Lebenslange Haft für IS-Terroristen wegen Völkermords an Jesiden
Das Oberlandesgericht München hat ein irakisches Ehepaar wegen Völkermordes und Versklavung jesidischer Mädchen zu hohen Haftstrafen verurteilt. Twana H.S. erhielt lebenslänglich, seine Ex-Frau Asia R.A. neuneinhalb Jahre Jugendstrafe.
Das Urteil
Am Montag, dem 13. Juli 2026, verurteilte das Oberlandesgericht München (Az. 8 St 4/24) den 45-jährigen irakischen Staatsangehörigen Twana H.S. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Seine frühere Ehefrau Asia R.A. (30) erhielt nach Jugendstrafrecht neuneinhalb Jahre Haft. Die Verurteilung erfolgte unter anderem wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, wie die Deutsche Welle berichtet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Ehepaar zwischen 2015 und 2017 im Irak und Syrien dem sogenannten Islamischen Staat (IS) angehörte und zwei jesidische Mädchen im Alter von 5 und 12 Jahren als Sklavinnen hielt. Der Vorsitzende Richter Dr. Philipp Stoll betonte, die Angeklagten seien nicht stellvertretend für die Gräuel des IS, sondern für ihre eigenen Taten verurteilt worden.
Die Taten
Im Herbst 2015 kaufte Twana H.S. auf einem Basar in Mossul ein fünfjähriges jesidisches Mädchen. Asia R.A. hatte sich das Kind ausdrücklich als „Brautgabe" gewünscht. Das Mädchen wurde zur Hausarbeit gezwungen, misshandelt und zum Erlernen islamischer Gebete genötigt. Bei Ungehorsam verbrühte Asia R.A. dem Kind die Hand mit heißem Wasser.
Anfang Oktober 2017 erwarb das Paar ein zweites Mädchen, damals zwölf Jahre alt. Die heute 21-jährige Aliya trat im Prozess als Nebenklägerin auf und schilderte vor Gericht, wie der Mann sie vor dem Kauf begutachtete: „Er und seine IS-Freunde verspotteten mich und sagten: Kaufe sie, sie ist noch nicht vergewaltigt worden." In einem Haus aus Lehm in der syrischen Wüste mussten beide Mädchen schuften. Nachts vergewaltigte Twana H.S. die Ältere, die auch mit einem Stock auf die Fußsohlen geschlagen wurde. Die jüngere Sklavin – damals höchstens sieben Jahre alt – wurde ebenfalls sexuell missbraucht. In einem besonders perfiden Fall legte Asia R.A. der Zwölfjährigen Kleider bereit und schminkte sie, angeblich für eine Hochzeit – dann kam der Mann und vergewaltigte das Kind.
Es ist kein Mord nötig, um diesen Tatbestand zu verwirklichen.Philipp Stoll, Vorsitzender Richter am OLG München
Historische Dimension
Richter Stoll hob hervor, dass es sich um die erste Verurteilung in Deutschland wegen der gewaltsamen Überführung von Opfern in eine andere Volksgruppe handelt (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 VStGB). Die Mädchen durften ihre jesidische Religion nicht ausüben und mussten islamische Glaubensregeln befolgen. Die jüngere Sklavin verlernte ihre Muttersprache und kann heute nur mit Dolmetscher mit ihrer Mutter telefonieren; auch ihre Religion habe sie verloren.
Der IS hatte im August 2014 einen gezielten Angriff auf das jesidische Siedlungsgebiet im Sindschar-Gebirge geführt, um die Religionsgemeinschaft zu vernichten. Über 5.000 Menschen wurden getötet, rund 7.000 verschleppt. Der Deutsche Bundestag erkannte die Verbrechen im Januar 2023 offiziell als Völkermord an. Deutsche Gerichte können solche Taten nach dem Weltrechtsprinzip verfolgen.
Der Prozess
Der Prozess begann am 19. Mai 2025 und umfasste 61 Verhandlungstage. Die Bundesanwaltschaft hatte für beide lebenslange Freiheitsstrafen gefordert, die Verteidigung deutlich geringere Strafen. Während der Urteilsbegründung brach die Nebenklägerin Aliya mehrfach in Tränen aus. Ihre Anwältin betonte die Bedeutung des Urteils für die jesidische Gemeinschaft.
Asia R.A. entschuldigte sich in ihrem letzten Wort: „Es tut mir leid." Ein Gutachter bescheinigte ihr Reue. Der Ehemann äußerte sich im Verfahren nicht. Ende 2017 gaben die Angeklagten beide Mädchen an andere IS-Kämpfer weiter. Aliya konnte im Januar 2018 freigekauft werden. Der Verbleib der jüngeren Sklavin ist unklar.





