GdP-Vize fordert Polizei auf, sich gegen AfD-Regierung zu wappnen
Der stellvertretende GdP-Vorsitzende Sven Hüber ruft Polizeibeamte auf, sich auf eine mögliche AfD-Regierungsübernahme in Sachsen-Anhalt vorzubereiten – und erntet scharfen Widerspruch von Juristen und der konkurrierenden Polizeigewerkschaft.
Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), ruft Polizeibeamte in Sachsen-Anhalt auf, sich auf eine mögliche Regierungsübernahme durch die AfD vorzubereiten. Hintergrund ist die Landtagswahl am 6. September: Die AfD liegt in Umfragen zur Landtagswahl bei 42 bis 43 Prozent und Spitzenkandidat Ulrich Siegmund strebt eine Alleinregierung an, wie der Focus berichtet.
Der Aufruf stammt aus einem Beitrag in der GdP-Gewerkschaftszeitschrift unter dem Titel „Richtig Nein sagen“. Hüber erinnert die Beamten an ihre Remonstrationspflicht – die Pflicht, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend zu machen. „Eine AfD-Machtergreifung entbindet keinen Beamten von seinem Eid auf den Schutz der Verfassung“, schreibt er.
„Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD!“
Sven Hüber, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender
Für die AfD gebe es genug tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, so Hüber weiter. Polizisten könnten die Partei kraft ihres Eides weder wählen noch unterstützen oder dort mitmachen. Wer es dennoch tue, habe im Polizeiberuf nichts verloren. Hüber verweist auch auf den Unvereinbarkeitsbeschluss der GdP, wonach sich Mitgliedschaft in der Gewerkschaft und in der AfD ausschließen.
Szenario innerer Notstand nach Artikel 91
Hüber zeichnet ein Szenario, in dem eine AfD-geführte Landesregierung die verfassungsmäßige Ordnung untergräbt oder ein rechtskräftiges Verbot des Landesverbands Sachsen-Anhalt ignoriert. Dann müsse der Bund nach Artikel 91 des Grundgesetzes eingreifen können.
Konkret fordert er: „Die Bereitschaftspolizeien müssen so stark und so vorbereitet sein, um auf die Weisung des Bundesinnenministers auch in einem anderen Bundesland, gemeinsam mit der Bundespolizei, mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen zu können.“ Zudem dürften Spitzenfunktionen bei der Polizei nicht länger von politischen Beamten besetzt werden.
Der Vorstoß und die Wahl
11. August 2026
Focus berichtet über Hübers Beitrag
Der Aufruf „Richtig Nein sagen“ in der GdP-Zeitschrift wird öffentlich und löst eine Debatte aus.
12. August 2026
Medien und Juristen reagieren
Bild, Merkur und t-online greifen den Vorstoß auf; Verfassungsrechtler widersprechen scharf, die DPolG distanziert sich.
6. September 2026
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
Die AfD liegt in Umfragen bei bis zu 43 Prozent; Ulrich Siegmund könnte eine Alleinregierung anführen.
Juristen: Verfassungsrechtlicher Unsinn
Der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler nennt Hübers Aussagen „verfassungsrechtlichen Unsinn“ und „unverantwortliche Panikmache“. In der Bild warnt er vor einem massiven Eingriff in die politische Entscheidungsfreiheit der Beamten.
„Der Gewerkschafts-Vize betreibt hier einen ganz problematischen Manipulationsversuch, versucht Polizisten mit Verweis auf ihre Beamtenpflicht unter Druck zu setzen und sie bei ihrer Wahl zu beeinflussen.“
Volker Boehme-Neßler, Staatsrechtler, Universität Oldenburg
Der innere Notstand nach Artikel 91 trete erst bei einer drohenden Gefahr für den Bestand der Bundesrepublik ein, betont Boehme-Neßler. Nicht der Wahlsieg einer Partei, nicht die Ernennung eines missliebigen Innenministers und nicht jeder Verstoß gegen Bundesrecht löse den Artikel automatisch aus. Bei Verstößen einzelner Landesgesetze könne die Bundesregierung den Bundeszwang nutzen.
Auch der Augsburger Staatsrechtsprofessor Josef Franz Lindner und der Würzburger Beamtenrechtler Ralf Brinktrine widersprechen. Ein Beamter bleibe politischer Bürger; selbst bei einer Mitgliedschaft in einer umstrittenen Partei komme es auf das individuelle Verhalten an, sagen sie dem Focus. Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier warnt davor, die Instrumente der wehrhaften Demokratie politisch zu überdehnen.
DPolG-Chef warnt – und Hübers Vergangenheit
Heiko Teggatz, Vorsitzender der konkurrierenden Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), warnt: „Ich kann meine Kolleginnen und Kollegen nur warnen, den Worten von Herrn Hüber allzu viel Bedeutung zu schenken. Unser Grundgesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich gegen Angriffe zu verteidigen.“ Gewerkschaften hätten die Aufgabe, sich für Arbeitsbedingungen und Bezahlung einzusetzen, zitiert die Bild.
Die GdP erklärte, das Darstellen der Rechtslage und verschiedener Szenarien gehöre zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben. Man wolle die Mitglieder unterstützen, Konsequenzen einzuordnen, berichtet der Merkur.
Sven Hüber selbst war vor der Wiedervereinigung Politoffizier der DDR-Grenztruppen und diente im Grenzregiment 33 in Berlin. Der Focus weist zudem darauf hin, dass Hüber die heutige Lage mit 1933 vergleicht und dabei den späteren Bundespräsidenten Theodor Heuss fälschlich als Abgeordneten der Zentrumspartei bezeichnet; Heuss gehörte der liberalen Deutschen Staatspartei an.
Bis zur Wahl am 6. September bleibt offen, ob die AfD die absolute Mehrheit erreicht und Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten wählen lässt. Dann stünde die Polizei vor der Frage, wie sie mit Anordnungen einer Regierung umgeht, deren Landesverband als gesichert rechtsextrem eingestuft ist.