Junge Freiheit nennt 51 Richter und 7 Staatsanwälte beim Namen
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AfD-Verbotsstreit

Junge Freiheit nennt 51 Richter und 7 Staatsanwälte beim Namen

Die Wochenzeitung Junge Freiheit hat die Namen aller 51 Richter und 7 Staatsanwälte veröffentlicht, die einen offenen Brief für ein AfD-Verbot unterzeichnet haben. Sie wirft ihnen einen Verstoß gegen das Mäßigungsgebot vor. Die Aktion wurde durch Leser angestoßen.

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Am 6. August 2026 hat die Wochenzeitung Junge Freiheit die Namen von 51 Richtern und 7 Staatsanwälten öffentlich gemacht. Sie alle hatten einen offenen Brief des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) unterzeichnet, der die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD fordert. Die JF wirft den Unterzeichnern vor, mit ihrer Unterschrift gegen das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot verstoßen zu haben, das Amtsträger zu politischer Zurückhaltung verpflichtet.

Der RAV-Brief wurde am 20. Juli an die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten gerichtet. Zunächst fanden sich 525 Unterstützer, bis zum 3. August wuchs die Zahl auf über 1.051 Juristinnen und Juristen, wie die Tagesschau berichtete. Darunter sind Anwälte, Richter, Staatsanwälte und Rechtsreferendare. Die JF bezifferte die Zahl der Richter und Staatsanwälte erstmals am 5. August mit 51 und 7.

Die Zeitung zitiert die Kernaussage des RAV-Briefes: „Die AfD ist eine verfassungsfeindliche Partei“. Diese Festlegung, so die JF, sei ohne ein gerichtliches Urteil unzulässig und verletze das Mäßigungsgebot. Die Veröffentlichung der Namen begründet das Blatt deshalb mit der „politischen Relevanz“ des Vorgangs. Unter den Unterzeichnern befinden sich auch Mitglieder von SPD und Grünen, wie Leser in den Kommentarspalten der JF anmerkten.

Vorgeschichte: Ein offener Brief und ein 1.500-seitiges Gutachten

Grundlage für den RAV-Brief ist ein 1.500-seitiges GFF-Gutachten vom 25. Juni 2026, das die AfD als verfassungswidrig einstuft. Die Gutachter der Gesellschaft für Freiheitsrechte hatten nach eigener Aussage über drei Millionen Datenpunkte aus Parteiprogrammen, Parlamentsdokumenten und Social-Media-Posts ausgewertet und kamen zu dem Schluss: Die AfD verstoße gegen das Menschenwürdeprinzip (Art. 1 GG) und das Demokratieprinzip (Art. 20 GG).

Die Vorsitzende des RAV, Angela Furmaniak, erklärte in einer Mitteilung, die Politik dürfe sich nicht hinter „Scheinargumenten“ verstecken, sondern müsse handeln, „bevor es zu spät ist“. Die Vorsitzende betonte, dass über 1.000 Unterstützer eine „beeindruckende Reaktion der Kolleg*innen aus der breiten Justiz“ darstellten. Die Initiative stützt sich auf das Gutachten und fordert die Antragsteller nach Art. 21 GG – Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung – zum Handeln auf.

Die JF-Kampagne: Leser drängen auf Veröffentlichung

Bereits am 5. August hatte der JF-Onlineautor Frank Hauke in einem Kommentar mit dem Titel „Wenn 51 Richter ein AfD-Verbot fordern“ die rhetorische Frage gestellt: „Wie unabhängig ist die deutsche Justiz?“ Er konstatierte, der Vorgang „erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat zutiefst“. In der Kommentarspalte unter dem Beitrag forderten mehrere Leser die unverzügliche Veröffentlichung der Richternamen – andere wiesen auf die politische Nähe vieler Unterzeichner zu linken und grünen Kreisen hin.

Hauke nahm den Vorschlag umgehend auf und lieferte am Folgetag die Begründung für die Veröffentlichung der Liste. In der Kommentarspalte griff er die Forderungen der Leser direkt auf und nannte sie als treibenden Impuls für die Entscheidung der Redaktion.

Es waren Sie und andere Leser, die uns mit ihren Kommentaren dazu ermutigt haben, die Liste zu veröffentlichen. Denn es ist überfällig, dass Richter und Staatsanwälte mit ihren politischen Forderungen auch beim Namen genannt werden.
Frank Hauke, JF-Onlineredakteur

Prominente Namen und politische Reaktionen

Die veröffentlichte Liste umfasst 58 Namen. Die JF bebilderte ihren Artikel mit Fotos von drei Unterzeichnern: dem ehemaligen Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, Dr. h.c. Georg D. Falk, sowie Richter Frank Schreiber und Staatsanwältin Katrin Frauenkron. Falk, SPD-Mitglied und Autor mehrerer Werke zur NS-Justizgeschichte, ist promovierter Ehrendoktor der Universität Marburg und war bis 2014 Vorsitzender eines Zivilsenats am OLG Frankfurt.

1932, bei den letzten demokratischen Wahlen der Weimarer Republik, hat die NSDAP 33 Prozent bekommen. Immer wieder wird darauf abgestellt, man hätte damals rechtzeitig etwas tun müssen. Man hat es aber versäumt.
Dr. h.c. Georg D. Falk, ehemaliger OLG-Vorsitzender

Die JF-Veröffentlichung stieß in der eigenen Leserschaft auf großes Echo: Innerhalb weniger Stunden gingen 76 Kommentare ein. Nutzer wie „Markenkern“ bedankten sich bei der Redaktion, andere wie „Echt jetzt?“ warnten, dass die gelisteten Richter künftig in Verfahren mit AfD-Bezug als befangen abgelehnt werden könnten. Ein Kommentator namens „Ólafur“ verwies auf die Parteizugehörigkeit vieler Unterzeichner, darunter Brigitte Abraham (Grüne) und Dr. Arnold Arpaci (SPD).

Politisch ist das Verbotsverfahren hochumstritten. Während Teile von SPD und Grünen es befürworten, lehnt die Union ein solches Verfahren mehrheitlich ab – wie jux.net berichtete, blockiert sie einen entsprechenden Antrag im Bundestag. Die BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht sprach von einem „neuen Autoritarismus“ und kritisierte die „Unfähigkeit zur sachlichen Auseinandersetzung“. Eine Petition für ein Verbotsverfahren hatte Anfang Juli binnen Tagen über 1,36 Millionen Unterschriften gesammelt.

Juristisch ist das Mäßigungsgebot für Beamte kein generelles Verbot politischer Betätigung – es verlangt lediglich Zurückhaltung in der Amtsführung. Die Veröffentlichung der Namen könnte dennoch praktische Konsequenzen haben: Sollten einer der gelisteten Richter oder Staatsanwälte in Zukunft mit Verfahren befasst sein, die die AfD betreffen, könnten sie wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Der Deutsche Richterbund hat sich zu der Aktion der JF bislang nicht öffentlich geäußert.

Chronologie der Eskalation

Die Chronologie

  1. 25. Juni 2026
    GFF-Gutachten

    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte veröffentlicht ein 1.500-seitiges Gutachten, das die AfD als verfassungswidrig einstuft.

  2. 20. Juli 2026
    RAV-Offener Brief

    Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein richtet einen Brief an die Bundesregierung und den Bundestag; zunächst 525 Unterzeichner fordern ein Verbotsverfahren.

  3. 3. August 2026
    Über 1.000 Unterstützer

    Die Zahl der Unterzeichner wächst auf über 1.051; breite Medienberichterstattung bei Tagesschau, Spiegel und anderen.

  4. 5. August 2026
    JF-Kommentar

    Frank Hauke kritisiert in einem JF-Kommentar 51 Richter unter den Unterzeichnern und fragt nach der Unabhängigkeit der Justiz.

  5. 6. August 2026
    Namensliste veröffentlicht

    Die Junge Freiheit veröffentlicht die vollständigen Namen der 51 Richter und 7 Staatsanwälte – darunter Georg D. Falk, Frank Schreiber und Katrin Frauenkron.