Landgericht Potsdam weist Klage von Abou-Chaker-Sohn ab
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Prozess in Potsdam

Landgericht Potsdam weist Klage von Abou-Chaker-Sohn ab

Bushido hat im Streit um eine Grundschuld auf der gemeinsamen Villa einen weiteren Prozesserfolg erzielt. Das Landgericht Potsdam wies die Klage von Ahmed Abou-Chaker ab. Laut BILD-Bericht hielt das Gericht dessen Angebot für zu niedrig, um die aufgelaufenen Zinsen zu decken.

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Bushido hat im Grundstücksstreit mit Ahmed Abou-Chaker einen weiteren Sieg vor Gericht errungen. Das Landgericht Potsdam wies am 29. September 2026 dessen Klage ab, mit der er die Löschung einer Grundschuld auf dem gemeinsamen Villen-Anwesen in Kleinmachnow erreichen wollte.

Auf dem Anwesen am Zehlendorfer Damm lasten inzwischen rund 2,13 Millionen Euro: 1,2 Millionen Euro Grundschulden und etwa 930.000 Euro Zinsen. Auf Bushidos Hälfte entfallen davon rund 1,06 Millionen Euro, darunter etwa 464.000 Euro Zinsen.

365.465,44 Euro reichen nicht einmal für die Zinsen

Genau 365.465,44 Euro bot Ahmed Abou-Chaker dem Rapper – im Gegenzug für dessen Zustimmung zur Löschung. Bushido lehnte ab. Die Zivilkammer wertete die Summe als zu gering: Sie decke nicht einmal die aufgelaufenen Zinsen, so die Berichterstattung von BILD über das Potsdamer Urteil.

Was auf dem Anwesen lastet – und was geboten wurde

Alle Angaben in Euro

Quelle: dpa, Oktober 2026

Das Angebot lag damit deutlich unter dem, was auf Bushidos Hälfte eingetragen ist. Rund 1,06 Millionen Euro stehen dort zu Buche, davon etwa 464.000 Euro Zinsen. Die Kammer folgte deshalb nicht dem Kläger.

Ahmed Abou-Chaker muss die Kosten des Verfahrens tragen. Öffentlich bekannt wurde die Entscheidung erst Anfang Oktober: Am 2. Oktober 2026 berichteten Medien über das Urteil, eine dpa-Meldung verbreitete sich über zahlreiche Portale.

Ein Zuschlag von 7,4 Millionen Euro – und 18 Prozent Zinsen

Das Villen-Anwesen am Zehlendorfer Damm in Kleinmachnow war 2022 zwangsversteigert worden. Den Zuschlag erhielt Ahmed Abou-Chaker für 7.401.500 Euro – bei einem Verkehrswert von rund 14,8 Millionen Euro. Die bestehenden Grundschulden gingen mit 18 Prozent Zinsen auf ihn über.

Der Streit um das Villen-Anwesen in Kleinmachnow

  1. 2022
    Zwangsversteigerung

    Ahmed Abou-Chaker erhält den Zuschlag für 7.401.500 Euro, der Verkehrswert liegt bei rund 14,8 Millionen Euro. Die bestehenden Grundschulden mit 18 Prozent Zinsen gehen auf ihn über.

  2. September 2023
    Kein Managementvertrag

    Das Landgericht Berlin stellt fest, dass zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaker kein Managementvertrag bestand. Arafat Abou-Chaker muss rund 1,8 Millionen Euro zahlen.

  3. 2024
    Klage in Potsdam

    Ahmed Abou-Chaker reicht Klage gegen Bushido ein, das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 1 O 358/24.

  4. November 2025
    Beschlagnahme-Vermerk

    Für das Villengrundstück wird ein Beschlagnahme-Vermerk ins Grundbuch eingetragen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) verweist auf ein laufendes Ermittlungsverfahren.

  5. Januar 2026
    Berufung zurückgewiesen

    Das Kammergericht Berlin weist die Berufung Arafat Abou-Chakers zurück. Er muss Bushido rund 1,78 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zahlen.

  6. April 2026
    3,68 Millionen Euro für Bushido

    Das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel spricht Bushido rund 3,68 Millionen Euro aus dem Zwangsversteigerungserlös der Kleinmachnower Villa zu.

  7. 29. September 2026
    Klage abgewiesen

    Das Landgericht Potsdam weist die Klage von Ahmed Abou-Chaker gegen Bushido ab. Bekannt wird das Urteil am 2. Oktober 2026.

Seine Klage reichte Ahmed Abou-Chaker 2024 ein, verhandelt wurde sie beim Landgericht Potsdam unter dem Aktenzeichen 1 O 358/24. Seit November 2025 liegt zudem ein Beschlagnahme-Vermerk für das Villengrundstück im Grundbuch; die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) verweist auf ein laufendes Ermittlungsverfahren.

Bushidos Serie vor Gericht

Bushidos Gegner vor dem Landgericht Potsdam ist der Sohn von Arafat Abou-Chaker – und auch mit dem Vater liegt der Rapper im Streit. Im Januar 2026 bestätigte das Kammergericht Berlin, dass Arafat Abou-Chaker rund 1,78 Millionen Euro an Bushido zahlen muss; die Berufung wies das Gericht zurück.

Im April 2026 sprach das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel Bushido rund 3,68 Millionen Euro aus dem Zwangsversteigerungserlös der Kleinmachnower Villa zu.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil der Zivilkammer ist Berufung möglich. Legt Ahmed Abou-Chaker Rechtsmittel ein, könnte der Streit um die Grundschuld in eine weitere Instanz gehen – und damit auch die Frage, wie hoch eine Ablösung ausfallen müsste.

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Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) besteht ein Beschlagnahme-Vermerk im Grundbuch, solange das Ermittlungsverfahren läuft. Die Grundschuld ist weiterhin eingetragen; über eine mögliche Einigung ist nichts bekannt. Offen ist, wie viel Ahmed Abou-Chaker für Bushidos Hälfte am Ende bieten müsste.