Vier Jahre Haft zu wenig: Staatsanwaltschaft fordert härtere Strafe für Marius Borg Høiby
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Vier Jahre Haft zu wenig: Staatsanwaltschaft fordert härtere Strafe für Marius Borg Høiby

Die Osloer Staatsanwaltschaft geht gegen das Urteil im Prozess gegen den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit vor – doch ihr Schritt hängt vom Erfolg der Verteidigung ab.

Staatsanwalt hält Strafmaß für zu niedrig

Die Osloer Staatsanwaltschaft hat am 26. Juni 2026 eine sogenannte Gegenberufung gegen das Strafmaß im Fall Marius Borg Høiby eingelegt. Staatsanwalt Sturla Henriksbø hält die vom Bezirksgericht verhängte Freiheitsstrafe von vier Jahren für zu niedrig und strebt eine deutliche Erhöhung an. Die Anklage hatte ursprünglich sieben Jahre und sieben Monate gefordert.

Abhängig von Høibys eigener Berufung

Die besondere Konstruktion: Die Anklage hat keine eigenständige Berufung eingelegt, sondern eine Gegenberufung. Diese greift nur, wenn das Berufungsgericht die Berufung des Verurteilten überhaupt zulässt. Wird Høibys Antrag abgewiesen, entfällt auch die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft, ein höheres Strafmaß durchzusetzen. Die Anklage ist damit ironischerweise auf den Erfolg der Verteidigung angewiesen.

Høiby selbst hatte zu Wochenbeginn Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt – insbesondere gegen die beiden Vergewaltigungsurteile und die Verurteilung wegen Misshandlung seiner Ex-Freundin Nora Haukland. Sein Anwalt Petar Sekulic erklärte, sein Mandant halte sich für „eindeutig unschuldig“ und strebe ein Strafmaß von eineinhalb bis zwei Jahren an.

Das Strafniveau für Vergewaltigung und Misshandlung in nahen Beziehungen ist in Entwicklung, und das Bezirksgericht hat ein niedrigeres Strafniveau zugrunde gelegt als die Staatsanwaltschaft. Wir wünschen uns eine erneute Bewertung des Strafmaßes, falls das Berufungsgericht den Fall ohnehin verhandelt.
Sturla Henriksbø (Staatsanwalt)

Freisprüche bleiben unangetastet

Ausdrücklich nicht angefochten werden die beiden Freisprüche in Vergewaltigungsfällen. Henriksbø traf diese Entscheidung in Absprache mit den Rechtsbeiständen der betroffenen Frauen.

Das war eine belastende Sache für die Beteiligten. Es gibt viele Geschädigte in diesem Fall, die alle mit ihren Aussagen vorgetreten sind, von denen wir großes Verständnis dafür haben, dass das fordernd war.
Sturla Henriksbø (Staatsanwalt)

Høiby war am 15. Juni 2026 vom Osloer Bezirksgericht in 34 von 40 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden – darunter zwei Vergewaltigungen, Misshandlung in einer nahen Beziehung, schwere Körperverletzung, Drogen- und Verkehrsdelikte. Das Gericht verurteilte ihn zudem zur Zahlung von insgesamt 640.000 norwegischen Kronen Schadensersatz an die Opfer.

Das Berufungsverfahren vor dem Borgarting lagmannsrett wird voraussichtlich Anfang 2027 stattfinden. Bis dahin sitzt der 29-Jährige weiter in Untersuchungshaft, zuletzt im Ila-Gefängnis. Sein Kampf gegen die Inhaftierung war zuletzt gescheitert – auch mit Verweis auf die schwere Erkrankung seiner Mutter. Kronprinzessin Mette-Marit leidet an Lungenfibrose und hatte sich kürzlich einer Lungentransplantation unterzogen. Ob das Berufungsgericht den Fall tatsächlich verhandelt und ob die Gegenberufung der Staatsanwaltschaft dann zu einer härteren Strafe führt, bleibt die entscheidende Frage.

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