Die Familienzuschläge für Beamte, Richter und Soldaten haben 2025 einen neuen Rekord erreicht: 5,116 Milliarden Euro gab der öffentliche Dienst dafür aus – 57 Prozent mehr als noch 2010. Selbst der Deutsche Beamtenbund (DBB) zeigt sich alarmiert über die Entwicklung und kritisiert die Entwertung des Leistungsprinzips.
Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage sowie dem im Juli veröffentlichten Sozialbudget 2025 hervor, wie die Welt am Sonntag berichtet. Allein der Bund gab demnach 2025 rund 825,6 Millionen Euro für Familienzuschläge seiner Bundesbeamten, Bundesrichter und Soldaten aus.
Kostenexplosion bei Familienzuschlägen
Gesamtausgaben Bund, Länder und Kommunen
Familienzuschläge: Das Einkommen vervielfacht sich
Die Zuschläge erhalten Beamte bei Heirat und für jedes Kind. Je nach Besoldungsgruppe und Kinderzahl können so monatlich mehrere Tausend Euro zusätzlich zum Grundgehalt fließen. In Baden-Württemberg etwa beträgt der kinderbezogene Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind 989,17 Euro monatlich.
„Wir haben inzwischen Situationen, in denen die Familienzuschläge höher ausfallen als die Grundbesoldung.“
Für dieselbe Tätigkeit könne ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe Bezüge erhalten wie ein kinderloser Kollege, so Färber. Das verstoße gegen das Leistungsprinzip und sei „schwer vermittelbar, dass ein Staatssekretär mehrere Tausend Euro Familienzuschläge im Monat erhalten könne“.
Beamtenbund: Leistungsprinzip wird entwertet
Besonders bemerkenswert ist die Position des Deutschen Beamtenbundes. Heini Schmitt, stellvertretender Bundesvorsitzender des DBB, kritisierte die Überbetonung von Familienzuschlägen scharf.
„Die Besoldung muss laut Grundgesetz immer amtsangemessen ausgestaltet sein und dabei dem Leistungsprinzip genügen.“
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Besoldung als verfassungswidrig niedrig eingestuft hatte, hätten die Gesetzgeber „nicht die notwendigen Anpassungen der Grundgehälter vorgenommen, sondern aus Einspargründen eine massive Überbetonung von temporären kindbezogenen Besoldungselementen“, so Schmitt weiter. Dadurch werde die zentrale Bedeutung des Grundgehalts entwertet.
Wie die Kosten immer weiter stiegen
- 2010Ausgangslage
Familienzuschläge im gesamten öffentlichen Dienst: 3,266 Mrd. Euro.
- 4. Mai 2020BVerfG erklärt Besoldung für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht rügt die zu niedrige Besoldung für kinderreiche Beamtenfamilien.
- November 2025BVerfG setzt neue Maßstäbe
Berliner Besoldung wird für verfassungswidrig erklärt; 80-Prozent-Schwelle definiert.
- Juli 2026Neuer Höchststand
Sozialbudget 2025 weist 5,116 Mrd. Euro für Familienzuschläge aus.
- 8. August 2026Welt am Sonntag enthüllt die Zahlen
Recherche zeigt die gesamte Kostenlast und stößt Kritik an.
Union fordert radikalen Kurswechsel
Die Unionsfraktion im Bundestag fordert mit Blick auf die Milliardenkosten einen grundsätzlichen Kurswechsel. Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher, sagte: „Zu Recht ist der Beamtenstatus im Grundgesetz verankert und verdient besonderen Schutz. Er darf aber kein Personalgewinnungsinstrument sein.“
„Zu Recht ist der Beamtenstatus im Grundgesetz verankert und verdient besonderen Schutz. Er darf aber kein Personalgewinnungsinstrument sein.“
Beamte müssten künftig strikt auf hoheitliche Aufgaben beschränkt werden – also Justiz, Polizei und Steuerverwaltung. Die anstehende Pensionswelle biete die Chance, bei Neueinstellungen entsprechend zu handeln.
Eine einfache Abschaffung oder Kürzung der Familienzuschläge ist rechtlich kompliziert. Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn verfassungsrechtlich, Beamte und ihre Familien angemessen zu versorgen. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem eine Untergrenze bei 80 Prozent des Medianeinkommens festgelegt – fällt die Besoldung darunter, muss nachgebessert werden.
Während die staatlichen Ausgaben für Beamtenfamilien ungebremst steigen, setzt die Koalition bei anderen Familienleistungen den Rotstift an. So plane Familienministerin Prien etwa, den Unterhaltsvorschuss auf 15 Jahre zu begrenzen.
Das Dilemma des Alimentationsprinzips
Der Kernkonflikt liegt im Widerspruch zwischen Leistungsprinzip und Alimentationsprinzip. Durch die isolierte Erhöhung der Familienzuschläge wird die Familiengröße zum entscheidenden Einkommensfaktor – stärker als Amt, Verantwortung oder Leistung. Die Ökonomin Färber und der Beamtenbund sind sich in der Diagnose einig: Die Grundgehälter müssen steigen, damit die Zuschläge wieder das sein können, was sie sein sollen – eine Ergänzung, nicht der Hauptbestandteil der Besoldung.
Die Politik steht nun vor der schwierigen Aufgabe, das Beamtenrecht grundlegend zu reformieren und dabei verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten. Eine reine Kürzung der Familienzuschläge würde viele Beamte unter die vom Gericht festgelegte Mindestgrenze drücken.
Der DBB fordert seit langem eine Anhebung der Besoldungstabellen selbst, statt immer neue Zuschläge zu schaffen. Ob die Bundesregierung diesen Weg einschlägt, ist offen. Innenminister Dobrindt arbeitet an einer Besoldungsreform, die das Alleinverdienermodell ablösen soll.
