Urteil in ParisLe Pen darf 2027 antreten – doch nur mit elektronischer Fußfessel
Das Pariser Berufungsgericht bestätigte den Schuldspruch gegen Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern, kürzte aber die Unwählbarkeit. Damit könnte sie bei der Präsidentschaftswahl antreten – müsste jedoch eine elektronische Fessel tragen, was die Politikerin ablehnt.