05.06.2026, 00:08
Der Europäische Gerichtshof erklärte die deutschen Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber für unionsrechtswidrig. Grundlegende Bedarfe wie Kleidung und Haushaltsprodukte müssen auch dann gewährt werden, wenn ein anderes EU-Land zuständig ist. Das Urteil bringt die 2024 verschärften Kürzungsregeln in Bedrängnis – und setzt die Bundesregierung unter Druck.