Freigelassener "Grooming"-Führer: Abschiebung scheitert an Gesetz von 1971
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PolitikAbschiebe-Verbot

Freigelassener "Grooming"-Führer: Abschiebung scheitert an Gesetz von 1971

Shabir Ahmed, wegen mehrfacher Vergewaltigung von Mädchen ab 12 Jahren verurteilt, bleibt in Großbritannien. Ein Gesetz von 1971 schützt ihn vor der Abschiebung. Opfer und Politik sind entsetzt.

Shabir Ahmed, der 73-jährige "Grooming"-Führer des berüchtigten Rochdale-Missbrauchsrings, wurde am 2. Juli 2026 aus der Haft entlassen. Doch eine Abschiebung nach Pakistan ist unmöglich: Der Immigration Act 1971 schützt Ahmed, der 1967 ins Land kam, vor einer Ausweisung. Opfer und Politik ringen um Fassung.

Ahmed war 2012 zu 22 Jahren Haft verurteilt worden, weil er mit seiner Bande jahrelang Mädchen ab 12 Jahren in Rochdale und Oldham vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen hatte. Richter Gerald Clifton sprach von Taten, die „behandelt wurden, als ob die Opfer wertlos wären“. Ahmed brüstete sich im Prozess mit Beleidigungen der Richterin und scheiterte mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Gesetz von 1971: Warum die Abschiebung scheitert

Ahmed war die britische Staatsbürgerschaft nach seiner Verurteilung entzogen worden. Erhalten blieb ihm die pakistanische. Doch der Immigration Act 1971 verbietet die Abschiebung von Commonwealth-Bürgern, die vor 1973 einreisten und mindestens fünf Jahre in Großbritannien lebten. Ahmed, 1967 aus Pakistan gekommen, fällt unter diese Regelung. Der Labour-Abgeordnete Jim McMahon aus Oldham nannte das Gesetz „nicht dafür gedacht, einem Kinderschänder einen Freifahrtschein zu geben“.

Arbeitsminister Andy Burnham, voraussichtlich der nächste Premierminister, forderte am 1. Juli auf X, keine Option vom Tisch zu nehmen und die Abschiebung doch noch zu ermöglichen. Die Regierung bestätigte, Gespräche mit Pakistan zu führen. Doch Justizminister Jake Richards dämpfte Hoffnungen auf eine rasche Lösung: „Es ist sehr schwierig, das Gesetz rückwirkend zu ändern.“

Die Opfer: „Ich habe Angst um meine Kinder“

Die Überlebende Ruby sagte der BBC, sie fürchte um die Sicherheit ihrer Familie. Ahmed sei in Rochdale und Oldham allseits bekannt, seine Kontakte bestünden weiter. Das zuständige Bewährungsgremium hatte Ahmed bereits 2023 als „sehr hohes Risiko“ eingestuft und dreimal eine vorzeitige Entlassung abgelehnt. Er trug bis zuletzt keinerlei Reue und verweigerte die Teilnahme an Programmen für Sexualstraftäter.

Ich habe Angst um meine Sicherheit und die Sicherheit meiner Kinder. Der Haupt-Rädelsführer kommt aus dem Gefängnis, er ist bekannt in Rochdale, Oldham und Middleton – selbst wenn er nicht in dieser Gegend ist, kennt er dort Leute und kann mit ihnen sprechen, und das gibt mir ein unsicheres Gefühl.
Ruby (Name geändert), Überlebende des Missbrauchs

Zwei weitere Bandenmitglieder, Qari Abdul Rauf und Adil Khan, sollten nach einem siebenjährigen Rechtsstreit 2022 abgeschoben werden. Doch bis heute erfolgte keine Abschiebung – Pakistan verweigert die Rücknahme ohne gültige Reisedokumente. Adil Khan soll zudem untergetaucht sein. Die Fälle unterstreichen die Ohnmacht der Behörden, selbst nach klaren Gerichtsurteilen.

Politik unter Druck: Gesetzesänderung möglich?

Unter dem Druck von Opferverbänden und Opposition kündigte die konservative Parteichefin Kemi Badenoch einen Änderungsantrag zum laufenden Einwanderungsgesetz an, um das Schlupfloch zu schließen. Auch der konservative Innenexperte Chris Philp stimmte mit Labour-Abgeordneten überein, dass das Gesetz geändert werden müsse.

Wie jeder andere möchte auch ich, dass dieser abscheuliche Verbrecher das Land verlässt. Die Opfer müssen an erster Stelle stehen. Ich werde den Innen- und den Außenminister bitten, alle möglichen Optionen zu prüfen – nichts sollte vom Tisch sein.
Andy Burnham, Labour-Abgeordneter und voraussichtlich nächster Premierminister

Ob eine Gesetzesänderung rückwirkend Ahmeds Abschiebung erlauben würde, ist fraglich. Der Leader des Unterhauses, Sir Alan Campbell, erklärte, die Regierung prüfe „jede Option“. Für die Opfer bleibt die quälende Ungewissheit: Sie müssen weiter mit der Angst leben, ihrem Peiniger über den Weg zu laufen.

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