Interne Debatte auf Herrenchiemsee
In der CSU-Landtagsfraktion wächst der Druck für ein Verbotsverfahren gegen den als rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverband Thüringen. Fraktionschef Klaus Holetschek erklärte am Mittwoch auf Schloss Herrenchiemsee, man müsse „zumindest ein Teil-Verbot nicht kategorisch ausschließen“. Die Fraktion hatte den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber geladen, um die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Rechtliche Machbarkeit eines Teilverbots
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback verwies auf §46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, wonach ein Verbot auch auf einen „rechtlich oder organisatorisch selbständigen Teil einer Partei“ beschränkt werden kann. Er sehe in Björn Höcke den zentralen Träger extremistischer Tendenzen innerhalb der AfD. Bausback räumte ein, dass das Gericht über eine solche Beschränkung noch nicht ausdrücklich entschieden habe, hielt aber einen auf Thüringen begrenzten Antrag für prüfenswert.
Deshalb wäre ernsthaft zu überlegen, einen Verbotsantrag begrenzt auf diesen Landesverband vorzubereiten.Winfried Bausback (CSU)
Aigner zieht NSDAP-Vergleich
Unterstützung kam von Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Sie teile Holetscheks Haltung, ein Teilverbot nicht auszuschließen, und verschärfte zuvor in einer Rede an der LMU München den Ton. Aigner stellte eine direkte Verbindung zwischen dem am Wochenende in Erfurt abgehaltenen AfD-Bundesparteitag und dem ersten NSDAP-Parteitag von 1926 her – ebenfalls in Thüringen. Das sei kein Zufall, so Aigner, die AfD zeige „eindeutig völkisches, ja menschenverachtendes Gedankengut“.
Da ist eine in Teilen rechtsextreme Kraft, die absolvierte ihren Bundesparteitag am vergangenen Wochenende – genau am 100. Jahrestag des ersten NSDAP-Parteitages 1926. Auch in Thüringen.Ilse Aigner (CSU)
Söders Widerstand gegen Verbotsverfahren
Dagegen lehnt CSU-Chef Markus Söder ein Verbotsverfahren gegen die AfD weiterhin strikt ab. Er hatte zuletzt gefordert, die Partei müsse „wegregiert“ werden, und warnte vor einem „Märtyrer-Status“. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wollte den Vorstoß auf Anfrage nicht kommentieren. Der als Gast geladene Verfassungsrechtler Huber mahnte zur Diskretion: Verbotsdebatten sollten „so weit wie möglich hinter verschlossenen Türen“ geführt werden.
Die AfD Thüringen wird seit 2021 vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch geführt. Ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält ein Verbotsverfahren gegen die Gesamtpartei für aussichtsreich. Ob der CSU-Vorstoß auf Bundesebene Unterstützung findet, ist offen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nannte ein Verbot zuletzt „kontraproduktiv“. Damit bleibt der innerparteiliche Konflikt vorerst ungelöst.





