Staffordshire-Bullterrier beißt 70-Jährige und ihren Sohn in Marburg
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Hundeattacke

Staffordshire-Bullterrier beißt 70-Jährige und ihren Sohn in Marburg

In Marburg-Richtsberg hat ein Staffordshire-Bullterrier die 70-jährige Mutter seines Halters in den Arm gebissen. Polizisten stoppten die Blutung mit einem Tourniquet, der Sohn tötete das Tier mit einem Messer – und die Ermittler prüfen nun ein Verfahren gegen ihn.

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Eine 70 Jahre alte Frau wäre in ihrer eigenen Wohnung in Marburg fast verblutet – gerettet von Polizisten, die vor dem Rettungsdienst am Ort waren. Gebissen hatte sie der Hund der Familie: ein Staffordshire-Bullterrier.

Der Angriff ereignete sich am Montag, 26. Oktober 2026, gegen 16:20 Uhr in einer Wohnung in der Potsdamer Straße im Stadtteil Richtsberg. Aus bislang ungeklärten Gründen biss der Staffordshire-Bullterrier die 70-jährige Mutter seines Halters in den Arm. Als der 49-jährige Sohn ihr zu Hilfe kam, ging das Tier auch ihn an.

Beamte der Polizeistation Marburg waren schneller vor Ort als die Rettungskräfte. Sie legten ein Tourniquet an und stoppten damit die starke arterielle Blutung am Arm der Frau. Laut Polizei retteten sie ihr damit vermutlich das Leben.

Der 49-Jährige ist der Halter des Hundes und der Sohn der Verletzten. Er war es, der das Tier schließlich tötete – in der eigenen Wohnung, kurz nachdem es seine Mutter und ihn selbst gebissen hatte. Mutter und Sohn erlitten erhebliche Verletzungen und wurden in das Universitätsklinikum Gießen und Marburg gebracht.

Am Dienstagmorgen gab es zunächst keine neuen Angaben zum Gesundheitszustand der beiden. Offen blieb damit auch, wie schwer die Wunde am Arm der 70-Jährigen bleibt.

Der Sohn ersticht den Hund mit einem Messer

Kurz nach dem Angriff griff der Halter selbst ein: Der 49-Jährige erstach seinen Hund mit einem Messer. Ein Zeuge, der die Schreie gehört hatte, alarmierte die Polizei. Das Polizeipräsidium Mittelhessen veröffentlichte am Abend den Einsatzbericht zum Angriff auf Mutter und Sohn.

Der Tatort liegt in einem Mehrfamilienhaus in der Potsdamer Straße am Richtsberg. Als die Beamten eintrafen, war der Hund bereits tot – und die Blutung der 70-Jährigen das Dringendste. Der Zeuge, der die Schreie gehört hatte, hatte den Notruf ausgelöst.

Listenhund mit gültiger Erlaubnis

Der Staffordshire-Bullterrier steht in Hessen auf der Liste der Hunde, deren Haltung genehmigt werden muss. Diese behördliche Erlaubnis lag vor, wie die hessenschau den Stand der Ermittlungen zusammenfasst. Nach bisherigen Erkenntnissen war der Hund zuvor nicht auffällig.

Für die Behörden ist das der heikle Punkt: Der Halter hatte die Genehmigung, das Tier galt als unauffällig – und biss trotzdem zu. Ob die Einstufung als Listenhund solche Angriffe verhindert, ist damit offen. Im Juli 2026 starb ein vierjähriges Mädchen nach dem tödlichen Angriff eines Listenhundes auf ein Kind.

Die Polizei nennt für den Biss in Marburg keine Ursache. Fest steht nur: Der Hund lebte im Haushalt des 49-Jährigen und biss zuerst die 70-Jährige, dann ihren Sohn. Zu einer möglichen Vorgeschichte des Tieres gibt es bislang keine Angaben.

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Falschmeldung vom Amokläufer

Während der Einsatz lief, verbreitete sich in sozialen Netzwerken eine ganz andere Version des Geschehens: Am Richtsberg sei ein „Amokläufer“ unterwegs. Die Polizei bestätigte das nicht. Das Polizeipräsidium Mittelhessen warnte in seinem Bericht ausdrücklich vor Falschmeldungen, die einen anderen Einsatzgrund nennen.

Die Beamten appellierten, solche Behauptungen nicht weiterzugeben. Für sie war die Falschmeldung ein zweiter Fall: Sie mussten klarstellen, dass am Richtsberg kein Amokläufer unterwegs war, sondern ein Hund seine eigenen Leute attackiert hatte.

Die Oberhessische Presse berichtete am Abend gegen 18:42 Uhr über den Vorfall – und darüber, dass am Richtsberg zuvor die Nachricht von einem angeblichen Amokläufer kursiert hatte. hessenschau.de meldete um 21:42 Uhr Details zum Tatort im Mehrfamilienhaus.

Prüfung wegen fahrlässiger Körperverletzung

Die Ermittler prüfen, ob gegen den 49-jährigen Hundehalter ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird. Ein Vorwurf ist damit noch nicht erhoben, die Prüfung läuft. Ob und wann sie abgeschlossen wird, ist offen.

Für die 70-Jährige und ihren Sohn steht dagegen die medizinische Frage im Vordergrund. Beide werden im Universitätsklinikum Gießen und Marburg behandelt, neue Angaben zu ihrem Zustand gab es am Dienstagmorgen nicht. Ob der Halter mit einem Verfahren rechnen muss, entscheidet sich erst nach Abschluss der Prüfung.