Hubig will Täter für Mietkosten nach häuslicher Gewalt zahlen lassen
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Mietstreit

Hubig will Täter für Mietkosten nach häuslicher Gewalt zahlen lassen

Nach einer Trennung wegen häuslicher Gewalt haften Betroffene oft weiter für die Miete der gemeinsamen Wohnung – weil der Täter die Kündigung blockiert. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium soll den Ausstieg erleichtern und den Täter zur Kasse bitten. Widerstand kommt von Vermietern und Anwälten.

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Wer nach häuslicher Gewalt aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, haftet oft weiter für die Miete – weil ein gemeinsamer Mietvertrag nur von allen Mietern gemeinsam gekündigt werden kann und der Täter die Unterschrift verweigert. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium soll diese Falle schließen: Der Täter soll die Mietkosten tragen, die dem Opfer nach dem Auszug entstehen.

Der Entwurf liegt den Zeitungen der Funke Mediengruppe vor; am 5. Oktober 2026 berichteten sie über die geplante Haftung des Täters für Mietkosten. Danach sollen Betroffene vom Täter verlangen können, dass er der Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags zustimmt.

Der Entwurf regelt zwei Dinge. Er soll den Ausstieg aus dem gemeinsamen Vertrag samt Kostenfolge ermöglichen. Zugleich sollen Familiengerichte Kontakt- und Näherungsverbote künftig auch ohne gesonderten Antrag zugunsten abhängiger Personen im Haushalt anordnen können – für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, die bislang leer ausgingen, weil sich ein Verbot nur auf die unmittelbar gewaltbetroffene Person bezog.

Warum die gemeinsame Wohnung zur Falle wird

Bislang gilt: Ein gemeinsamer Mietvertrag lässt sich nur von allen Mietern gemeinsam kündigen. Verweigert der Täter die Zustimmung, blieb dem Opfer nur ein langwieriger, belastender Rechtsstreit. Bis zur Kündigung und Räumung haftete es weiter für die Miete der Wohnung, in der es längst nicht mehr lebte.

Der Entwurf setzt dort an. Er gibt Betroffenen einen Anspruch darauf, dass der Täter der Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags zustimmt, und lässt sie vom Täter die Mietkosten verlangen, die nach dem Auszug entstehen. Wer die Wohnung verlässt, soll also nicht weiter für sie zahlen müssen.

Für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), deren Haus den Entwurf erarbeitet hat, ist die Mietvertragsfrage der Kern des Vorhabens.

„Wer häusliche Gewalt erlebt hat, soll sich leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter lösen können.“
Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin (SPD)

Wie der Zustimmungsanspruch durchgesetzt wird, ist damit noch nicht ausbuchstabiert. Die Bundesregierung hatte im März angekündigt, sie wolle die Durchsetzung erleichtern.

Vom Antrag der Länder zum Regierungsentwurf

Der Vorstoß hat eine Vorgeschichte im Bundesrat. Am 9. Dezember 2025 legten Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland, beteiligt auch Niedersachsen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes vor. Am 30. Januar 2026 folgte der Beschluss des Bundesrats zur Hamburger Initiative: Opfer sollen die Zustimmung des Täters zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags verlangen können.

Am 4. März 2026 verabschiedete der Bundesrat seinen Gesetzentwurf, der die Regelung als Alternative zur Wohnungszuweisung vorsah. Acht Tage später nahm die Bundesregierung zum Entwurf Stellung und kündigte einen eigenen Regelungsvorschlag an. Im Juni 2026 befasste sich die Frühjahrs-Justizministerkonferenz in Bad Schandau mit Hamburgs Antrag, gemeinsame Mietverträge schneller zu beenden.

Der Weg von der Länderinitiative zum Entwurf des Ministeriums

  1. 9. Dezember 2025
    Länder legen Entwurf im Bundesrat vor

    Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland bringen einen Entwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes ein; Niedersachsen ist beteiligt.

  2. 30. Januar 2026
    Bundesrat beschließt Gesetzesantrag

    Opfer sollen die Zustimmung des Täters zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags verlangen können.

  3. 4. März 2026
    Bundesrat verabschiedet Gesetzentwurf

    Die Regelung ist als Alternative zur Wohnungszuweisung angelegt.

  4. 12. März 2026
    Bundesregierung kündigt eigenen Vorschlag an

    In ihrer Stellungnahme will sie die Durchsetzung des Zustimmungsanspruchs erleichtern.

  5. 4. Juni 2026
    Justizministerkonferenz berät in Bad Schandau

    Hamburgs Antrag zur beschleunigten Beendigung gemeinsamer Mietverträge steht auf der Tagesordnung der Frühjahrs-Jumiko.

  6. 5. Oktober 2026
    Funke Mediengruppe berichtet über den Entwurf

    Das Bundesjustizministerium will Opfer aus dem gemeinsamen Mietvertrag lösen und den Täter an den Mietkosten beteiligen.

Widerstand von Vermietern und Anwälten

Widerstand kommt aus der Wohnungswirtschaft. Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt vor einem einseitigen Kündigungsrecht ohne gerichtliche Feststellung – also davor, dass ein gemeinsamer Mietvertrag endet, ohne dass ein Gericht die Gewaltvorwürfe geprüft hat.

Bedenken hatte auch der Deutsche Anwaltverein – er äußerte sie bereits zur Vorgängerinitiative aus dem Bundesrat.

In Hamburg, von wo die Initiative stammt, sieht man die Sache anders. Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) nennt die Regelung einen Baustein für einen lückenlosen Schutz.

„Es ist ein weiterer Baustein für einen möglichst effektiven und lückenlosen Schutz bei häuslicher Gewalt. Wir wollen den Opfern einen Neuanfang außerhalb einer gemeinsam mit dem Täter gemieteten Wohnung erleichtern.“
Anna Gallina, Justizsenatorin Hamburg (Grüne)

Wie es weitergeht

Beschlossen ist nichts. Der Entwurf stammt aus dem Ministerium und muss erst ins Kabinett, danach durch Bundestag und Bundesrat. Ob die Kostenregelung und die erweiterten Schutzanordnungen dort unverändert bleiben, ist offen.

Für Hubig wäre ein Erfolg auch ein Signal nach innen: Bei einem anderen Vorhaben ihres Hauses, Hubigs Vorstoß zur Verjährungsfrist bei Vergewaltigung, blockieren Union und AfD.

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Als Nächstes entscheidet das Kabinett. Passiert der Entwurf unverändert, hinge der Auszug aus einer Gewaltwohnung nicht mehr am Veto des Täters – und die Rechnung für die gemeinsame Wohnung ginge an ihn.