Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am 17. Juni 2026 entschieden und den Berufungsantrag der Partei zurückgewiesen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Tausende Seiten Material ausgewertet
Das Verwaltungsgericht München hatte bereits 2024 die Klage der AfD abgewiesen und keine Berufung zugelassen. Der BayVGH bestätigte nun, dass das Münchner Urteil nicht zu beanstanden sei. In die Bewertung flossen tausende Seiten Material ein, darunter Posts aus sozialen Medien, Äußerungen auf Veranstaltungen und in Chatgruppen.
Das Gericht hob hervor, dass es sich nicht um einzelne Entgleisungen handele, sondern um ein „ethnisch-biologisches Volksverständnis“. Migranten würden als „Messermänner“, „Invasoren“ oder „Parasiten“ verunglimpft, der Islam pauschal als totalitäre Ideologie dargestellt. Solche Positionen zielten darauf ab, „auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund menschenwürdeverletzend auszugrenzen“.
Die AfD werde zu Recht beobachtet, von ihr gehe weiterhin eine Gefahr für die Demokratie aus. Öffentlich bemühe sich der bayerische Landesverband um ein gemäßigtes Auftreten, eine ernsthafte Distanzierung von extremistischen Kräften finde jedoch nicht statt.Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister (CSU)
Beobachtung bleibt sach- und themenbezogen
Das Gericht sah die Beobachtung als verhältnismäßig an. Sie erstreckt sich vorrangig auf einzelne Funktionäre und Mitglieder des rund 10.000 Mitglieder starken Landesverbands und bleibt sach- und themenbezogen, um den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen weiter aufzuklären.
Kampfkandidatur auf Landesparteitag
Das Urteil fällt in eine Zeit innerparteilicher Spannungen: Auf dem anstehenden Landesparteitag in Passau kommt es zur Kampfkandidatur um den Landesvorsitz zwischen Amtsinhaber Stephan Protschka und seinem Bundestagskollegen Reinhard Mixl. Ein Abwahlantrag gegen Teile des Vorstands war im Herbst 2025 an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gescheitert.
Mit der unanfechtbaren Gerichtsentscheidung ist der Weg für eine Fortsetzung der Beobachtung durch den Verfassungsschutz endgültig frei. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann wertete das Urteil als klares Zeichen für Demokratie und Rechtsstaat.





