Erst klemmt die Karte unter dem Scheibenwischer, dann folgt das Kleingedruckte: Gebrauchtwagenhändler lassen ihre Werbung auf öffentlichen Wegen verteilen – und das ist in Hamburg verboten. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion will das nicht länger hinnehmen und hat einen Antrag erarbeitet, über den die Bürgerschaft am 11. November 2026 entscheiden soll.
Der Senat hält gezielte Aktionen bislang für verzichtbar. Auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU antwortete er, die Verantwortlichen seien häufig nicht zu ermitteln. Kontrollen in Schwerpunktgebieten oder behördenübergreifende Schwerpunktaktionen seien nicht geplant.
„Nur weil die Verfolgung schwierig ist, darf man illegales Verhalten doch nicht einfach hinnehmen.“
Mehr Kontrollen, bessere Zusammenarbeit
In bekannten Schwerpunktgebieten will die CDU-Fraktion verstärkt kontrollieren, konsequent Bußgelder verhängen und Bezirksämter, Polizei und Stadreinigung zusammenbringen. Telefonnummern und QR-Codes auf den Karten sollen ausgewertet werden, um die Händler zu identifizieren.
Der Senat soll der Bürgerschaft bis zum 31. März 2027 berichten, welche Maßnahmen er ergriffen hat und wie viele Verstöße und Bußgelder registriert wurden – so steht es in dem Antrag, über den die Welt über den CDU-Antrag berichtet.
„Dafür brauchen wir weder neue Gesetze noch zusätzliche Meldeportale. Die bestehenden Regeln müssen endlich durchgesetzt werden!“
Bis zu 50.000 Euro Bußgeld
Das Verbot steht im Hamburgischen Wegegesetz: Nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 ist das Verteilen gewerblicher Handzettel auf öffentlichen Wegen untersagt. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können nach Senatsauskunft mit einem Verwarn- oder Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden – was Autofahrer gegen illegale Werbekarten tun können.
An der Durchsetzung hapert es trotzdem. Schon 2021 räumte der Senat auf eine Anfrage Kappes ein, Ermittlungen über die auf den Karten angegebenen Telefonnummern scheiterten häufig. An der Rechtslage hat sich seither nichts geändert, an der Praxis offenbar auch nicht.
Pankow nimmt 1.659 Karten aus dem Verkehr
Andere Städte zeigen, dass Verfolgung möglich ist. Im Februar 2024 ertappten Mitarbeiter des Ordnungsamtes Berlin-Pankow einen Verteiler und stellten 1.659 Werbekarten von Autohändlern sicher. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, der Berliner Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 10.000 Euro.
In Hamburg ist der Rahmen mit bis zu 50.000 Euro fünfmal so hoch. Genutzt wurde er bislang kaum, weil der Senat nach eigener Auskunft weder gezielte Kontrollen noch abgestimmte Aktionen der Bezirksämter plant.
Auch die Gerichte stützen das Vorgehen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte 2010 ein Bußgeld gegen einen Autohändler, der Werbekarten ohne Genehmigung an Fahrzeugen auf einem öffentlichen Parkplatz angebracht hatte. Das Gericht wertete das als erlaubnispflichtige Sondernutzung des Straßenraums.
Von Düsseldorf bis zur Bürgerschaft
- 2010OLG Düsseldorf bestätigt Bußgeld
Das Gericht stuft das Anbringen von Werbekarten auf einem öffentlichen Parkplatz als erlaubnispflichtige Sondernutzung ein.
- 2021Senat nennt Bußgeldrahmen von bis zu 50.000 Euro
Auf eine Anfrage Kappes antwortet der Senat, Ermittlungen über die Telefonnummern auf den Karten scheiterten häufig.
- Februar 2024Ordnungsamt Pankow stellt 1.659 Karten sicher
Gegen den Verteiler wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
- 2026Senat: Verursacher oft nicht zu ermitteln
Gezielte Kontrollen oder behördenübergreifende Schwerpunktaktionen seien nicht geplant.
- 31. Oktober 2026Kappe stellt den Antrag vor
Der Abgeordnete ruft Bürgerinnen und Bürger auf, ihm besonders betroffene Straßen zu melden.
- 3. November 2026Bericht über Kontrollen und QR-Codes
Der Antrag sieht Kontrollen in Schwerpunktgebieten, die Auswertung von Telefonnummern und eine Berichtspflicht bis 31. März 2027 vor.
- 11. November 2026Bürgerschaft soll entscheiden
Entscheidung am 11. November
Kappe hat den Antrag am 31. Oktober auf seiner Website vorgestellt. Dort ruft er Bürgerinnen und Bürger auf, ihm besonders betroffene Straßen zu melden.
Der Abgeordnete argumentiert mit Fairness: „Wer sich an die Regeln hält, darf erwarten, dass sie auch für andere gelten“, sagt Kappe. Es gehe nicht um neue Gesetze, sondern um die Durchsetzung der bestehenden Regeln – dafür soll die Bürgerschaft den Senat in die Pflicht nehmen.
Ob der Antrag am 11. November eine Mehrheit bekommt, ist offen. Findet er keine, bleibt es bei dem, was der Senat zuletzt beschrieben hat: keine gezielten Kontrollen, keine Schwerpunktaktionen, kaum Verfahren gegen die Verteiler. Die Karten dürften weiter unter den Scheibenwischern klemmen.
