Abiturient verklagt Rheinland-Pfalz wegen 405 ausgefallener Stunden
405 von 2.478 Unterrichtsstunden fielen in Elija Walks Oberstufe ersatzlos aus – dokumentiert von seiner Mutter. Am 30. Oktober 2026 verhandelt das Verwaltungsgericht Neustadt, ob das Land Rheinland-Pfalz dafür einstehen muss.
405 von 2.478 Unterrichtsstunden fielen für Elija Walk in der Oberstufe ersatzlos aus – rund jede sechste. Am 30. Oktober 2026 verhandelt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße öffentlich darüber, ob das Land Rheinland-Pfalz dafür einstehen muss. Der heute 20-Jährige klagt gegen das Land; seine Mutter hat drei Jahre lang jeden Ausfall dokumentiert.
Walk machte im Frühjahr 2025 am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau sein Abitur. Seit dem Eintritt in die Oberstufe im Sommer 2022 hielt seine Mutter Susanne Walk den digitalen Stundenplan per Screenshot und in einer Excel-Tabelle fest – mit Fach, Uhrzeit und Ausfallgrund. Am Ende standen 405 ersatzlos ausgefallene Stunden. Die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bestreitet diese Zahlen nicht.
Drei Jahre Stundenplan als Beweismittel
Nach Angaben der Familie fehlte damit etwa jede sechste vorgesehene Unterrichtsstunde der Oberstufe. Walk nennt das keine Randerscheinung. Wenn so viel Unterricht ausfalle, entscheide nicht mehr Leistung, Fleiß oder Begabung über das Abitur, sondern die Frage, wer zu Hause Unterstützung bekommt.
„Wenn so viel Unterricht ausfällt, dann entscheidet nicht mehr Leistung, Fleiß oder Begabung über das Abitur, dann entscheidet, wer zu Hause Hilfe bekommt, wer Nachhilfe bezahlen kann, wer einen ruhigen Schreibtisch und familiären Rückhalt hat. So wird aus Unterrichtsausfall soziale Auslese.“
Die Behörde sieht keinen Nachweis für einen Nachteil
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat Walks Widerspruch gegen die Notenbewertung im März 2026 zurückgewiesen. Die Ausfallzahlen selbst bestreitet sie nicht: Sie spricht von einer „unglücklichen Häufung von Ausfall“. Einen Nachweis, dass Walk dadurch bei seiner Abiturprüfung benachteiligt wurde, sieht sie nicht.
Die Behörde verweist auf den Lehrplan, der zu 60 Prozent aus Pflichtstoff besteht, und auf die Zumutbarkeit selbstständigen Lernens. Walks Rechtsanwalt Martin Malcherek widerspricht dieser Einschätzung.
Vom Widerspruch zum Verwaltungsgericht
Walk klagte Anfang April 2026 beim Verwaltungsgericht Neustadt. Seinen Eilantrag lehnte das Gericht im Juni 2026 ab, die Beschwerde im Eilverfahren wies das Oberverwaltungsgericht Koblenz zurück. „Wir sind hier im Neuland“, sagt sein Anwalt Martin Malcherek.
Der Weg von der Oberstufe zum Verwaltungsgericht
Sommer 2022
Eintritt in die Oberstufe
Elija Walk kommt an das Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau. Seine Mutter beginnt, den digitalen Stundenplan zu dokumentieren.
Frühjahr 2025
Abitur und Abrechnung
Walk macht sein Abitur. Die Bilanz der Familie: 405 von 2.478 vorgesehenen Unterrichtsstunden fielen ersatzlos aus.
März 2026
Widerspruch scheitert
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion weist Walks Widerspruch gegen die Notenbewertung zurück.
Anfang April 2026
Klage in Neustadt
Walk erhebt Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.
Juni 2026
Eilantrag abgelehnt
Das Verwaltungsgericht lehnt den Eilantrag ab, das Oberverwaltungsgericht Koblenz weist die Beschwerde im Eilverfahren zurück.
27. August 2026
Klagebegründung
Walk begründet seine Klage schriftlich.
30. Oktober 2026
Öffentliche Hauptverhandlung
Das Verwaltungsgericht Neustadt verhandelt den Fall in öffentlicher Sitzung.
Walk will Ausfall einklagbar machen
Walk bleibt nicht bei seinem eigenen Verfahren. Er hat eine Petition beim Bürgerbeauftragten des Landtags eingereicht und den Landeselternbeirat eingeschaltet. „Ich will Bildungs- und Chancengleichheit. Jeder hat das Recht auf Unterricht und jeder sollte gleich viel Unterricht bekommen. Ich will, dass man Ausfall einklagen kann“, sagt er.
eine einheitliche Definition von Unterrichtsausfall
eine automatisierte Erfassung der ausgefallenen Stunden
Einsichtsrechte für Eltern
verbindliche Schwellenwerte
eine unabhängige Validierung der Daten
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Was am 30. Oktober in Neustadt verhandelt wird
Am 30. Oktober 2026 kommt die Sache zur öffentlichen Hauptverhandlung vor das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Offen ist, welche Maßstäbe das Gericht anlegt: Verlangt es den Nachweis eines konkreten Nachteils in der Abiturprüfung, den die ADD bisher vermisst – oder lässt es die Zahl der dokumentierten Ausfälle genügen? Davon hängt ab, ob Eltern Unterrichtsausfall künftig überhaupt gerichtlich geltend machen können.