Markus Braun hält sechs Jahre U-Haft für nicht gerechtfertigt
Bild: KI-generiert
Wirecard-Prozess

Markus Braun hält sechs Jahre U-Haft für nicht gerechtfertigt

Zum ersten Mal seit seiner Verhaftung 2020 spricht Markus Braun aus der JVA München-Stadelheim. Er fordert eine gesetzliche Höchstdauer für Untersuchungshaft – und rechnet im Wirecard-Prozess selbst nicht mehr mit einem Freispruch.

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Seit dem Sommer 2020 sitzt Markus Braun in Untersuchungshaft, mehr als sechs Jahre. Jetzt hat der frühere Vorstandschef von Wirecard sein erstes Interview seit dem Haftantritt gegeben – nicht in einer Konzernzentrale, sondern in der JVA München-Stadelheim.

Rund eine Stunde dauerte das Gespräch. Im Interview in der JVA München-Stadelheim saßen neben Braun seine Verteidigerin Theres Kraußlach, ein Gerichtssprecher und ein Polizist. Braun nutzte den Termin für eine Abrechnung mit der Dauer seines Verfahrens.

Keine Rache, aber Unverständnis

Über Jan Marsalek, der in Moskau lebt und dort offenbar für den russischen Geheimdienst arbeitet, spricht Braun ohne Wut. „Warum?! Warum?! Er war hochtalentiert, aber ich verstehe einfach nicht, wieso er diesen Wahnsinn veranstaltet hat“, sagt er. Sein Gehirn produziere darauf keine sinnvolle Antwort.

Auch suchen will er Marsalek nicht: „Ich werde weder nach ihm suchen noch suchen lassen und auch nicht nach Moskau fahren, definitiv nicht.“ Statt Rache beschäftigt ihn die Frage nach den Motiven – und danach, was in dem Konzern tatsächlich geschah.

„Ich habe einige Monate, vielleicht ein Jahr gebraucht, meine sehr, sehr negativen Gefühle zu sublimieren. Aber am Ende des Tages bringt einen Hass nicht weiter. Was soll ich mich emotional an jemandem abarbeiten? Ich würde einfach gern wissen, was passiert ist und was die echten Motive waren.“
Markus Braun, früherer Vorstandschef von Wirecard

Ein Jahr U-Haft als Obergrenze

Braun hält seine Haft für nicht gerechtfertigt. „Sechs Jahre Untersuchungshaft halte ich in keiner Weise für gerechtfertigt“, sagt er und verlangt eine klare gesetzliche Grenze: maximal etwa ein Jahr, außer bei schweren Gewaltverbrechen.

Zusätzlich fordert er eine Begrenzung der Verfahrensdauer, etwa auf 50 Verhandlungstage. Der Strafprozess vor dem Landgericht München I (Az. 4 KLs 402 Js 108194/22) läuft seit dem 8. Dezember 2022 – der Schlussakt nach mehr als 270 Verhandlungstagen ist erreicht.

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Braun rechnet nicht mit Freispruch

Mit einem Freispruch rechnet Braun selbst nicht. Es sei „völlig vermessen“, darauf zu hoffen, sagt er. „Ich werde seit sechs Jahren in Untersuchungshaft gehalten, da ist es doch offensichtlich, dass das Gericht keinen Freispruch plant und von Anfang an nicht geplant hat.“

Seine Verteidigung strebt den Freispruch dennoch an – fehlende Beweise machten neue Beweisanträge nötig. Im Verfahren drohen Braun zehn bis 15 Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Betrugsschaden auf rund drei Milliarden Euro, im Insolvenzverfahren wurden Forderungen von mehr als 15 Milliarden Euro angemeldet.

Milliardensummen im Wirecard-Skandal

Nicht auffindbare Guthaben, behaupteter Schaden und angemeldete Forderungen im Vergleich

Quelle: Landgericht München I, Staatsanwaltschaft, Insolvenzverfahren

Urteil Ende November erwartet

Vorsitzender Richter Markus Födisch hatte im Juli den Fahrplan für die Schlussphase vorgelegt: Plädoyers ab dem 19. Oktober 2026, das Urteil wird für Ende November oder Anfang Dezember erwartet. Kronzeuge ist der frühere Dubai-Statthalter Oliver Bellenhaus, mitangeklagt der Ex-Chef-Buchhalter Stephan von Erffa.

Über die Haft sagte Braun: „Natürlich gibt es dunkle Momente, massive Dunkelheit.“ Nach vorn blickt er auf künstliche Intelligenz, Quantencomputer, Fusionsenergie. „Aber der erste Schritt für mich ist es, wieder etwas Lebensraum zu haben.“ Über diesen Schritt entscheidet in wenigen Wochen das Gericht.

Von der Insolvenz zum Urteil

  1. Juni 2020
    Wirecard meldet Insolvenz an

    Guthaben von 1,9 Milliarden Euro auf asiatischen Treuhandkonten sind nicht auffindbar, der DAX-Konzern bricht zusammen.

  2. Sommer 2020
    Braun wird verhaftet

    Der Vorstandschef kommt in Untersuchungshaft, zunächst in Augsburg-Gablingen, später in der JVA München-Stadelheim.

  3. 8. Dezember 2022
    Prozess beginnt

    Vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts München I startet das Verfahren gegen Braun, Bellenhaus und von Erffa.

  4. 12. Februar 2025
    Verfahren wird beschränkt

    Die Staatsanwaltschaft konzentriert sich auf die zehn schwersten Anklagepunkte, Verteidigerin Kraußlach spricht von „Vorverurteilung“.

  5. 23. Juli 2026
    Fahrplan für das Finale

    Richter Födisch kündigt Plädoyers ab dem 19. Oktober und ein Urteil bis Ende November oder Anfang Dezember 2026 an.

  6. 22. Oktober 2026
    Erstes Interview aus der Haft

    Braun spricht in der JVA München-Stadelheim über Marsalek, die Haftdauer und seine Erwartung an das Urteil.