, ob Eltern Unterrichtsausfall künftig überhaupt gerichtlich geltend machen können.