BGE stuft nur noch 36 von 90 Gebieten als endlagertauglich ein
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Atommüll

BGE stuft nur noch 36 von 90 Gebieten als endlagertauglich ein

Nur noch 36 statt 90 Teilgebiete gelten als mögliche Standorte für hochradioaktiven Atommüll. Fünf Bundesländer sind raus – und an den verbliebenen Orten regt sich schon Widerstand.

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Fünf Bundesländer sind aus der Endlagersuche geflogen, und übrig bleibt weniger als ein Zwanzigstel Deutschlands. Am Dienstag hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in Peine ihren neuen Arbeitsstand vorgelegt: Nur noch 36 statt 90 Teilgebiete gelten als mögliche Standorte für hochradioaktiven Atommüll – zusammen weniger als fünf Prozent der Bundesfläche.

Was dort einmal liegen soll, ist gewaltig: rund 27.000 Kubikmeter hochradioaktiver Abfall aus mehr als 60 Jahren Atomkraft, etwa 10.500 Tonnen Schwermetall in rund 1.900 Castor-Behältern. Sie lagern derzeit in 16 oberirdischen Zwischenlagern. Ein Endlager muss Sicherheit für eine Million Jahre bieten.

Wie stark die mögliche Endlager-Fläche schrumpft

Anteil der Bundesfläche, der weiter als geeignet gilt; für 2025 nennt die BGE eine Spanne von 25 bis 27 Prozent

Quelle: BGE-Arbeitsstände 2020, 2025 und 2026

36 von 90 Teilgebieten bleiben übrig

Wie die lange Suche nach einem Endlager zeigt, ist die Eingrenzung ein Bruch mit allen früheren Zwischenständen: 2020 galten noch 90 Teilgebiete und rund 54 Prozent der Landesfläche als prinzipiell geeignet, 2025 waren es 25 bis 27 Prozent. Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Sachsen und das Saarland sind nicht mehr im Verfahren. Geeignete Gebiete weisen nur noch elf der 16 Bundesländer aus.

Sachsen trifft es vollständig: Die bisher möglicherweise geeigneten Flächen in den Kreisen Bautzen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und im Erzgebirge werden nicht weiter geprüft. Auch der sächsische Teil der Lausitz ist damit aus dem Verfahren.

Von 90 Teilgebieten zu weniger als fünf Prozent

  1. 2013
    Neustart nach Gorleben

    Das Standortauswahlgesetz rollt die Endlagersuche neu auf; 2017 wird die BGE als zuständige Gesellschaft gegründet.

  2. 2020
    Erster Arbeitsstand

    90 Teilgebiete mit rund 54 Prozent der Landesfläche gelten als prinzipiell geeignet. Gorleben und das Saarland scheiden aus.

  3. 2025
    25 bis 27 Prozent

    Die Fläche schrumpft deutlich, Rheinland-Pfalz wird als gering oder ungeeignet eingestuft.

  4. 4. Juli 2026
    Zieldatum 2050

    Bundesumweltminister Carsten Schneider hält an 2050 fest; ein Beschleunigungsgesetz soll in diesem Jahr ins Kabinett.

  5. 27. Oktober 2026
    Unter fünf Prozent

    36 statt 90 Teilgebiete, geeignete Flächen in elf von 16 Bundesländern.

  6. 2027
    Der Bundestag entscheidet

    Die BGE will dem Bundesamt für nukleare Entsorgung fünf bis zehn Standortregionen vorschlagen.

  7. 2050
    Standort soll feststehen

    Ursprünglich war 2031 vorgesehen. Genehmigung, Bau und Einlagerung kämen nach Einschätzung des Öko-Instituts obendrauf.

Schwarzwald bleibt, Ulm fliegt raus

In Baden-Württemberg sind nur noch zwei Regionen im Rennen – im nördlichen und im südlichen Schwarzwald. Der Raum Ulm auf der Schwäbischen Alb und die Kurpfalz bei Heidelberg fallen wegen unzureichender Gesteinseignung heraus. In Nordrhein-Westfalen bleiben nur kleine Flächen ganz im Norden an der Grenze zu Niedersachsen, darunter die Kreise Minden-Lübbecke und Steinfurt. 2025 zählten noch das Münsterland, Teile des Niederrheins und Teile von Ostwestfalen-Lippe dazu.

In Bayern scheiden das Fichtelgebirge und die Region um Neu-Ulm aus; Teile der Oberpfalz und Niederbayerns im Bayerischen Wald bleiben im Rennen. Dort soll nach dem Willen von Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber bald Schluss sein: Er fordert, diese Kristallingebiete schnell zu streichen – der Bundestag entscheidet 2027 über die Regionen.

Widerstand dort, wo es eng wird

An den verbliebenen Standorten formiert sich schon Widerstand. In Stemwede im Kreis Minden-Lübbecke, einer der wenigen noch geprüften NRW-Flächen, hält Bürgermeister Kai Abruszat (FDP) den Ort für untauglich: „Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Standort völlig ungeeignet.“ Er bestreitet damit die Eignung, die die BGE dem Gebiet noch zubilligt.

„Wir haben große Angst, dass 2027 der Bundestag, der dann beschließen soll, welche Regionen zur weiteren Untersuchung infrage kommen, dass dann dort die politische Einflussnahme beginnt und die Wissenschaft in den Hintergrund rückt.“
Wolfgang Ehmke, Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg

Ehmke spricht für die Gegner an den alten Fronten, die seit Gorleben misstrauisch sind. Der BUND dringt darauf, die Tür nicht zuzumachen: „Hier darf die Tür nicht zufallen“, sagt Jan Warode, Experte des Verbands für die Endlagersuche. 2027 will die BGE dem Bundesamt für nukleare Entsorgung fünf bis zehn Standortregionen vorschlagen, das Parlament entscheidet darüber.

Eine Reform soll bis zu 20 Jahre sparen

Schneller gehen soll es mit einer Reform des Standortauswahlgesetzes, die vor allem auf untertägige Probebergwerke verzichten will; der Entwurf liegt in der Frühkoordinierung. BGE-Chefin Iris Graffunder hält dadurch eine Verkürzung um bis zu 20 Jahre für möglich – und zieht eine positive Bilanz: „Wir sind richtig gut im Zeitplan. Es gibt keine grauen Flächen mehr, es ist alles kategorisiert.“

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Für Christian Kühn, Präsident des Bundesamts für nukleare Entsorgung, fällt die Richtungsentscheidung 2027: „Nächstes Jahr wird es dann den entscheidenden Schritt geben, da werden die Standortregionen definiert.“ Bis 2050 soll der Standort feststehen, ursprünglich war 2031 vorgesehen; für Genehmigung, Bau und Einlagerung kämen nach Einschätzung des Öko-Instituts mehrere Jahrzehnte hinzu. Offen ist, ob der Bundestag dann der Geologie folgt – oder der Politik.