Neue Hürden für die Unvereinbarkeitsliste
Der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke will die Unvereinbarkeitsliste seiner Partei grundlegend umbauen. Zwei Anträge für den Parteitag in Erfurt fordern eine eigene, extrem enge Definition von Extremismus – und eine Verjährungsklausel für frühere Mitgliedschaften in extremistischen Vereinigungen.
Laut dem Antragsbuch, das der dpa vorliegt, soll eine Organisation künftig nur dann als extremistisch gelten, wenn sie a) auf die Errichtung einer Diktatur abzielt, b) planmäßig-kämpferisch vorgeht und c) dabei systematisch Gewalt einsetzt. Diese Bedingungen müssten kumulativ erfüllt sein. Der Extremismus-Begriff des Verfassungsschutzes wird als "vage und berechnend willkürlich" abgelehnt.
"Auf Gewalt und Putschismus verengt"
Politikwissenschaftler Wolfgang Schröder vom WZB kritisiert die Definition als "eine auf Gewalt und Putschismus verengte Definition, die in dieser Form auf so gut wie keine Organisation zutrifft". Selbst die NPD würde nach Einschätzung von Experten nicht unter diese Kriterien fallen – die Unvereinbarkeitsliste würde faktisch leergestellt.
Die Liste sei „in ihrem Fokus zu sehr verengt“Björn Höcke, AfD-Landeschef Thüringen (2022)
Bereits 2022 hatten Höcke und sein Co-Landeschef Stefan Möller eine Überarbeitung gefordert. Damals ging es um die Aufnahme der "Freien Sachsen" auf die Liste. Eine Unvereinbarkeitsliste solle "interne Prozesse der AfD erleichtern und vereinheitlichen", nicht aber der "Gegnermarkierung" dienen.
Grüne im Visier
Die einzige Partei, die in den aktuellen Anträgen namentlich genannt wird, sind die Grünen. Höcke wirft ihnen eine "werte-, identitäts-, gar staatszersetzende Programmatik" vor. Laut Berichten bezeichnete er sie als "anti-deutsch". Auf der Unvereinbarkeitsliste stehen jedoch bislang nur rechtsextreme Gruppierungen wie die Identitäre Bewegung.
Eine Unvereinbarkeitsliste sollte nach unserer Überzeugung interne Prozesse der AfD erleichtern und vereinheitlichenBjörn Höcke, AfD-Landeschef Thüringen (2022)
Der Vorstoß kommt vom Thüringer Landesverband, der selbst vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Höcke wurde zweimal wegen der Verwendung einer SA-Losung verurteilt. Die Vorschläge werden als Versuch gewertet, die Unvereinbarkeitsliste auszuhebeln und die innerparteiliche Brandmauer gegen Rechtsextreme zu schleifen.





