Rekordstrafe führt zur Insolvenz
Am 3. Juli 2026 eröffnete das Amtsgericht Stuttgart ein Regelinsolvenzverfahren gegen die Beauty-Influencerin Hanadi Diab. Der Schritt folgt auf ein rechtskräftiges Bußgeld der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) in Höhe von 36.000 Euro – das höchste, das in Baden-Württemberg je gegen einen Influencer verhängt wurde. Zusammen mit Verfahrensgebühren beläuft sich der von Diab zu zahlende Gesamtbetrag auf 37.803,50 Euro.
Die 39-Jährige hatte zwischen Mai und Juli 2025 mehrere bezahlte Kooperationen in Instagram-Storys veröffentlicht, ohne sie ausreichend als Werbung zu kennzeichnen. Manche Beiträge enthielten gar keine Werbehinweise, andere zwar schon, aber so gestaltet, dass sie kaum wahrnehmbar waren. „Für die Bewerbung der Produkte und Unternehmen erhielt sie Geld und Sachleistungen von erheblichem wirtschaftlichem Wert", so die LFK.
Mehrfach gewarnt
Erschwerend kam hinzu, dass Diab bereits 2020 und 2022 von der Behörde auf die gesetzlichen Anforderungen hingewiesen worden war. Die LFK hatte damals mehrfach erklärt, dass Werbung auf den ersten Blick und zweifelsfrei erkennbar sein müsse. Bei der Bemessung der Geldbuße berücksichtigte die Behörde die wiederholten Verstöße, die hohe Reichweite des Profils und den bisher erzielten wirtschaftlichen Vorteil.
„Gerade reichweitenstarke Content-Creator tragen eine besondere Verantwortung für Transparenz. Die Geldbuße soll den durch unzureichend gekennzeichnete Inhalte erzielten wirtschaftlichen Vorteil übersteigen, damit sich Verstöße gegen die Werbekennzeichnungspflicht finanziell nicht lohnen.“
Diab wehrt sich auf TikTok
Diab selbst wies die Vorwürfe bereits im April 2026 in einem TikTok-Video zurück. Sie zeigte sich „schockiert„ und betonte, jede Kooperation zu kennzeichnen. Die Kritik beziehe sich vor allem auf die Gestaltung: „Man sieht doch überall, dass es eine Anzeige ist.“ Die Behörde monierte, dass Schriftart und -farbe die Werbehinweise schwer erkennbar machten. Das Video wurde später gelöscht.
„Ich bin geschockt. Ich kennzeichne jede Kooperation.“
Geschäftsbetrieb läuft weiter
Zum Insolvenzverwalter wurde Johannes Hauser bestellt. Er gab bekannt, dass Diabs Geschäftsbetrieb aus der Insolvenzmasse freigegeben wurde – sie kann also weiter als Influencerin arbeiten und ihr Kosmetikstudio betreiben. Ob das Bußgeld allein für die Insolvenz verantwortlich ist, ist unklar; möglich, dass weitere finanzielle Belastungen hinzukamen.
Der Fall erinnert an andere prominente Social-Media-Streitigkeiten, etwa als das Amtsgericht Lugano einer Ex-Freundin von Philipp Plein auferlegte, Lügen auf Instagram zu widerrufen.
Diab hat auf Instagram über 760.000 Follower und auf TikTok knapp 139.000. Sie lebt mit Mann und drei Söhnen in Stuttgart. Trotz des Insolvenzverfahrens scheint sie vorerst weitermachen zu können. Ihr Management lehnte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur eine Stellungnahme ab.
Chronologie des Falls
- 2020 – 2022Mehrfache Warnungen der LFK
Die Landesanstalt für Kommunikation weist Diab auf die Werbekennzeichnungspflicht hin.
- Mai – Juli 2025Verstöße gegen Werberegeln
Diab veröffentlicht bezahlte Kooperationen in Instagram-Storys ohne ausreichende Kennzeichnung.
- April 2026Reaktion auf TikTok
Diab weist Vorwürfe zurück: „Man sieht doch überall, dass es eine Anzeige ist."
- 3. Juli 2026Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Stuttgart eröffnet ein Regelinsolvenzverfahren gegen Hanadi Diab.
- 29. Juli 2026Bußgeld wird öffentlich
Das Rekord-Bußgeld von 36.000 Euro (insgesamt 37.803,50 Euro) wird bekannt gegeben.
Offen bleibt, ob Diab das Bußgeld je wird zahlen können. Im Insolvenzverfahren könnten Gläubiger nur einen Teil ihrer Forderungen erhalten. Die LFK-Verantwortlichen sehen in dem Fall ein Exempel: Die Strafe soll den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen, damit sich Verstöße nicht lohnen.





