Terroranschlag auf den Berliner CSD
Am 26. Juli 2026 raste der 21-jährige Islamist Abdul B. mit einem Transporter in eine Menschenmenge beim Christopher Street Day in Berlin. Eine Frau aus Polen starb, 31 Menschen wurden verletzt. Der Täter, ein polizeibekannter IS-Anhänger, wurde am Folgetag von der Polizei erschossen. Auf seinem Handy fanden Ermittler ein Bekennervideo mit Treueschwur auf den „Islamischen Staat“.
SPD bringt Grundgesetzänderung wieder ins Spiel
Zwei Tage nach dem Anschlag kündigten die SPD-Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil sowie Generalsekretär Tim Klüssendorf an, eine Ergänzung des Diskriminierungsverbots in Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ mit Nachdruck wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Wie Die ZEIT berichtet, wollen sie damit den Schutz queerer Menschen politisch weiter stärken.
„Wir wollen den Schutz queerer Menschen politisch weiter stärken.“
Konkret soll Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG, der bislang Diskriminierungen wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen verbietet, um das Merkmal „sexuelle Identität“ erweitert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der grünen Bundestagsfraktion liegt seit Oktober 2025 im Bundestag, ebenso ein gleichlautender Beschluss des Bundesrates vom September 2025 – maßgeblich initiiert von den CDU-Ministerpräsidenten aus Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Berlin.
„Lassen Sie sich, lassen wir uns nicht einschüchtern.“
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte zuvor bei einem Gedenkgottesdienst in der Berliner Marienkirche zu Entschlossenheit und Besonnenheit aufgerufen. Solche Taten hätten nur einen Zweck: die Gesellschaft zu spalten.
Union nennt den Vorstoß ein „politisches Ablenkungsmanöver“
Die Unionsfraktion lehnt die geforderte Grundgesetzänderung ab. Der rechtspolitische Sprecher und Fraktionsvize Günter Krings (CDU) erklärte gegenüber LTO: „Die aktuelle Debatte … mag gut gemeint sein, sie muss auf die Menschen aber aktuell wie ein politisches Ablenkungsmanöver wirken.“
„Die aktuelle Debatte um eine Änderung des Art. 3 Abs. 3 GG nach dem Berliner CSD-Anschlag mag gut gemeint sein, sie muss auf die Menschen aber aktuell wie ein politisches Ablenkungsmanöver wirken, da sie in Wahrheit keinen echten Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt und Terror gegen queere Menschen leistet.“
Krings warnte zudem vor der Unbestimmtheit des Begriffs. Pädophile könnten sich auf die Bestimmung berufen, so Krings: „Für diesen Personenkreis wollen wir ja alle gerade keinen Diskriminierungsschutz.“ Die rechtspolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Susanne Hierl, verwies darauf, dass Grundgesetzänderungen nur dann erfolgen sollten, wenn ein konkreter verfassungsrechtlicher Mehrwert erkennbar sei – dieser sei angesichts des bestehenden Diskriminierungsschutzes nicht gegeben.
FDP: „Geradezu absurd“
Auch der Koalitionspartner FDP stellt sich quer. Der neue Generalsekretär Martin Hagen schrieb auf X, die Vorstellung, Islamisten ließen sich durch eine Grundgesetzänderung von ihren Taten abhalten, sei „geradezu absurd“. Er forderte stattdessen handfeste Sicherheitsmaßnahmen.
„Die Vorstellung, Islamisten ließen sich durch eine Grundgesetzänderung von ihren Taten abhalten, ist geradezu absurd. Es braucht keine wohlfeile Symbolpolitik sondern handfeste Maßnahmen. Unser Rechtsstaat muss den Islamisten die Zähne zeigen.“
Linke signalisiert Zustimmung, LSVD+ spricht von Staatsversagen
Unterstützung für die SPD-Initiative kommt von den Linken. Ko-Vorsitzender Luigi Pantisano erklärte: „Wir als Linke stehen im Bundestag bereit für eine Zwei-Drittel-Mehrheit, um diesen Punkt sofort umzusetzen.“ Zugleich kritisierte er, dass es erst einen Anschlag brauche, um über die Sicherheit queeren Lebens zu sprechen.
„Wir als Linke stehen im Bundestag bereit für eine Zwei-Drittel-Mehrheit, um diesen Punkt sofort umzusetzen und in den Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen.“
Der LSVD+ – Verband Queere Vielfalt warf der Bundesregierung „sicherheitspolitisches Staatsversagen“ vor. Andre Lehmann vom Bundesvorstand kritisierte Bundeskanzler Merz scharf: Dieser habe bis zuletzt nicht auf Gesprächsangebote der Community reagiert. „Die Realität ist, dass gleichgeschlechtliche Paare in nahezu keiner Straße gefahrlos Hand in Hand gehen können“, sagte Lehmann. Der Verband legte zehn Sofortmaßnahmen vor, darunter die Ergänzung von Art. 3 GG, eine jährliche Sicherheitsstrategie zur Pride-Saison und verpflichtende Schulaufklärung über queere Lebensrealitäten. Erst im Mai 2026 hatte der EuGH Ungarns LGBTIQ-Beschränkungen für unionsrechtswidrig erklärt.
Chronologie der Debatte
- September 2025Bundesrat beschließt Gesetzentwurf
Mit den Stimmen der CDU-geführten Länder NRW, Schleswig-Holstein und Berlin verabschiedet der Bundesrat einen Entwurf zur Ergänzung von Art. 3 GG um das Merkmal „sexuelle Identität“.
- Oktober 2025Grüne Fraktion bringt Gesetzentwurf ein
Die Bundestagsfraktion der Grünen legt einen gleichlautenden Entwurf vor. Nach der ersten Lesung wird er in die Ausschüsse verwiesen, seitdem nicht weiter behandelt.
- 26. Juli 2026Islamistischer Anschlag auf Berliner CSD
Ein IS-Sympathisant tötet eine Frau und verletzt 31 Menschen bei einem Anschlag mit einem Transporter.
- 28. Juli 2026SPD-Spitze kündigt neuen Anlauf an
Bas, Klingbeil und Klüssendorf wollen die Grundgesetzänderung mit Nachdruck wieder auf die Tagesordnung setzen.
Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erforderlich. Die schwarz-rote Koalition verfügt alleine nicht über diese Mehrheit. Ohne Zustimmung der Union – oder alternativ ohne ein Abrücken der FDP von ihrer Ablehnung – ist die von der SPD geforderte Ergänzung des Artikels 3 GG nicht durchsetzbar. Die SPD warnte in ihrer Mitteilung zugleich davor, Förderprogramme für queere Menschen durch Kürzungen zu schwächen; Beratungs- und Anlaufstellen leisteten unverzichtbare Arbeit.





