PolitikBilligung von Straftaten
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die strafrechtliche Verurteilung einer Frau bestätigt, die Wladimir Putins Angriffskrieg im Internet gerechtfertigt hatte. Wegen des langen Zeitablaufs wurde die Geldstrafe von 1.980 auf 1.485 Euro herabgesetzt. Der Fall zeigt die Grenzen der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken – und offenbart eine uneinheitliche Rechtsprechung.