Jeder Fünfte retourniert getragene Kleidung – Händler prüfen Profile
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Jeder Fünfte retourniert getragene Kleidung – Händler prüfen Profile

Ein Fünftel der Deutschen hat schon getragene Kleidung an einen Onlinehändler zurückgeschickt. Die Händler wehren sich mit Kontosperren und prüfen die Social-Media-Posts ihrer Kunden – in manchen Fällen droht der Betrugsvorwurf.

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Ein Fünftel der Deutschen hat schon einmal getragene Kleidung an einen Onlinehändler zurückgeschickt. Wer das tut, muss damit rechnen, dass der Händler die Profile der Kundin oder des Kunden in den sozialen Netzwerken durchsieht. Laut dem Bericht von stern.de über Wardrobing reagieren Onlinehändler auf die Masche mit härteren Konsequenzen.

Das Phänomen trägt einen eigenen Namen: Wardrobing. Die Zahl stammt aus einer Umfrage, über die stern.de und n-tv am 4. Oktober 2026 berichten. Wer ein Kleidungsstück bestellt, es zu einem Anlass trägt und anschließend zurückschickt, spart den Kaufpreis und wälzt das Risiko auf den Händler ab. Der bekommt gebrauchte Ware zurück, trägt Versand und Prüfung – und kann das Stück oft nur mit Abschlag weiterverkaufen.

Die Branche wehrt sich. Nach Angaben der Berichte prüfen Onlinehändler inzwischen die Social-Media-Posts ihrer Kundinnen und Kunden, um getragene Ware zu erkennen. Ein Foto im zurückgeschickten Kleid lässt sich schwer bestreiten. In manchen Fällen riskieren Wardrobing-Kunden dabei sogar den Vorwurf des Betrugs.

Kontosperre als härtestes Mittel

Die härteste Maßnahme ist die Sperre des Kundenkontos. Der österreichische Standard berichtete, dass Zalando rund 10.000 Nutzerinnen und Nutzer für zwölf Monate sperrte, weil sie kostenlose Retouren übermäßig ausnutzten. Der Bericht lässt sich zeitlich nicht eindeutig einordnen.

Für die Händler geht es um Geld, das am Ende fehlt. Retouren verursachen Kosten für Transport, Prüfung und Wiederaufbereitung, während der Kaufpreis längst erstattet wurde. Ob das Rücksendeetikett gratis bleibt, entscheidet jeder Händler selbst. Je mehr getragene Ware im Karton liegt, desto genauer schauen die Unternehmen hin.

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Wertersatz nur bei sichtbaren Gebrauchsspuren

Ganz schutzlos sind die Händler nicht. Sie dürfen Wertersatz verlangen, wenn die Ware mit sichtbaren Gebrauchsspuren zurückkommt. Das Europäische Verbraucherzentrum nennt den Fall der Party: Wer ein Kleidungsstück dort trägt und es danach zurückschickt, muss mit einer Wertminderung rechnen. Voraussetzung ist eine korrekte Widerrufsbelehrung – fehlt sie, verliert der Händler seinen Anspruch.

Seit dem 19. Juni 2026 gilt für viele online geschlossene Verträge zusätzlich die Pflicht zum Widerrufsbutton. Er soll den Rücktritt vom Kauf erleichtern. Wer unsicher ist, was zurückgegeben werden darf, findet bei der Verbraucherzentrale die Regeln zum Widerrufsrecht beim Online-Einkauf.

Retouren bleiben ein Kostenproblem

Die Retourenflut ist kein Einzelphänomen. Im Sommer 2026 befragte das EHI 108 Onlinehändler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu ihrem Versand- und Retourenmanagement. Das am 30. September 2026 veröffentlichte Ergebnis: 67,8 Prozent der Fashion-Händler melden eine Retourenquote von über 20 Prozent. 60,6 Prozent tragen die Rücksendekosten vollständig.

Wie aus der Retourenfrage ein Streitfall wurde

  1. 15. April 2026
    Wertersatz-Regeln des Europäischen Verbraucherzentrums

    Bei sichtbaren Gebrauchsspuren kann der Händler Wertersatz verlangen – Voraussetzung ist eine korrekte Widerrufsbelehrung.

  2. 19. Juni 2026
    Widerrufsbutton wird Pflicht

    Für viele online geschlossene Verträge muss der Widerruf per Button möglich sein.

  3. Sommer 2026
    EHI befragt 108 Onlinehändler

    Die Erhebung läuft in Deutschland, Österreich und der Schweiz und widmet sich Versand und Retourenmanagement.

  4. 30. September 2026
    EHI-Studie erscheint

    67,8 Prozent der Fashion-Händler melden eine Retourenquote über 20 Prozent, 60,6 Prozent tragen die Rücksendekosten vollständig.

  5. 4. Oktober 2026
    Berichte über Wardrobing

    stern.de und n-tv melden: Ein Fünftel der Deutschen hat schon getragene Kleidung retourniert, Händler prüfen Social-Media-Posts.

Für die Händler bleibt das ein Dilemma. Kostenlose Rücksendungen gelten als Wettbewerbsvorteil und gewinnen nach der EHI-Studie sogar wieder an Bedeutung. Zugleich fressen sie die Marge. Wer die Kontrollen verschärft, riskiert, auch treue Kundinnen und Kunden zu verprellen; wer nichts tut, trägt die Kosten weiter selbst.

Ob die harten Maßnahmen Bestand haben, ist offen. Der Betrugsvorwurf ist bislang ein Vorwurf, kein Urteil, und eine Kontosperre trifft Kunden ohne Gerichtsverfahren. Wie viele Wardrobing-Fälle tatsächlich auffliegen und ob Gerichte die Sperrpraxis stützen, ist nicht entschieden. Geklärt wird das nicht im Onlineshop, sondern vor Gericht.