In nur sechs Monaten nahm sie rund 20 Kilogramm zu – vor allem an Beinen und Hüften, während Hände und Füße schlank blieben. Was auf den ersten Blick wie ein Ernährungsproblem aussieht, hat einen eigenen Namen: Lipödem.
Lipödem heißt die chronische Fettverteilungsstörung des Unterhautfettgewebes, von der fast ausschließlich Frauen betroffen sind. Sie trifft vor allem Beine und Hüften, teils auch die Arme – Hände und Füße bleiben schlank. Genau dieses Muster – dicker werdende Beine bei unverändert schlanken Füßen – ist eines der auffälligsten Erkennungszeichen.
Seit dem 1. Juli 2026 rechnen Kassenärzte die Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I bis III als Kassenleistung ab. Bezahlt wird damit eine Operation, deren Nutzen bislang für zwölf Monate belegt ist. Grundlage der Entscheidung ist die LIPLEG-Studie.
Schmerz statt Schönheitsproblem
Die Symptome sind körperlich und deutlich: Druck- und Berührungsschmerz, ein Schwere- und Spannungsgefühl in den Beinen, symmetrisch vermehrtes Fettgewebe und eine Neigung zu blauen Flecken. Einen sicheren Selbsttest gibt es nicht, ebenso wenig einen Blutwert, der die Erkrankung belegen könnte. Die Diagnose stellen Ärztinnen und Ärzte deshalb klinisch.
Warum die Erkrankung ausbricht, ist bis heute ungeklärt. Diskutiert wird ein Zusammenspiel aus genetischer Veranlagung und hormonellen Umbruchphasen – Pubertät, Schwangerschaft und Wechseljahre. Wie unterschiedlich sich das im Einzelfall äußert, beschreibt Henning Knors, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, mit einem Bild:
„Das Lipödem zeigt sich sehr unterschiedlich. Ich vergleiche es gern mit einem Blumenstrauß: Die Stängel sind die gemeinsame Erkrankung, aber die Ausprägung der Blüten ist bei jeder Patientin anders.“
Vom Beschluss zur Kassenleistung
Am 17. Juli 2025 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss, die Liposuktion beim Lipödem unabhängig vom Krankheitsstadium in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung zu überführen. Am 9. Oktober 2025 wurde sie in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung aufgenommen – der Weg in die Kassenpraxis war damit frei.
Zum 1. Juli 2026 trat der angepasste Einheitliche Bewertungsmaßstab in Kraft. Seither ist der Eingriff in den Stadien I bis III unter Voraussetzungen als vertragsärztliche Kassenleistung abrechenbar – über die neuen Gebührenordnungspositionen 31095 und 31096 für Oberschenkel und Knie, wie aus der Abrechnungsregel der Kassenärzte in Baden-Württemberg hervorgeht.
Von der Entscheidung zur Kassenleistung
- 17. Juli 2025Der G-BA öffnet die Regelversorgung
Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt, die Liposuktion beim Lipödem unabhängig vom Krankheitsstadium in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung zu überführen.
- 9. Oktober 2025Aufnahme in die Richtlinie
Die Liposuktion bei Lipödem wird unabhängig vom Krankheitsstadium in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung aufgenommen.
- 1. Juli 2026Neue Abrechnungspositionen
Der angepasste EBM tritt in Kraft: Die Liposuktion ist in den Stadien I bis III unter Voraussetzungen als Kassenleistung abrechenbar, über die neuen GOP 31095 und 31096 für Oberschenkel und Knie.
- 3. September 2026LIPLEG-Studie erscheint im Lancet
Nach Peer Review wird die LIPLEG-Studie im Fachjournal The Lancet publiziert; am 4. September meldet der G-BA die Veröffentlichung offiziell.
68 Prozent gegen 8 Prozent
Grundlage der Entscheidung war die LIPLEG-Studie mit 410 Patientinnen an elf deutschen Zentren. Nach zwölf Monaten erreichten rund 68 Prozent der operierten Frauen eine klinisch relevante Schmerzreduktion. In der konservativ behandelten Gruppe waren es rund 8 Prozent.
Veröffentlicht wurden die Ergebnisse am 3. und 4. September 2026 im Fachjournal The Lancet, wie aus dem Bericht über die im Lancet veröffentlichte LIPLEG-Studie hervorgeht. Der begleitende Kommentar fällt deutlich aus: Er nennt die Liposuktion die derzeit einzige Behandlung mit potenziell kurativem Ansatz.
Was zur Operation dazugehören muss
Mit dem Eingriff allein ist laut Knors niemand versorgt. Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie beschreibt, was aus seiner Sicht dazugehören muss, damit die Behandlung trägt:
„Bewegung, Ernährung, psychische Stabilität und passende therapeutische Begleitung müssen individuell zusammenspielen.“
Für Betroffene führt der Weg über den klinischen Befund: Wer an Beinen und Hüften einen unerklärlichen, schmerzhaften Fettzuwachs bemerkt, während Füße und Hände schlank bleiben, sollte das ärztlich abklären lassen.
Die veröffentlichten LIPLEG-Daten enden nach zwölf Monaten. Wie sich Schmerzen und Befund danach entwickeln und worauf die Kassen ihre Entscheidung über die Liposuktion künftig stützen, bleibt damit offen.
