Wirtschaftsweise fordern Abschaffung – 5,2 Millionen Hinterbliebene betroffen
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Wirtschaftsweise fordern Abschaffung – 5,2 Millionen Hinterbliebene betroffen

Die Wirtschaftsweisen um Martin Werding wollen die Witwenrente streichen und durch ein verpflichtendes Rentensplitting für künftige Ehen ersetzen. Bestehende Renten bleiben geschützt, doch die Reformpläne in Deutschland und der Schweiz sorgen für massive Verunsicherung.

Rund 5,2 Millionen Witwen in Deutschland beziehen derzeit eine Hinterbliebenenrente. Genau diese Leistung könnte für künftige Ehen bald ersatzlos wegfallen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – die sogenannten Wirtschaftsweisen – fordert in seinem aktuellen Gutachten die Abschaffung der Witwenrente und stattdessen ein verpflichtendes Rentensplitting.

Was die Wirtschaftsweisen fordern

Die fünf Ökonomen des Sachverständigenrats plädieren für einen Systemwechsel: Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Partner sollen künftig hälftig aufgeteilt werden – ein obligatorisches Rentensplitting. Damit würde der besondere Hinterbliebenenschutz entfallen, weil jede Person bereits während der Ehe eigene Ansprüche aufbaut. Bestehende Witwenrenten sind von dem Vorstoß nicht bedroht; ein Eingriff in laufende Renten gilt als verfassungswidrig, wie der Petitionsausschuss bereits klargestellt hat.

Unter Anreizaspekten wäre es gut, wenn die Witwenrente wegfällt. Frauen können heute für sich selbst sorgen.
Martin Werding, Wirtschaftsweiser und Professor für SozialpolitikMehr Zitate von Martin Werding →

Werding verweist auf Schweden, das die Witwenrente bereits 1990 abschaffte – allerdings nur für Ehen, die nach der Reform geschlossen wurden. Auch die deutsche Diskussion zielt ausschließlich auf künftige Eheschließungen. Für bestehende Ehen und laufende Rentenzahlungen würde sich nichts ändern, betont der Wirtschaftsweise.

Schweiz bereits einen Schritt weiter

Wie konkret eine Abschaffung aussehen kann, zeigt der Blick in die Schweiz. Dort hat der Nationalrat im September 2025 beschlossen, die lebenslange Witwenrente zu streichen. Künftig soll es nur noch eine Hinterlassenenrente geben, bis das jüngste Kind den 25. Geburtstag erreicht hat. Das entspricht einer Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die ungleiche Behandlung von Witwen und Witwern beanstandet hatte.

Die Reform soll ab 2026 in Kraft treten und bis 2030 rund 350 Millionen Franken an AHV-Ausgaben einsparen. Für verwitwete Frauen ohne Kinder bedeutet der Beschluss eine deutliche Verschlechterung – ihre Rente entfällt, sofern sie keine Ergänzungsleistungen beziehen. Verwitwete Männer werden dagegen leicht besser gestellt als bisher.

Wann in Deutschland die Entscheidung fällt

Beschlossen ist in Deutschland noch nichts. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission soll bis Ende Juni 2026 einen Abschlussbericht mit konkreten Reformvorschlägen vorlegen. Neben dem obligatorischen Rentensplitting diskutiert die Kommission auch andere Varianten – von einer Einkommensanrechnung bei der Witwenrente über höhere Freibeträge bis hin zu Modellen, die Kindererziehungszeiten stärker berücksichtigen.

Die 5,2 Millionen Hinterbliebenen, die derzeit eine Witwenrente beziehen, müssen unabhängig vom Ausgang der Reform keine Kürzungen fürchten. Ihre Ansprüche sind rechtlich geschützt. Wer jedoch heute jung heiratet, muss damit rechnen, dass der gewohnte Schutz des Partners im Todesfall künftig nicht mehr greift – sondern durch ein individuell aufgebautes Rentenkonto ersetzt wird.

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Die Empfehlung der Wirtschaftsweisen ist Teil eines umfassenderen Reformpakets: Ohne grundlegende Änderungen, so die Warnung, könnten die Sozialabgaben in Deutschland auf 50 Prozent steigen. Neben der Witwenrente stehen auch das Renteneintrittsalter und eine Ausweitung der Erwerbsminderungsrente auf dem Prüfstand. Für Millionen Familien bleibt die Frage offen, ob das Versprechen der Solidargemeinschaft auch im Todesfall noch hält.

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