AfD-Anwalt Brennecke bestätigt Suche nach Kösters Privatadresse
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Medienrecht

AfD-Anwalt Brennecke bestätigt Suche nach Kösters Privatadresse

Die Kanzlei Höcker hat die Privatadresse des ZDF-Reporters Fabian Köster von einem Privatdetektiv ermitteln lassen – ans Licht kam das durch 420.000 gehackte AfD-Mails. Anwalt Carsten Brennecke bestätigt das Vorgehen und fragt, ob das ein Skandal sein soll.

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Ein Privatdetektiv hat die Privatadresse des ZDF-Reporters Fabian Köster recherchiert. Beauftragt hat ihn die Kölner Kanzlei Höcker, die für die AfD tätig wurde.

Bekannt wurde der Vorgang durch einen Datenbestand, den die Süddeutsche Zeitung ausgewertet hat: rund 420.000 interne AfD-E-Mails. Sie waren im Oktober 2026 nach einem Hackerangriff auf einen Hosting-Dienstleister der Partei veröffentlicht worden – rund 281 Gigabyte auf einer anonymen Website.

X · @RABrennecke

Die Recherche der Süddeutschen Zeitung zum Detektiv-Einsatz beschreibt den Weg: AfD-Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß bat kurz nach der Ausstrahlung eines Köster-Beitrags einen Anwalt der Kanzlei Höcker, den Film zu prüfen.

Weil bei Journalisten mit einer Auskunftssperre im Melderegister zu rechnen sei, schaltete die Kanzlei nach eigenen Angaben einen Privatdetektiv ein, um die Privatadresse zu finden.

Ein Anwalt bestätigt die Recherche

Der Anwalt, der die Recherche verantwortet, heißt Carsten Brennecke. Er bestätigt das Vorgehen nicht als Ausrutscher, sondern als Regel – und kehrt den Vorwurf gegen die Kritiker:

„Ja, wir lassen Privatadressen recherchieren. Auch die von Journalisten. Und das soll ein Skandal sein?“
Carsten Brennecke, Rechtsanwalt der Kanzlei Höcker

Brennecke ist nach eigener Angabe Mitglied der Grünen. Dass die Adresse eines Journalisten das Ziel war, bestreitet er nicht. Er verweist darauf, dass Adressermittlungen in Zivilverfahren üblich seien und das Prozessrecht keine andere Wahl lasse.

Der Anlass liegt sieben Jahre zurück

Auslöser war ein Auftritt Kösters im Jahr 2019: Auf der Wahlparty der FPÖ zur österreichischen Nationalratswahl gab er sich als Reporter von „AfD-TV“ aus und animierte Gäste zu Wahlkampfgrüßen an „Bernd“ – gemeint war Björn Höcke.

Köster, heute für die „Heute-Show“ im Einsatz, sagte später über die Aktion: „Wenn man hier Spaß haben will, dann geht man natürlich nicht als Lügenpresse, dann geht man als Alternatives Fernsehen Deutschland.“

Die Kanzlei sollte prüfen, ob gegen den Beitrag vorzugehen ist. Zu einem Unterlassungs- oder Verbotsverfahren gegen Köster kam es nach ihren Angaben nicht.

Von der Wahlparty zum Privatdetektiv

  1. 2019
    Köster gibt sich als „AfD-TV“-Reporter aus

    Auf der Wahlparty der FPÖ zur österreichischen Nationalratswahl animiert er Gäste zu Wahlkampfgrüßen an „Bernd“.

  2. 2019, kurz nach der Ausstrahlung
    AfD bittet Kanzlei Höcker um Prüfung

    Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß lässt den Köster-Beitrag juristisch bewerten.

  3. September 2026
    Hackerangriff auf den Hosting-Dienstleister

    Nach AfD-Angaben werden Teile weniger Mail-Postfächer der Partei kopiert.

  4. 19. Oktober 2026
    Daten auf anonymer Website veröffentlicht

    Rund 281 Gigabyte mit mehr als 420.000 AfD-E-Mails gehen online.

  5. 22. Oktober 2026
    SZ berichtet über den Privatdetektiv

    Brennecke bestätigt das Vorgehen öffentlich und nennt es Routine.

  6. 24. Oktober 2026
    WELT greift den Fall auf

    Ein Beitrag von Benjamin Stibi erklärt, warum die Kanzlei einen Detektiv ansetzte.

Fristen von einem Monat, keine Anschrift

Die Kanzlei begründet die Adressermittlung mit dem Zivilprozessrecht. Im Eilverfahren laufen die Fristen schnell ab – etwa ein Monat ab Kenntnis der Rechtsverletzung. Für die Anhörung des Gegners braucht das Gericht zudem eine zustellfähige Anschrift.

„Wir ermitteln in jedem Fall die Privatadresse des Gegners, wenn wir für unsere Mandanten gegen eine Äußerung vorgehen. Das machen wir bei Journalisten genauso wie bei jedem anderen. Das Zivilprozessrecht lässt uns keine andere Wahl.“
Carsten Brennecke, Rechtsanwalt der Kanzlei Höcker

Damit ist die Detektiv-Recherche für die Kanzlei Routine, nicht Ausnahme. Die Adresse sollte eine mögliche einstweilige Verfügung vorbereiten – ein Verfahren gegen Köster wurde daraus nach Angaben der Kanzlei nicht.

Ein Quatsch-Bericht und kein Verfahren

Ausgetragen wurde der Streit öffentlich. Brennecke schrieb am 22. Oktober: „Der Quatsch-Bericht der @SZ ist jetzt online und hier abrufbar.“ Am 23. Oktober legte er die rechtliche Begründung nach, der Blogger Hadmut Danisch griff den Fall auf.

Am 24. Oktober folgte ein Beitrag in der WELT, der erklären soll, warum die Kanzlei einen Detektiv ansetzte.

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Ein Unterlassungsverfahren gegen Köster gibt es bislang nicht. Ob die Kanzlei die einstweilige Verfügung noch auf den Weg bringt – und ob der Fall vor Gericht landet –, ist offen.