Staatsanwaltschaft wirft B464-Fahrer versuchten Mord vor
Drei Autos, drei Schwerverletzte, ein Haftbefehl: Nach dem Frontalzusammenstoß auf der B464 bei Reutlingen-Altenburg ermittelt die Staatsanwaltschaft Tübingen wegen versuchten Mordes gegen den 42-jährigen Fahrer. Dashcam-Aufnahmen eines Zeugen sollen den Vorwurf stützen.
Ein 42 Jahre alter Autofahrer soll auf der B464 bei Reutlingen-Altenburg seinen Wagen absichtlich in den Gegenverkehr gesteuert haben. Bei dem Frontalzusammenstoß mit drei beteiligten Autos wurden alle Fahrer schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft Tübingen ermittelt gegen den Mann wegen versuchten Mordes – seit Donnerstag sitzt er in Untersuchungshaft.
Der Unfall ereignete sich am Montag, 28. September, gegen 8.45 Uhr. Nach bisherigem Ermittlungsstand streifte der BYD des 42-Jährigen zunächst den Audi eines 60-Jährigen, anschließend stieß er frontal mit dem Audi eines 38-Jährigen zusammen. Alle drei Fahrer wurden schwer verletzt, eine Person wurde mit dem Rettungshubschrauber geflogen.
Die B464 war am Unfalltag stundenlang voll gesperrt, ein Gutachter war am Unfallort im Einsatz. Den Sachschaden beziffert die Polizei auf rund 100.000 Euro.
Was die Dashcam-Aufnahmen zeigen
Als wesentliches Beweismittel gelten Dashcam-Aufnahmen eines Zeugen, die das Geschehen aufzeichneten. Nach Angaben eines Polizeisprechers geht die Polizei derzeit von einer suizidalen Absicht des 42-Jährigen aus. Die Ermittler prüfen, ob der Fahrer vorsätzlich handelte.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkte einen richterlichen Haftbefehl. Die Haftrichterin am Amtsgericht Tübingen setzte ihn am Donnerstag, 1. Oktober, in Vollzug. Der 42-Jährige sitzt seither in Untersuchungshaft.
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Mordvorwurf und Unschuldsvermutung
Öffentlich wurde der Mordvorwurf erst am Freitag, 2. Oktober, als Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten, dass gegen den 42-Jährigen wegen versuchten Mordes ermittelt wird. Nach Angaben der Ermittler stützen die Dashcam-Aufnahmen den Tatvorwurf. Geprüft wird, ob der Frontalcrash vorsätzlich verursacht wurde.
Offen ist, wann Staatsanwaltschaft und Polizei ihre Ergebnisse vorlegen und ob es zu einer Anklage kommt. Bis dahin bleibt der 42-Jährige in Untersuchungshaft.