Marine Le Pen kann bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 antreten – das hat am 7. Juli 2026 das Pariser Berufungsgericht entschieden. Allerdings verurteilte es die Rechtspopulistin zugleich zu einer Haftstrafe mit elektronischer Fußfessel. Eine Bedingung, die Le Pen kategorisch ablehnt.
Schuldspruch bestätigt, Strafe modifiziert
Das Gericht bestätigte den Schuldspruch wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder, wie die BBC berichtete. Zwischen 2004 und 2016 hatte Le Pen gemeinsam mit ihrem Vater Jean-Marie EU-Mittel für scheinbare Parlamentsassistenten zweckentfremdet, um stattdessen Parteimitarbeiter des damaligen Front National zu finanzieren.
Die fünfjährige Sperre für öffentliche Ämter aus dem erstinstanzlichen Urteil vom März 2025 wurde auf effektiv 15 Monate reduziert. Da das Verbot bereits seit März 2025 läuft, kann Le Pen rechtzeitig vor dem ersten Wahlgang im April 2027 wieder kandidieren. Zudem verhängte das Gericht eine dreijährige Haftstrafe, davon zwei Jahre auf Bewährung, und für das verbleibende Jahr Hausarrest mit elektronischer Fußfessel. Die Geldstrafe von 100.000 Euro bleibt bestehen.
Le Pen: „Nicht möglich“ mit Fußfessel
Trotz der formalen Möglichkeit schloss Le Pen eine Kandidatur unter diesen Bedingungen aus. Kurz vor dem Urteil sagte sie: „Wenn ich kandidieren darf, aber effektiv daran gehindert werde, frei Wahlkampf zu führen, dann verstehen Sie, dass das nicht möglich wäre.“ Ein Präsidentschaftskandidat benötige vollständige Bewegungsfreiheit und könne sich nicht für Wahlkampfveranstaltungen auf richterliche Genehmigungen verlassen.
Ihre endgültige Entscheidung ließ die 57-Jährige am Tag des Urteils jedoch offen. Für den Abend wurde sie zu einem Interview im Sender TF1 erwartet, um zu ihrer politischen Zukunft Stellung zu nehmen.
Jordan Bardella als Ersatzkandidat bereit
Sollte Le Pen auf eine Kandidatur verzichten, stünde ihr 30-jähriger Protegé Jordan Bardella als möglicher Ersatzkandidat des Rassemblement National bereit. Der Parteivorsitzende hat bereits seine Ambitionen auf das höchste Staatsamt signalisiert.
Das Berufungsgericht begründete die Strafmilderung mit der Wahrung der „Freiheit der Kandidatur“ und der „freien Wahl der Wähler“ im demokratischen Prozess. Ob Le Pen tatsächlich antreten wird, hängt nun von ihrer persönlichen Entscheidung in den kommenden Wochen ab – und von der öffentlichen Debatte über die Zumutbarkeit ihrer Justizauflagen.





