BGH bestätigt Beugehaft für Lina E. – Verfassungsbeschwerde angekündigt
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Antifa-Ost-Prozess

BGH bestätigt Beugehaft für Lina E. – Verfassungsbeschwerde angekündigt

Der Bundesgerichtshof hat die sechsmonatige Beugehaft für die verurteilte Linksextremistin Lina E. bestätigt. Ihr Anwalt Erkan Zünbül spricht von einer „bedenklichen Entwicklung“ und will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat am 4. August 2026 die sechsmonatige Beugehaft für die verurteilte Linksextremistin Lina E. für rechtmäßig erklärt. Der Beschluss (Az. StB 47/26) bestätigt eine entsprechende Anordnung des Oberlandesgerichts Dresden und weist die Beschwerde der 31-Jährigen zurück. Die Entscheidung ist rechtskräftig, doch ihr Anwalt Erkan Zünbül will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Lina E. war Ende Juni 2026 als Zeugin im zweiten Dresdner Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Gruppierung „Antifa-Ost“ geladen. Sie verweigerte jede Aussage, woraufhin das OLG noch im Gerichtssaal eine sechsmonatige Beugehaft und ein Ordnungsgeld von 750 Euro verhängte. Die 31-Jährige wurde daraufhin festgenommen, wie LTO berichtet.

Wenn die Beugehaft der Druck ist, den Sie aufbauen wollen, dann werde ich dem standhalten.
Lina E., verurteilte Linksextremistin

Vom Urteil zur Beugehaft

Das OLG Dresden hatte Lina E. bereits am 31. Mai 2023 zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt – unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Zwischen 2018 und 2020 war sie an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt. Die Opfer wurden mit Hämmern, Schlagstöcken und Tritten attackiert.

Im März 2026 kam sie nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe vorzeitig auf Bewährung frei. Nur wenige Wochen später wurde sie in den neuen „Antifa-Ost“-Prozess geladen, in dem sich sieben weitere mutmaßliche Mitglieder verantworten müssen, darunter der als Mitkopf geltende Johann G.

Chronologie des Falls Lina E.

  1. 2018 – 2020
    Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextreme

    Lina E. beteiligt sich an lebensgefährlichen Attacken mit Hämmern und Schlagwerkzeugen.

  2. 31. Mai 2023
    Verurteilung zu über fünf Jahren Haft

    OLG Dresden verurteilt Lina E. wegen gefährlicher Körperverletzung und krimineller Vereinigung.

  3. März 2026
    Vorzeitige Haftentlassung

    Nach zwei Dritteln der verbüßten Strafe wird sie auf Bewährung entlassen.

  4. Ende Juni 2026
    Aussageverweigerung und Beugehaft

    Als Zeugin im zweiten Prozess weigert sie sich auszusagen; OLG verhängt sechs Monate Beugehaft.

  5. 4. August 2026
    BGH bestätigt Rechtmäßigkeit

    Der 3. Strafsenat weist die Beschwerde zurück; die Beugehaft bleibt bestehen.

BGH: Kein umfassendes Aussageverweigerungsrecht

Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass sich Lina E. nicht auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO berufen kann. Zu den Taten, zu denen sie aussagen soll, ist sie bereits rechtskräftig verurteilt. Eine erneute Strafverfolgung scheitert am grundgesetzlich verankerten Doppelverfolgungsverbot (Art. 103 Abs. 3 GG).

Zwar bestehe in Konstellationen wie dieser ein abstraktes Risiko, auch zu anderen, noch nicht abgeurteilten Taten aussagen zu müssen. Doch für eine konkrete Gefahr fehlten tatsächliche Anhaltspunkte.

Bloße Vermutungen und spekulative Annahmen einer Verfolgungsgefahr genügen auch in einer solchen Konstellation nicht, um ein Auskunftsverweigerungsrecht, zumal ein umfassendes, zu begründen.
Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat

Anwalt kritisiert „bedenkliche Entwicklung“

Rechtsanwalt Erkan Zünbül kündigte noch am Tag der Entscheidung Verfassungsbeschwerde an. Er sieht die Verfahrensgarantien seiner Mandantin unzulässig beschnitten. Gegenüber der taz sagte er:

Die Entscheidung fügt sich aus unserer Sicht in eine bedenkliche Entwicklung ein, bei der rechtsstaatliche Verfahrensgarantien zunehmend eingeschränkt werden.
Erkan Zünbül, Rechtsanwalt von Lina E.

„Wir sind daher überzeugt, dass die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht bedürfen“, so Zünbül weiter.

Weitere Zeugen schweigen – ein Mitverurteilter flüchtig

Lina E. ist nicht die einzige, die im aktuellen Prozess die Aussage verweigert. Zwei weitere 2023 mitverurteilte Linke schwiegen ebenfalls. Einem gestattete das Gericht die Aussageverweigerung, weil tatsächlich noch Verfahren gegen ihn laufen. Gegen einen zweiten wurde ebenfalls Beugehaft verhängt – der BGH bestätigte dies bereits Ende Mai. Ein dritter Mitverurteilter ist flüchtig.

Lina E. bleibt nun weiter in Beugehaft. Die sechsmonatige Frist endet spätestens Ende Dezember 2026, sofern sie nicht doch noch aussagt oder das laufende Verfahren gegen die sieben Angeklagten vorher abgeschlossen wird. Die angekündigte Verfassungsbeschwerde könnte den Fall noch einmal aufrollen.