Berufung abgelehnt: Høiby bleibt bis 7. September in Hausarrest
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Gerichtsurteil

Berufung abgelehnt: Høiby bleibt bis 7. September in Hausarrest

Das Borgarting Berufungsgericht weist die Berufung von Marius Borg Høiby zurück. Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit muss bis zum 7. September mit elektronischer Fußfessel auf Skaugum bleiben – obwohl die Polizei zuvor Signale für eine Freilassung gesendet hatte.

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Marius Borg Høiby muss weiter mit elektronischer Fußfessel auf dem Anwesen Skaugum leben. Das Berufungsgericht Borgarting wies seine Berufung am Mittwoch, 12. August 2026, zurück – der 29-Jährige bleibt bis zum 7. September 2026 in Hausarrest. Wie Nettavisen berichtet, folgten die Richter damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der vorherigen Entscheidung des Osloer Amtsgerichts.

Høiby war im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt worden, unter anderem wegen der Vergewaltigung zweier Frauen im Schlaf und der Misshandlung seiner Ex-Freundin Nora Haukland. Das Urteil ist angefochten; solange läuft die Untersuchungshaft weiter. Seit dem 13. Juli verbüßt er sie mit Fußfessel auf Skaugum – in einem separaten Häuschen, wenige hundert Meter vom Haupthaus seiner Familie entfernt.

Der Konflikt eskalierte in den Tagen vor der Entscheidung. Laut Verteidiger Petar Sekulic erhielt Høiby am 6. August Signale, dass er aus der Untersuchungshaft entlassen und stattdessen mit einem sogenannten umgekehrten Gewaltalarm belegt werden sollte. Später soll ein Polizeibeamter per SMS konkrete Pläne zur Abnahme der Fußfessel geschickt haben – darunter die Terminierung für den 10. August um 11 Uhr.

Sekulic zitierte die SMS vor Gericht: „In den SMS sind ganz konkrete Pläne zur Entlassung enthalten. Es wird ein Zeitpunkt vereinbart, zu dem die Klammer um den Knöchel heute, am 10. August um 11 Uhr, abgenommen werden kann.“ Auf die Nachfrage, ob die Entlassung beschlossen sei, soll Høiby die Antwort erhalten haben: „Ja, es ist beschlossen.“

Chronologie der letzten Tage

Doch die Staatsanwaltschaft beantragte am Freitag, 7. August, überraschend die Fortsetzung der Haft. Am Montag, 10. August, verlängerte das Osloer Amtsgericht die Untersuchungshaft um vier weitere Wochen. Høiby legte noch am selben Nachmittag Berufung ein – und unterlag nun vor dem Berufungsgericht.

Die entscheidenden Daten

  1. 15. Juni 2026
    Urteil: Vier Jahre Haft

    Das Osloer Amtsgericht verurteilt Høiby unter anderem wegen Vergewaltigung und Misshandlung. Das Urteil wird angefochten.

  2. 13. Juli 2026
    Wechsel in Hausarrest

    Høiby verbüßt die Untersuchungshaft fortan mit elektronischer Fußfessel auf Skaugum.

  3. 6. August 2026
    Entlassungssignale

    Die Polizei signalisiert laut Verteidiger eine Entlassung mit umgekehrtem Gewaltalarm; SMS kündigen die Abnahme der Fußfessel an.

  4. 7. August 2026
    Antrag auf Haftfortsetzung

    Die Staatsanwaltschaft beantragt die Fortsetzung der Untersuchungshaft.

  5. 10. August 2026
    Amtsgericht verlängert Haft

    Das Osloer Amtsgericht verlängert die Untersuchungshaft um vier Wochen. Høiby legt Berufung ein.

  6. 12. August 2026
    Berufung abgelehnt

    Das Berufungsgericht Borgarting weist die Berufung zurück. Hausarrest bis 7. September.

Die Polizei bestritt, dass die Entlassung endgültig beschlossen war. Polizeianwältin Hilde Strand erklärte, man habe lediglich verschiedene Alternativen geprüft; ausschlaggebend für den Antrag auf Fortsetzung der Haft sei die weiter bestehende Rückfallgefahr gewesen.

Die Begründung des Berufungsgerichts

Das Berufungsgericht folgte der Linie der Anklage. Es sah weiterhin eine erhebliche Gefahr neuer Straftaten, sollte Høiby mit umgekehrtem Gewaltalarm freigelassen werden – konkret die Furcht vor neuer Gewalt gegen eine Ex-Freundin, die in den Medien als „Frogner-Frau“ bezeichnet wird.

Das Argument der Verteidigung, Høiby wisse um die Konsequenzen eines Verstoßes, ließ das Gericht nicht gelten. Es stellte fest: „Høiby war sich stets der Konsequenzen eines Verstoßes gegen ein Kontaktverbot bewusst, ohne dass ihn das davon abgehalten hat, genau das zu tun.“

Ich verstehe nicht, warum sie ihre Meinung geändert haben.
Marius Borg Høiby, Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit

Bemerkenswert ist, dass das Gericht die Erkrankung von Høibys Mutter ausdrücklich in die Abwägung einbezog, ohne Mette-Marit namentlich zu nennen. Es könne jedoch nicht erkennen, dass die Krankheit der Mutter das Risiko einer Wiederaufnahme des Kontakts zur Geschädigten verringere.

Positiv hob das Gericht hervor, dass Høiby die Auflagen der Fußfessel eingehalten und Gespräche in einem Suchtbehandlungsprogramm geführt habe. Vier Wochen seien jedoch „im Lichte von Høibys umfassendem und langjährigem Drogenmissbrauch sowie seiner kriminellen Vorgeschichte zu kurz, um festzustellen, dass keine hohe Wahrscheinlichkeit mehr für neue Straftaten bei einer Entlassung besteht“.

Wie es weitergeht

Für Høiby ist die Entscheidung eine weitere juristische Niederlage. Seit März 2026 wurden seine Anträge auf Entlassung mehrfach von Amtsgericht, Berufungsgericht und zuletzt am 20. Mai 2026 auch vom Obersten Gerichtshof abgelehnt. Der eigentliche Berufungsprozess gegen die Vier-Jahres-Haftstrafe steht noch aus – ein Termin ist bislang nicht bekannt.

Auf Skaugum gelten für Høiby strenge Auflagen: Er darf das Grundstück nur für genehmigte Termine oder einen dreistündigen täglichen Besuch bei seiner Mutter verlassen. Dazu kommen wöchentliche RISK-Gespräche und unangekündigte Drogentests. Wie bereits berichtet, hatte das Gericht zuvor Partys und Lieferservice auf dem Anwesen erlaubt.