Verfassungsschutz: Dritter AfD-Abgeordneter in Bayern beobachtet
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Verfassungsschutz: Dritter AfD-Abgeordneter in Bayern beobachtet

Benjamin Nolte, Vize-Fraktionschef der AfD im bayerischen Landtag, steht nun offiziell unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Ihm werden verfassungsfeindliche Äußerungen und die Unterstützung der rechtsextremistischen Identitären Bewegung vorgeworfen.

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Landtag unter Lupe

Der bayerische Verfassungsschutz weitet seine Beobachtung der AfD aus. Wie die “Augsburger Allgemeine„ zuerst berichtete, steht nun auch der AfD-Landtagsabgeordnete Benjamin Nolte offiziell unter Beobachtung. Er ist nach Franz Schmid und René Dierkes bereits der dritte Abgeordnete der Partei im Visier des Landesamts.

Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU) bestätigte dies in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze. Ein vierter AfD-Abgeordneter werde derzeit geprüft – sein Name ist nicht bekannt. Erst im Juni hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beobachtung der AfD für rechtens erklärt.

Remigration, Hass auf Demokratie, IB-Unterstützung

Die Beobachtung von Abgeordneten unterliegt strengen Hürden. Laut Bundesverfassungsgericht ist sie nur gerechtfertigt, wenn der Mandatsträger sein Amt zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht. Beim 44-jährigen Nolte sieht das Landesamt diese Grenze überschritten.

Drei Hauptgründe führt Kirchner in seinem Schreiben an: Nolte propagiere das menschenwürdewidrige “Remigrationskonzept„ des Identitären-Aktivisten Martin Sellner und diffamiere Migranten pauschal als Straf- und Gewalttäter. Zudem greife er Demokratie und Rechtsstaat frontal an, spreche von “Gesinnungsdiktatur„ und warf anderen Politikern “Verrat„ an der Bevölkerung vor.

Schließlich sei Nolte ein “qualifizierter Unterstützer der rechtsextremistischen Identitären Bewegung„. Er teile deren Inhalte, solidarisiere sich mit deren Aktivitäten und trete vereinzelt mit Aktivisten auf. Bereits im Februar 2024 hatte der damalige LfV-Chef Burkhard Körner einen Instagram-Post Noltes mit Sellner im Innenausschuss thematisiert.

Er ist ein Politiker, der ganz offen die Idee vertritt, Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland zu vertreiben. Er ist ein Verfassungsfeind.
Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende Grüne im Bayerischen Landtag

„Bananen-Nolte“ und die Danubia

Nolte ist Alter Herr der Münchner Burschenschaft Danubia, deren Aktivitas vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wird. 2009 überreichte er auf dem Burschentag in Eisenach einer anderen Burschenschaft eine Banane – weil diese ein dunkelhäutiges Mitglied aufgenommen hatte. Der Vorfall brachte ihm den Spitznamen “Bananen-Nolte„ ein.

2013 trat er in die AfD ein und war Gründungsmitglied der inzwischen aufgelösten Jungen Alternative. Kurzzeitig war er stellvertretender Bundesvorsitzender, musste aber nach Bekanntwerden seiner Danubia-Mitgliedschaft und des rassistischen Vorfalls zurücktreten. 2023 zog er für den Stimmkreis Weilheim-Schongau in den Landtag ein.

Nolte: „Lächerlich“ – Klage wird geprüft

Nolte selbst erfuhr nach eigenen Angaben erst durch die Medien von der Entscheidung. Gegenüber dpa nannte er sie “lächerlich„ und führte sie auf den AfD-Erfolg in Umfragen zurück. Dem BR schrieb er, die “Befindlichkeiten einer korrupten Skandalbehörde„ interessierten ihn nicht sonderlich. Er kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen.

AfD-Landeschef Stephan Protschka kritisierte, dass die Beobachtung “jetzt vor Wahlen bekannt gegeben„ werde. Die Landtagswahl in Bayern findet turnusgemäß im Herbst 2028 statt.

Grüne und SPD dringen auf Verbotsverfahren

Katharina Schulze begrüßte das “konsequente und entschlossene Handeln„ des Verfassungsschutzes. Die AfD-Fraktion in Bayern sei “zutiefst radikalisiert„ und Nolte ein “Verfassungsfeind„. Sie forderte, die Prüfung eines AfD-Verbots “mit der gebotenen Konsequenz„ voranzutreiben.

Die AfD-Fraktion in Bayern ist zutiefst radikalisiert. Wer rechtsextreme Positionen vertritt, Kontakte in die rechtsextreme Szene und prorussische Szene pflegt und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage stellt, ist eine Gefahr für unsere Demokratie!
Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende Grüne im Bayerischen Landtag

Anna Rasehorn, Rechtsextremismus-Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, zeigte sich wenig überrascht: “Das war nur eine Frage der Zeit. Eher wundere ich mich, dass Herr Nolte erst jetzt beobachtet wird.„ Auch sie drang darauf, dass die Bund-Länder-Gruppe zur Vorbereitung eines AfD-Verbots wieder zusammenkommt.

Die Chronologie der Beobachtung

Die AfD in Bayern wird als Gesamtpartei bereits seit Juni 2022 vom Verfassungsschutz beobachtet. Bundesweit stuft der Verfassungsschutzbericht rund 28.000 AfD-Mitglieder als potenziell rechtsextrem ein. Im Juni 2026 bestätigten der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das Verwaltungsgericht München die Rechtmäßigkeit der Beobachtung von Partei und Abgeordneten.

Der Fall Nolte – eine Eskalation

  1. 2009
    Bananen-Vorfall in Eisenach

    Nolte überreicht einer anderen Burschenschaft eine Banane, weil diese ein dunkelhäutiges Mitglied hat. Der Vorfall prägt sein Image.

  2. Februar 2014
    Kurzzeitiger JA-Vize

    Nolte wird stellvertretender Vorsitzender der Jungen Alternative, tritt aber nach zwei Monaten wegen seiner Danubia-Mitgliedschaft zurück.

  3. 2023
    Einzug in den Landtag

    Nolte gewinnt den Stimmkreis Weilheim-Schongau und wird stellvertretender AfD-Fraktionschef.

  4. Februar 2024
    LfV-Chef warnt

    Verfassungsschutzpräsident Körner thematisiert Noltes Instagram-Post mit Martin Sellner im Innenausschuss.

  5. Juni 2026
    Gerichte bestätigen Beobachtung

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof und Verwaltungsgericht München weisen AfD-Klagen ab.

  6. 6. August 2026
    Nolte offiziell beobachtet

    Der Verfassungsschutz stuft Nolte als verfassungsfeindlich ein; ein vierter Abgeordneter wird geprüft.

Verbotsverfahren: Herrmann skeptisch

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) äußerte sich am Freitag zurückhaltend zu einem AfD-Verbotsverfahren. Vor dem Verwaltungsgericht Köln laufe noch das Hauptsacheverfahren zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. “Bevor das nicht geklärt ist, stellen sich weitergehende Fragen nicht„, so Herrmann.

LfV-Präsident Manfred Hauser betonte, der Begriff “Remigration„ sei nicht automatisch verfassungsfeindlich – wohl aber dann, wenn er so verwendet werde, dass Deutsche mit Migrationshintergrund rechtlich schlechtergestellt werden sollen.

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