5:1-Votum gegen AfD-Kandidaten: Landratswahl Friesland ohne Sichert
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Verfassungstreue

5:1-Votum gegen AfD-Kandidaten: Landratswahl Friesland ohne Sichert

Der Kreiswahlausschuss Friesland hat den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert mit deutlicher Mehrheit von der Landratswahl ausgeschlossen. Grund sind Zweifel an seiner Verfassungstreue – befeuert durch seine AfD-Mitgliedschaft und umstrittene Äußerungen.

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Mit einem deutlichen Votum von 5:1 hat der Kreiswahlausschuss Friesland am Dienstagabend die Kandidatur des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert für das Landratsamt abgelehnt. Drei weitere Bewerber – Rolf Neuhaus (parteilos), Sibylle Raquet (FDP) und Jan Ole Möller (DIE PARTEI) – wurden dagegen einstimmig zugelassen. Sichert kündigte umgehend rechtliche Schritte an, die jedoch erst nach der Wahl am 13. September 2026 wirksam werden können.

Die Vorwürfe im Einzelnen

Grundlage des Ausschlusses ist ein neues niedersächsisches Kommunalwahlgesetz, das im Frühjahr 2026 von SPD und Grünen beschlossen wurde. Danach können Wahlausschüsse bei „tatsächlichen Anhaltspunkten“ für Zweifel an der Verfassungstreue die Kommunalaufsicht einschalten, die wiederum den Verfassungsschutz um Auskunft bittet. Die endgültige Entscheidung trifft der ehrenamtlich besetzte Ausschuss.

Im Fall Sichert war die Einstufung des niedersächsischen AfD-Landesverbands als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz das zentrale Indiz. Die Kommunalaufsicht legte in ihrem Votum, das mehreren Medien vorliegt, weitere Punkte dar:

Sichert habe in einem Social-Media-Post die Regenbogenfahne mit der Hakenkreuzfahne verglichen und so die queere Community mit dem Nationalsozialismus gleichgesetzt. Zudem unterstellte er den Grünen einen Plan zur „Islamisierung“ und pflegte Kontakte zum Rechtsextremisten Jürgen Elsässer. Seine Wortwahl – etwa die Verwendung der Begriffe „Kartellparteien“ und „Blockparteien“ – werte das Ministerium als Delegitimierung des Parteiensystems.

Ich war im Wahlausschuss anwesend und wurde angehört. Ich habe vorgebracht, dass ich seit 15 Jahren Angestellter im öffentlichen Dienst bin und folglich verfassungstreu. Es wirkte, als wäre das alles längst entschieden und selbst wenn ich Jesus persönlich gewesen wäre hätten sie mich ausgeschlossen.
Martin Sichert (AfD-Bundestagsabgeordneter)

Sicherts Gegenwehr und politische Folgen

Sichert verteidigte sich vor dem Ausschuss und verwies auf seine 15-jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst. In einer Videobotschaft auf Facebook nannte er den Ausschluss „einen massiven Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“ und kündigte an, mit allen juristischen Mitteln dagegen vorzugehen. Da Einspruch und Klage erst nach der Wahl beim neuen Kreistag oder dem Verwaltungsgericht möglich sind, bleibt der Ausschluss aber faktisch bestehen.

Die AfD Niedersachsen reagierte empört. Landesvorsitzender Ansgar Schledde sprach von einem „absurden“ Vorgang und forderte die sofortige Zulassung Sicherts. Der Fall fällt in eine aufgeheizte Debatte: Während die AfD bundesweit hohe Umfragewerte erzielt, werden parallel ein Parteiverbotsverfahren, der Entzug einzelner Mitgliederrechte und die „Brandmauer“ aller anderen Parteien diskutiert.

Die AfD Niedersachsen verurteilt dieses Vorgehen aufs Schärfste. Wir fordern die sofortige Zulassung von Martin Sichert und aller rechtmäßig aufgestellten Kandidaten.
Ansgar Schledde (AfD-Landesvorsitzender Niedersachsen)

Rechtliche Grauzone und Testfall

Das neue niedersächsische Wahlrecht ist umstritten. Es soll den Ausschüssen helfen, komplexe Prüfungen der Verfassungstreue zu bewältigen. Doch es steht in Spannung zum Parteienprivileg des Grundgesetzes: Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten. Ein Rechtsgutachten hatte jüngst die Verfassungswidrigkeit der AfD bejaht, aber auch betont, dass ein Verbot allein in Karlsruhe entschieden werden kann.

Fachleute sehen den Fall als Test, ob die individuelle Prüfung trägt oder die Parteizugehörigkeit am Ende entscheidend ist. Der niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz nannte das Gesetz eine „Hilfestellung“, weil die Frage der Verfassungstreue für einen Wahlausschuss allein zu komplex sei.

Im Nachbarkreis Wittmund wird unterdessen am Donnerstag über die Zulassung des AfD-Kandidaten Adam Rauf entschieden. Auch dort könnte die neue Regelung zur Anwendung kommen. Sichert hat bereits signalisiert, den Fall notfalls durch alle Instanzen zu treiben – eine juristische Aufarbeitung, die den Wahlausgang aber nicht mehr beeinflussen dürfte.

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