Nur fünf Länder nennen Nationalität: CDU pocht auf bundeseinheitliche Regelung
KI-Bild
Transparenz-Streit

Nur fünf Länder nennen Nationalität: CDU pocht auf bundeseinheitliche Regelung

Während die meisten Bundesländer die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen zurückhalten, machen CDU-Politiker Druck. Innenexperte Throm warnt vor Vertrauensverlust und fordert die Innenministerkonferenz zum Handeln auf.

Veröffentlicht
JUX auf Google folgen

Kaum ein Land nennt die Herkunft von Tatverdächtigen konsequent

In Deutschland herrscht ein Flickenteppich: Nur fünf Bundesländer geben in polizeilichen Pressemitteilungen regelmäßig die Nationalität von Tatverdächtigen an – Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und demnächst auch Baden-Württemberg. Die übrigen elf Länder halten sich bedeckt und berufen sich auf den Pressekodex, der eine generelle Nennung nicht vorsieht.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), will das nicht länger hinnehmen. In einem FOCUS-online-Interview appellierte er an die Innenminister der Länder, dem Beispiel von Bundeskriminalamt und Bundespolizei zu folgen. Diese geben die Staatsangehörigkeit bei ihrer Pressearbeit bereits grundsätzlich an.

Bundeskriminalamt und Bundespolizei geben grundsätzlich die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen bei der Pressearbeit an, die übrigens auch in der Polizeistatistik erfasst wird. Die Länder sollten dem Beispiel folgen und die ihnen bekannten Informationen zu Tatverdächtigen soweit möglich veröffentlichen.
Alexander Throm (Innenpolitischer Sprecher CDU/CSU-Fraktion)

Throm warnt vor Gerüchten und Vertrauensverlust

Throm argumentiert, dass das Zurückhalten der Information Spekulationen befeuere. „Das Zurückhalten von solchen Informationen könnte zur Verbreitung von Gerüchten und Falschinformationen und damit zu einem Vertrauensverlust in unsere Behörden führen“, sagte er. Nötig sei eine bundeseinheitliche Praxis, um genau das zu verhindern.

Wir brauchen hier meines Erachtens eine bundeseinheitliche Praxis, um Spekulationen rund um Straftaten zu reduzieren. Hier sollte die Innenministerkonferenz tätig werden.
Alexander Throm

Throms Vorstoß reiht sich in eine wachsende CDU-Offensive ein. Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) hatte zeitgleich angekündigt, die Verwaltungsvorschrift im Südwesten zu ändern. Künftig soll die Polizei die Nationalität von Verdächtigen – auch die deutsche – aktiv und grundsätzlich nennen. Bisher musste in jedem Einzelfall geprüft werden, ob ein öffentliches Interesse besteht.

Dass in Baden-Württemberg für Straftäter das eine und in Berlin das andere gelten soll – das kann doch wirklich niemand verstehen.
Manuel Hagel (Innenminister Baden-Württemberg)

Polizeigewerkschaft stützt Forderung, Pressekodex bleibt Hürde

Rückenwind bekommen die CDU-Politiker von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Deren Bundesvorsitzender Manuel Ostermann sagte der „Bild“: „Die Menschen in Deutschland sind nicht auf den Kopf gefallen und wissen sehr genau, wer hier für schwerste Gewalt verantwortlich ist. Es gibt schon deshalb kaum einen plausiblen Grund, der Öffentlichkeit pauschal die Nationalitäten von Straftatverdächtigen vorzuenthalten.“

Die Mehrheit der Länder hält dagegen am Pressekodex des Deutschen Presserats fest. Richtlinie 12.1 warnt davor, dass die Nennung der Zugehörigkeit zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten zu diskriminierenden Verallgemeinerungen führen könne. Eine generelle Nennung der Nationalität ist daher nicht vorgesehen.

Bayern und NRW gehen voran – elf Länder bremsen

Bayern hatte bereits im Oktober 2025 per Erlass von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die aktive Nennung angeordnet. Nordrhein-Westfalen unter Herbert Reul (CDU) geht sogar noch weiter und erfasst zusätzlich Mehrfachstaatsangehörigkeiten in der Kriminalstatistik. Die übrigen elf Länder – darunter alle von SPD, Grünen oder Linken geführten Innenressorts – lehnen eine pauschale Nennung ab. Sie fürchten Stigmatisierung und verweisen auf die bewährte Einzelfallprüfung.

Throms Appell erhöht nun den Druck auf die Innenministerkonferenz. Ob sich die widerstrebenden Länder bewegen lassen, ist offen. Baden-Württemberg war mit einer ähnlichen Initiative bereits gescheitert. Die Debatte um Transparenz versus Diskriminierungsschutz wird damit zur Belastungsprobe für den föderalen Konsens.

Umfrage
Lädt
JUX auf Google folgen
Mehr aus

Politik