Privatversicherte zahlen im Schnitt 13 Prozent mehr Beitrag
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Gesundheitskosten

Privatversicherte zahlen im Schnitt 13 Prozent mehr Beitrag

Mehr als die Hälfte der Privatversicherten bekommt Beitragserhöhungen von durchschnittlich 13 Prozent. Gleichzeitig steigt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kassen um 9,7 Prozent.

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Mehr als die Hälfte aller Privatversicherten bekommt in den kommenden Wochen einen Beitragsaufschlag von durchschnittlich 13 Prozent. Bei einem Monatsbeitrag von 800 Euro sind das rund 107 Euro mehr – knapp 1.200 Euro im Jahr.

In seiner Sendung „Meine WELT – Meine Meinung“ machte Holger Zschäpitz die Krankenkassenkosten am Mittwoch zum „Aufreger des Tages“. Sein Befund: Gesundheit wird zum Luxusgut – für Privatversicherte wie für alle, die gesetzlich versichert sind.

Denn auch die gesetzliche Krankenversicherung zieht an. Zum 1. Januar 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 auf 6.375 Euro im Monat – ein Plus von 562,50 Euro oder rund 9,7 Prozent. Bis zu diesem Bruttogehalt werden Beiträge fällig.

300 Euro Aufschlag aus dem Spargesetz

Der Sprung fällt größer aus als üblich: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz schlägt 300 Euro zusätzlich auf die Grenze auf. Bei 14,6 Prozent allgemeinem Beitragssatz und 2,9 Prozent Zusatzbeitrag sind das rund 98 Euro mehr Gesamtbeitrag im Monat – für Arbeitnehmer etwa 49 Euro.

Die Rechengrößen für 2027 samt neuer Beitragsbemessungsgrenze hat das Kabinett im Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2027 bei 7.012,50 Euro monatlich (84.150 Euro jährlich), die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bei 8.850 Euro (106.200 Euro jährlich).

Carola Reimann, Vorstandschefin des AOK-Bundesverbands, hatte das Sparpaket schon im April scharf kritisiert: „Das ist keine konsistente Politik, sondern ein Taschenspielertrick auf Kosten der Beitragszahlenden.“

Von der Spargesetz-Idee zur Beitragswelle 2027

  1. 29. April 2026
    Kabinett beschließt den Entwurf des Spargesetzes

    AOK-Chefin Carola Reimann nennt das Paket einen „Taschenspielertrick auf Kosten der Beitragszahlenden“.

  2. Mai 2026
    Amtlicher Zusatzbeitrag steigt von 2,5 auf 2,92 Prozent
  3. 15. Juli 2026
    Bundestag beschließt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

    Das Gesetz schlägt 300 Euro zusätzlich auf die Beitragsbemessungsgrenze auf.

  4. 30. Juli 2026
    Informationspflicht der Krankenkassen entfällt

    Mitglieder werden nicht mehr gesondert über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informiert.

  5. 14. Oktober 2026
    GKV-Schätzerkreis legt Prognose für 2027 vor

    Rechnerisch bleibt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent.

  6. Oktober 2026
    Bundesregierung beschließt die Rechengrößen 2027

    Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Amtlicher Zusatzbeitrag fällt erst Anfang November

Am 14. Oktober legte der GKV-Schätzerkreis seine Prognose für 2027 vor: rechnerisch unverändert 2,9 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Bis zum 1. November setzt das Bundesgesundheitsministerium den amtlichen Wert fest – bis dahin bleibt die Zahl für Millionen Versicherte eine Schätzung.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: von 2,5 auf 2,94 Prozent

Amtlicher Durchschnittswert und Prognose für 2027 in Prozent

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, GKV-Schätzerkreis

Die Wirklichkeit in den Kassen sieht anders aus als die Prognose. Die Spannbreite der Kassensätze bis 4,39 Prozent reicht von 2,18 Prozent bei der günstigsten Kasse bis 4,39 Prozent bei der teuersten, der Schnitt liegt bei rund 3,1 Prozent. Im September war der durchschnittliche Zusatzbeitrag bereits auf 2,94 Prozent gestiegen.

Kassenchef sieht die Beiträge auf Rekordniveau

Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, liest aus der Schätzerkreis-Prognose keine Entwarnung heraus. Er verteidigt das Spargesetz – und verlangt, dass die Regierung nachlegt statt nachzulassen.

„Das Ergebnis des Schätzerkreises zeigt, wie wichtig das Spargesetz ist. Trotz dieses positiven Signals sind die Beiträge auf Rekordniveau. Die Regierung darf jetzt nicht nachlassen.“
Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse

Zusätzliches Geld fordert dagegen Emmi Zeulner. Die CSU-Bundestagsabgeordnete sagt: „Wir brauchen auf jeden Fall zusätzliches Geld.“ Wie groß die Lücke ist, bezifferte im Juni die Finanzkommission Gesundheit: Sie rechnet für 2027 mit einem GKV-Defizit von mindestens 15,3 Milliarden Euro. Das Spargesetz soll 16,3 Milliarden Euro Entlastung bringen.

Rentner merken es erst im März

Für Versicherte wird der Überblick schwieriger. Seit dem 30. Juli 2026 müssen Krankenkassen nicht mehr gesondert über eine Beitragserhöhung informieren. Wer der Erhöhung entgehen will, muss selbst nachrechnen – und die Frist im Blick behalten: Bei einem Aufschlag zum 1. Januar 2027 endet das Sonderkündigungsrecht am 31. Januar 2027.

Rentner erleben die Erhöhung mit Verzögerung. Bei ihnen wird der höhere Beitrag erst ab der März-Rente abgezogen – das Sonderkündigungsrecht läuft aber schon im Januar aus.

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Bis zum 1. November setzt das Bundesgesundheitsministerium den amtlichen Zusatzbeitrag für 2027 fest. Danach beschließen die einzelnen Kassen ihre Sätze und veröffentlichen sie. Offen ist auch, ob der Bundesrat die Rechengrößen mitträgt – erst dann steht fest, wie teuer Gesundheit 2027 wirklich wird.