Erste Anhörung zu AfD-Verbot im Landtag
Erstmals beschäftigt sich ein deutsches Parlament öffentlich mit einem möglichen Verbot der AfD. Für den 30. September 2026 hat der Thüringer Landtag in Erfurt eine Anhörung zu einem Verbotsverfahren angesetzt. Auf der Liste stehen 56 Namen, etwa 15 Experten sollen tatsächlich sprechen. Das Besondere: Alle Fraktionen stimmten den Wunschkandidaten der anderen zu oder enthielten sich – ein ungewöhnlicher Konsens, der die politische Brisanz unterstreicht.
Bereits im Mai hatte der Justizausschuss das Anhörungsverfahren auf Antrag der Linken eingeleitet. Bis Ende August läuft die schriftliche Befragung, bevor die mündliche öffentliche Sitzung folgt. Ziel sei es, so die Linke, zu klären, ob die verfassungsfeindlichen Positionen der AfD nicht nur Einzelfälle sind, sondern die gesamte Partei prägen.
Kerkeling als Stimme der Zivilgesellschaft
Für die größte Aufmerksamkeit sorgt ein Name: Hape Kerkeling. Der 61-jährige Entertainer wurde auf Betreiben der Linke-Fraktion geladen. Sein Büro ließ ausrichten, er werde sich „zu dieser Angelegenheit derzeit nicht äußern". Kerkeling hatte im April mit einer vielbeachteten Rede zum 81. Jahrestag der Befreiung des KZ Buchenwald für Schlagzeilen gesorgt, in der er die AfD scharf kritisierte und an seinen dort inhaftierten Großvater erinnerte.
Parallel dazu fordert eine Online-Petition, Kerkeling als überparteilichen Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl 2027 zu nominieren. Bis Mitte Juli brachte sie es auf 137.000 Unterstützer. Die Linke-Co-Vorsitzende Heidi Reichinnek lobte Kerkeling als „hervorragende, integrierende Persönlichkeit". Neben ihm setzt die Linke auf den Holocaust-Überlebenden Leon Weintraub und Vertreter des Zentralrats der Juden.
„Die Anhörung soll klären, ob die verfassungsfeindlichen Positionen nicht nur einzelne Äußerungen sind, sondern die Partei insgesamt prägen.“
AfD kontert mit Maaßen und Lawrow
Die AfD-Fraktion kontert mit eigenen Wunschkandidaten. Geladen werden sollen der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen und der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau. Zudem sollen Russlands Außenminister Sergej Lawrow und US-Außenminister Marco Rubio schriftliche Stellungnahmen abgeben – ebenso wie die republikanische US-Politikerin Anna Paulina Luna sowie Vertreter aus Österreich und Ungarn.
Ein AfD-Fraktionssprecher sagte zur internationalen Besetzung: „Die Meinung eines Außenministers oder eines führenden internationalen Politikers dürfte für eine solche Debatte jedenfalls mindestens ebenso relevant sein wie die Stellungnahme eines deutschen Berufskomikers." Die CDU-Ausschussmitglieder hatten hingegen auf juristische Schwergewichte gesetzt, darunter den ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle.
„Der Thüringer Landtag kann die AfD nicht verbieten. Es ist auch fraglich, ob ein Verbotsverfahren letztlich juristisch Erfolg hätte oder strategisch sinnvoll ist.“
Erfolgsaussichten eines Verbots ungewiss
Linke, Grüne und SPD fordern seit langem ein Verfahren, die Union ist gespalten. Zuletzt war verstärkt ein Teilverbot gegen den Thüringer Landesverband um Björn Höcke im Gespräch, den der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Ein 1500-seitiges Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte bescheinigt der AfD sogar Verfassungswidrigkeit.
Die Linke in Thüringen möchte, dass das Land gemeinsam mit Bremen über den Bundesrat einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stellt. Doch die Hürden sind hoch: Antragsteller können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung sein. Unionsfraktionschef Jens Spahn brachte gar ein Verfahren zum Entzug des aktiven und passiven Wahlrechts für Höcke ins Spiel, das einfacher durchsetzbar sei.
Mit der Anhörung am 30. September beschreitet der Thüringer Landtag juristisch wie politisch Neuland. Ob aus der Debatte ein konkreter Antrag erwächst, bleibt offen – ebenso die Frage, wessen Wort am Ende mehr Gewicht hat: das eines Entertainers oder das von Putins Minister.





