Die Abstimmung
Mit einer rückwirkenden Verfassungsänderung hat das ungarische Parlament die Rückkehr von Viktor Orbán an die Macht faktisch unmöglich gemacht. Am 15. Juni 2026 stimmten 135 Abgeordnete für eine Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten auf maximal acht Jahre – 50 votierten dagegen, 6 enthielten sich, wie Reuters meldet. Die Reform zählt alle Amtszeiten seit dem 2. Mai 1990 rückwirkend mit, sodass Orbán nach insgesamt 20 Jahren an der Regierungsspitze von einer erneuten Kandidatur ausgeschlossen ist. Auch der amtierende Premier Péter Magyar darf künftig höchstens zwei volle Legislaturperioden regieren.
Die 16. Änderung des ungarischen Grundgesetzes war ein zentrales Wahlversprechen von Magyars Tisza-Partei, die bei der Parlamentswahl im April 2026 mit einer Zweidrittelmehrheit die 16-jährige Herrschaft der Fidesz-Partei beendet hatte. Der Abgeordnete Márton Melléthei-Barna, einer der Einreicher, bezeichnete die Vorlage als Fundament für den demokratischen Wiederaufbau: Macht sei nicht ewig, öffentliches Vermögen gehöre der Nation, und staatliche Institutionen dürften nicht der Selbsterhaltung dienen, so die BBC.
Orbán: „Wenn ich gebraucht werde, bin ich da“
Viktor Orbán reagierte trotzig auf die als „Lex Orbán“ bezeichnete Verfassungsänderung. Auf Facebook schrieb er: „Das Orban-Gesetz ist durch. Das war die dringendste Angelegenheit. Wenn ich gebraucht werde, bin ich da.“ Gegenüber dem Nachrichtenportal Index sagte er: „Die Vorstellung, dass man jemanden in Ungarn – zum Beispiel mich – vom Volk fernhalten kann, ist ziemlich komisch. Am Ende entscheidet das Volk.“ Sein ehemaliger politischer Direktor Balázs Orbán warf Magyar vor, einen politischen Gegner durch Machtausübung aus dem demokratischen Wettbewerb auszuschließen.
Rückwirkende Regelung und EU-Gelder
Die Verfassungsänderung schafft zudem die Grundlage für die Auflösung des umstrittenen „Amtes für Souveränitätsschutz“, das von der Vorgängerregierung zur Kontrolle von Opposition und Medien genutzt worden war und gegen EU-Recht verstieß. Auch die Rückführung von 34 öffentlichen Vermögensverwaltungsstiftungen in staatliche Hand wird ermöglicht, darunter 21 Universitäten und das Mathias Corvinus Collegium.
Juristen kritisierten, dass der Entwurf ohne öffentliche Konsultation direkt von zwei Tisza-Abgeordneten eingebracht wurde und die Rückwirkung rechtsstaatliche Prinzipien verletzt. Da Verfassungsänderungen in Ungarn keiner inhaltlichen Normenkontrolle unterliegen, kann der noch von Fidesz ernannte Staatspräsident Tamás Sulyok das Gesetz lediglich an das Parlament zurückverweisen, das seine Bedenken mit erneuter Zweidrittelmehrheit überstimmen kann.
Die EU-Kommission hatte im Mai 2026 eingefrorene Mittel in Höhe von 16,4 Milliarden Euro freigegeben, verknüpft mit Reformen zur Korruptionsbekämpfung. Die Amtszeitbeschränkung für Regierungschefs ist in modernen Demokratien ungewöhnlich und betraf in Ungarn bisher nur das Amt des Staatspräsidenten. Fidesz und KDNP stimmten geschlossen gegen die Änderung, die rechtspopulistische Mi Hazánk enthielt sich.





