Kabinett beschließt Alkoholverbot für unter 16-Jährige
Das Bundeskabinett hat die Ausnahme im Jugendschutzgesetz gestrichen, die 14- und 15-Jährigen erlaubte, in Begleitung der Eltern Bier, Wein oder Sekt zu trinken. Die Regelung soll den Schutz Jugendlicher vor Alkohol verbessern – nun ist der Bundestag am Zug.
Für 14- und 15-Jährige ist Schluss mit Bier, Wein oder Sekt in Begleitung der Eltern. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, die Ausnahme im Jugendschutzgesetz zu streichen, die das sogenannte begleitete Trinken erlaubte, wie die tagesschau berichtet.
Der Beschluss ist Teil der Reform der Kinder- und Jugendhilfe von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). Gestrichen wird die Regelung in Paragraf 9 des Jugendschutzgesetzes. Bisher durften 14- und 15-Jährige Bier, Wein, Sekt oder daraus hergestellte Mischgetränke in Gaststätten und Verkaufsstellen erwerben und öffentlich konsumieren, wenn eine personensorgeberechtigte Person – in der Regel die Eltern – dabei war.
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Unter 14 Jahren: kein Kauf oder Konsum von Alkohol
14 bis 15 Jahre: künftig kein Bier, Wein oder Sekt mehr – auch nicht in Begleitung der Eltern
16 bis 17 Jahre: Bier, Wein und Sekt ohne Begleitung erlaubt
Ab 18 Jahren: alle alkoholischen Getränke inklusive Spirituosen erlaubt
Begründung: Gesundheitsschutz vor Tradition
Der Gesetzentwurf begründet die Streichung damit, dass die Ausnahme „den Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums schwächt“ und im Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung bei der Suchtprävention stehe, wie der Spiegel aus dem Entwurf zitiert.
Unterstützung kommt von den Gesundheitsministern der Länder, die bereits 2025 ein Verbot gefordert hatten. Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, spricht sich dafür aus. Die Grünen hatten schon im Juni ein Maßnahmenpaket gegen Alkohol vorgelegt, darunter ein Werbeverbot und höhere Steuern.
„Je länger Kinder und Jugendliche vom Alkohol ferngehalten werden, desto besser ist das für ihre Gesundheit.“
Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbands
Zahlen: Deutschland trinkt zu viel
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums konsumieren die Deutschen im Schnitt rund zehn Liter reinen Alkohol pro Kopf und Jahr – im internationalen Vergleich ein hoher Wert, wie Le Monde berichtet.
Eine Studie aus dem Jahr 2024 zeigt: 6,9 Prozent der Mädchen und 12,4 Prozent der Jungen im Alter von 12 bis 17 Jahren trinken mindestens einmal pro Woche Alkohol. Das ist weniger als die Hälfte der Werte von 2004, aber aus Sicht der Befürworter des Verbots immer noch zu viel.
Wöchentlicher Alkoholkonsum bei 12- bis 17-Jährigen (2024)
Quelle: Studie 2024 (via Le Monde)
Vorgeschichte und nächste Schritte
Vom begleiteten Trinken zum Verbot
2003
Jugendschutzgesetz tritt in Kraft
Die Ausnahme erlaubt 14- und 15-Jährigen, in Begleitung der Eltern Bier, Wein und Sekt zu trinken.
2025
Länder fordern Verbot
Die Gesundheitsminister der Länder sprechen sich für ein Ende des begleiteten Trinkens aus, der Bundesrat startet eine Initiative.
12. August 2026
Kabinett beschließt Streichung
Das Bundeskabinett billigt den Gesetzentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe und streicht die Ausnahme.
Offen
Bundestag muss zustimmen
Der Gesetzentwurf geht nun in den Bundestag, ein Termin steht noch nicht fest.
Der Beschluss ist noch kein geltendes Recht. Der Gesetzentwurf muss den Bundestag passieren, bevor die Regelung in Kraft tritt. Einen konkreten Zeitplan für das parlamentarische Verfahren nannte die Bundesregierung nicht.
Ausblick: Was der Bundestag entscheidet
Mit der Streichung der Ausnahme folgt das Kabinett einer breiten Forderung aus Fachkreisen. Ob der Bundestag das Verbot beschließt, ist offen – im parlamentarischen Verfahren können noch Änderungen vorgenommen werden.