Der Streit um unerlaubte Wahlwerbung endet mit einer Zahlung: 7.500 Euro muss der AfD-Kreisverband Uckermark an Heino überweisen. Das ist das Ergebnis des Vergleichs zwischen Heino und der AfD Uckermark vor dem Landesgericht Innsbruck.
Bekannt wurde die Einigung am 9. Oktober durch eine Sprecherin des Landgerichts; am 12. Oktober bestätigte Heinos Manager Helmut Werner die Zahlung. Heino selbst äußerte sich nicht öffentlich, für ihn sprach Werner. Der AfD-Kandidat Felix Teichner entschuldigte sich für die Wahlwerbung, zur Summe sagte er nichts.
„Damit ist die Sache für uns erledigt.“
Mit diesem Satz beendet Heinos Seite das Verfahren. Die AfD äußert sich dagegen nicht: Landesvorsitzender René Springer gab auf Anfrage keine Stellungnahme ab. Für die Partei bleibt damit eine Zahlung ohne Erklärung.
Der Satz, der den Streit auslöste
Auslöser war der Landratswahlkampf in der Uckermark im April 2026. Der AfD-Kandidat Felix Teichner warb in sozialen Medien mit dem Satz „Am Sonntag würde Heino Felix wählen“ und der Zeile „Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark“ – mit Heinos Namen, aber ohne dessen Zustimmung.
Heinos Management reagierte scharf. Werner sagte über die Werbung: „Das ist eine Unverschämtheit, und das geht zu weit.“ Heinos Anwälte setzten den Kreisverband unter Druck; der AfD-Kreisverband Uckermark gab daraufhin beim Landgericht Neuruppin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
Die Erklärung hat es in sich: Für jeden weiteren Verstoß wäre eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro an die Staatskasse fällig. Bei der Wahl am 19. April 2026 verlor Teichner deutlich – 40 Prozent der Stimmen für ihn, 60 Prozent für die CDU-Amtsinhaberin Karina Dörk. Die Wahlbeteiligung lag bei 55,3 Prozent.
Vom Wahlkampfpost zum Vergleich
- 19. April 2026Teichner verliert die Landratswahl
Der AfD-Kandidat kommt in der Uckermark auf 40 Prozent, CDU-Amtsinhaberin Karina Dörk auf 60 Prozent.
- April 2026Unterlassungserklärung in Neuruppin
Der AfD-Kreisverband Uckermark verpflichtet sich, Heinos Namen nicht mehr für Wahlwerbung zu nutzen – Strafe bei Verstoß: 250.000 Euro.
- 7. Juli 2026Klage in Innsbruck
Heino verlangt am Landesgericht Innsbruck mindestens 30.000 Euro immateriellen Schadenersatz.
- 9. Oktober 2026Vergleich steht
Eine Sprecherin des Landgerichts Innsbruck bestätigt die Einigung: 7.500 Euro an Heino.
- 12. Oktober 2026Bestätigung durch den Manager
Helmut Werner bestätigt den Vergleich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Heino fordert mindestens 30.000 Euro
Im Juli 2026 wurde der Streit juristisch. Am 7. Juli wurde bekannt, dass Heino wegen immateriellen Schadens am Landesgericht Innsbruck Klage eingereicht hat – über mindestens 30.000 Euro. Zu Heinos Klage gegen die AfD in Innsbruck hatte die Partei bis Ende Juli Zeit, sich schriftlich zu äußern.
Von dieser Forderung bleibt im Vergleich nur ein Teil übrig: 7.500 Euro zahlt der Kreisverband, rund ein Viertel der verlangten Summe. Bereits im April hatte er in Neuruppin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, die für jeden weiteren Verstoß 250.000 Euro an die Staatskasse vorsieht.
Die Euro-Beträge im Streit zwischen Heino und der AfD Uckermark
Forderung und Vergleichszahlung gehen an Heino, die Vertragsstrafe an die Staatskasse.
Ein Signal gegen unerlaubte Wahlwerbung
Heinos Manager zieht eine politische Lehre aus dem Verfahren. Werner wertete den Vergleich als „wichtiges Signal gegen unerlaubte Wahlwerbung und eine Lehre für sämtliche Parteien“. Für Heino sei die Werbung mit seinem Namen ohnehin nie in Frage gekommen.
Nach Angaben Werners hatte Heino bei der vergangenen Bundestagswahl CDU und Friedrich Merz unterstützt, die AfD dagegen „definitiv nicht“. Auf Teichner gemünzt sagte Werner: „Heino hätte Herrn Teichner definitiv nicht gewählt, wenn er die Möglichkeit dazu gehabt hätte.“
Was der Vergleich nicht klärt
Offen ist, ob der Vergleich für die Partei Folgen hat. Eine Bewertung des Vorgangs durch den AfD-Kreisverband Uckermark liegt nicht vor, auch eine Erklärung zur Höhe der Zahlung fehlt. Springer ließ die Anfrage zur Zahlung unbeantwortet.
Für den Fall, dass Heinos Name erneut in der Wahlwerbung des Kreisverbands auftaucht, sieht die Neuruppiner Erklärung 250.000 Euro Strafe an die Staatskasse vor. Ob die AfD ihre Wahlkampfpraxis ändert, dazu hat sie sich bislang nicht geäußert.
