23 Prozent der Beschäftigten wurden auf Firmenfeiern belästigt
Fast jeder vierte Berufstätige hat auf Firmenfeiern schon sexuelle Belästigung erlebt, unter Berufseinsteigerinnen bis 30 Jahre sind es 40 Prozent. Eine Wirtschaftspsychologin nimmt Arbeitgeber in die Pflicht – und sagt, warum Alkohol keine Ausrede ist.
Fast jeder vierte Berufstätige in Deutschland hat auf einer Firmenfeier schon sexuelle Belästigung erlebt. 23 Prozent der Beschäftigten berichten davon, 26 Prozent haben solche Übergriffe bei Kolleginnen und Kollegen miterlebt.
Die Zahlen stammen aus der Studie „Alkohol in Alltag, Familie und Beruf 2026“ der Pronova BKK, die am Mittwoch ihren Auswertungsteil zum Berufsleben vorlegte. Befragt wurden zwischen Juli und August 1.228 Frauen und Männer ab 18 Jahren, darunter 400 aus der Generation Z. Bei Berufseinsteigerinnen bis 30 Jahre liegt der Anteil der Betroffenen bei 40 Prozent.
Ein Drittel trinkt bei Feiern oft zu viel
33 Prozent der Beschäftigten sind bei Firmenfeiern oft betrunken, mehr als ein Drittel sagt, dass bei Betriebsfeiern meist oder immer Alkohol getrunken wird. 26 Prozent haben sich im beruflichen Umfeld selbst schon einmal danebenbenommen, weil zu viel Alkohol geflossen war.
56 Prozent haben mindestens einmal gesehen, wie Kolleginnen und Kollegen unter Alkoholeinfluss mit Vorgesetzten oder anderen Beschäftigten flirteten. Wer nüchtern bleibt, zahlt oft einen Preis: Jeder vierte Berufstätige befürchtet berufliche Nachteile, wenn er beim gemeinsamen Anstoßen auf Alkohol verzichtet.
Alkohol und Grenzverletzungen auf Firmenfeiern
Anteil der Berufstätigen in Prozent
Quelle: Pronova BKK, Studie „Alkohol in Alltag, Familie und Beruf 2026“
Arbeitgeber sollen Ansprechstellen benennen
Für Patrizia Thamm, Wirtschaftspsychologin der Pronova BKK, ist das kein Randphänomen. Sie widerspricht der Annahme, auf Feiern gälten andere Regeln, und nimmt die Arbeitgeber in die Pflicht.
„Diese Zahl ist erschreckend. Alkohol entschuldigt weder sexuelle Belästigung noch andere Grenzüberschreitungen. Eine Betriebsfeier ist kein rechtsfreier Raum.“
Patrizia Thamm, Wirtschaftspsychologin bei der Pronova BKK
Thamm verlangt klare Ansprechstellen und Konsequenzen. Beschäftigte müssten wissen, an wen sie sich bei Vorfällen wenden können, und darauf vertrauen, dass Grenzverletzungen ernst genommen und konsequent geahndet werden – so steht es in dem Interview, das die Kasse zeitgleich veröffentlichte.
Die Berliner Morgenpost und das Hamburger Abendblatt haben die Zahlen in eigenen Artikeln aufgegriffen und die Expertin Reinhild Fürstenberg vom Fürstenberg Institut erklären lassen, wie Betroffene sich gegen Übergriffe wehren und Vorfälle dokumentieren können.
Das Gleichbehandlungsgesetz gilt auch auf Feiern
Rechtlich sieht Fürstenberg, Gründerin und Geschäftsführerin des Fürstenberg Instituts, keinen Spielraum: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung unabhängig von Ort und Zeit. Das gelte auf Firmenfeiern genauso wie in Pausenräumen, auf Dienstreisen und in der Online-Kommunikation.
Fürstenberg rät Betroffenen, die eigene Wahrnehmung ernst zu nehmen: „Du bestimmst, was für dich zu weit geht.“ Sexuelle Belästigung sei kein Missverständnis und kein Kompliment. Wer einen Vorfall erlebt habe, solle ihn schriftlich für sich festhalten, um die eigene Grenze später belegen zu können.
Ob Unternehmen ihre Betriebsfeiern nun anders planen, entscheidet sich vor Ort. Die vollständigen Studienergebnisse sollen nach Abschluss der Veröffentlichung auf der Website der Pronova BKK zum Download bereitstehen.