Es war eine überraschende Wende im erbitterten Machtkampf der NRW-AfD: Am Montag schickte Landeschef Martin Vincentz einen versöhnlichen Brief an Alice Weidel und Tino Chrupalla. Er bedauere die Eskalation und wolle die einstweilige Verfügung gegen den Bundesvorstand zurückziehen. Doch nur 24 Stunden später ist klar: Der Antrag liegt weiter beim Landgericht Düsseldorf – der Friedensbrief war eine bloße Absichtserklärung ohne juristische Substanz.
Gericht dementiert Rücknahme
„Das Verfahren liegt hier vor und wurde nicht zurückgenommen“, erklärte eine Pressesprecherin des Landgerichts am Mittwoch gegenüber t-online. Die Stellungnahmefrist für die Antragsgegnerin – den Afd-Bundesvorstand – laufe noch, eine Entscheidung sei nicht gefallen. Damit entlarvte das Gericht das zentrale Versprechen des Vincentz-Schreibens.
„Absichtserklärung“ statt echter Rückzieher
Ein Vertrauter aus dem Vincentz-Lager räumte ein, das Schreiben sei lediglich eine „Absichtserklärung“ gewesen. Die Rücknahme sei an die Bedingung geknüpft gewesen, dass der Bundesvorstand seinerseits deeskaliere. Da dies aus Sicht des NRW-Lagers nicht geschah, blieb die Klage bestehen. Das Friedenssignal war damit ein taktisches Manöver, das nun wie ein Bumerang zurückkommt.
In der E-Mail vom 21. Juli hatte Vincentz geschrieben, er wolle zum Ausdruck bringen, „wie sehr ich die wechselseitige Eskalation der letzten Tage bedauere“. Er kündigte an, die einstweilige Verfügung zurückzuziehen – „in dem Vertrauen, dass der Bundesvorstand genauso besonnen und beruhigend mit uns diesen Weg geht und wir in der Öffentlichkeit Gras über die Sache wachsen lassen können“.
Bundesvorstand schlägt scharf zurück
Die AfD-Bundesspitze ließ das Täuschungsmanöver nicht unbeantwortet. Weidel und Chrupalla verschickten noch am Dienstag einen Mitgliederrundbrief an alle NRW-Parteimitglieder. Darin stellten sie nach eigener Darstellung „einige Falschbehauptungen“ richtig: Ein erster Mediationsversuch des Bundesvorstands sei von Vincentz „nach wenigen Minuten abgebrochen worden“. Den Vorwurf, man habe den Abbruch der Aufstellungsversammlung rechtlich erzwingen wollen, wiesen sie zurück.
Das Fazit des Bundesvorstands fiel vernichtend aus: „Solches Verhalten sollte dort bleiben, wo es hingehört: in die chaotische Anfangsphase der Alternative für Deutschland.“ An der bereits am 20. Juli eingesetzten Untersuchungskommission unter Leitung des früheren Oberstaatsanwalts Roman Reusch halten Weidel und Chrupalla ausdrücklich fest. Die Kommission durchleuchtet unter anderem die Finanzen des NRW-Landesverbands und die umstrittene Zusatzbuchung der Tagungshalle in Marl, die Vincentz ohne Vorstandsbeschluss veranlasst haben soll.
Kein Ende des Machtkampfs in Sicht
Die einstweilige Verfügung, die das Landgericht Düsseldorf nun prüft, soll Weidel und Chrupalla untersagen, sich in die NRW-Wahlversammlung einzumischen und direkte E-Mails an Mitglieder zu senden. Bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Strafzahlung oder ersatzweise Ordnungshaft. Der Antrag war am 17. Juli eingereicht worden, nachdem Vincentz den Abbruch des Parteitags verweigert und das Weidel-nahe Lager den Saal verlassen hatte.
Der Konflikt dreht sich im Kern um die Kandidatenliste für die NRW-Landtagswahl 2027. Vincentz setzte in Marl im Eiltempo seine Anhänger durch, während Anhänger von Weidel und dem einflussreichen Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich unterlagen. Der Bundesvorstand warnte, die Liste könne juristisch scheitern – wie 2023 bei der Bremer Bürgerschaftswahl – und die AfD dann gar nicht antreten können.
Bereits am 20. Juli hatte der Bundesvorstand mit der Einsetzung der Untersuchungskommission einen ersten Nadelstich gesetzt. Weidel und Chrupalla signalisierten damit, dass sie den Machtkampf nicht einfach hinnehmen. Vincentz' gescheiterter Friedensbrief zeigt nun, wie tief das Misstrauen zwischen beiden Lagern sitzt. Eine echte Deeskalation ist nicht absehbar – die nächste Eskalationsstufe könnte das Gericht in Düsseldorf einleiten.





