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Erstellt: 18.06.2026, 12:45Aktualisiert: 18.06.2026, 12:45

18.06.2026, 12:45

Bayerns Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten – Urteil unanfechtbar
Verfassungsschutz

Bayerns Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten – Urteil unanfechtbar

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Berufungsantrag der AfD abgelehnt. Die Beobachtung der Partei ist damit endgültig bestätigt – die Richter sehen „tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Bayerns Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten – Urteil unanfechtbar
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