Gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah ist ein Haftbefehl erlassen worden – wegen offener Prozesskosten von 296,26 Euro aus einem verlorenen Rechtsstreit mit Jan Böhmermann. Das Amtsgericht Chemnitz habe den Haftbefehl erlassen, wie die Tagesschau berichtet.
Zuerst hatte der „Spiegel“ über den Vorgang berichtet. Krah war Mitte Juli nicht zu einem Termin zur Vermögensauskunft erschienen; nun soll der Haftbefehl diese Auskunft erzwingen. Da Krah Bundestagsabgeordneter ist, prüft die Justiz die Aufhebung seiner Immunität.
Vorgeschichte: Champagner-Streit mit Böhmermann
Auslöser war eine Zuschrift in Böhmermanns Podcast „Fest & Flauschig“ von Oktober 2024. Böhmermann las vor, Krah habe im Käfer-Zelt auf dem Oktoberfest 200 Flaschen Champagner bestellt – korrigierte aber kurz darauf auf „rund 50“. Krah wollte ihm die Äußerung verbieten lassen.
Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage zurück. Krah habe die Prozesskosten zu tragen, weil Böhmermann nur eine Zuschrift vorgelesen und die Zahl korrigiert hatte. Böhmermann musste bereits rund 5.000 Euro per Vollstreckung eintreiben, wie der „Spiegel“ berichtet. Böhmermann hat auch in anderen Fällen juristische Auseinandersetzungen geführt – etwa mit dem früheren BSI-Chef Schönbohm, bei dem das Oberlandesgericht München zuletzt dessen Persönlichkeitsrecht bestätigte.
Chronologie des Streits
- Oktober 2024Böhmermann liest Champagner-Zuschrift vor
In „Fest & Flauschig“ geht es um 200 Flaschen Champagner, korrigiert auf rund 50.
- 2025Landgericht Düsseldorf weist Klage ab
Krah unterliegt Böhmermann und muss die Prozesskosten tragen.
- Januar 2026Böhmermann vollstreckt rund 5.000 Euro
Krah zahlt nach eigenen Angaben, es bleiben 296,26 Euro offen.
- Mitte Juli 2026Krah fehlt bei Vermögensauskunft
Gerichtsvollzieherin setzt Termin an, Krah erscheint nicht.
- 13. August 2026Haftbefehl wird bekannt
Spiegel berichtet zuerst, Amtsgericht Chemnitz bestätigt zunächst.
Haftbefehl soll Vermögensauskunft erzwingen
Bei dem Haftbefehl handelt es sich um einen zivilrechtlichen Haftbefehl nach § 802g ZPO. Er dient nicht der Bestrafung, sondern soll Krah zwingen, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Die Haft dauert höchstens sechs Monate.
Eine Gerichtsvollzieherin hatte Mitte Juli einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft angesetzt, zu dem Krah nicht erschien. Er sagt, er habe von dem Termin nichts gewusst. Daraufhin beantragte die Gerichtsvollzieherin Haftbefehl; weil Krahs Wahlkreis in Chemnitz liegt, ist das dortige Amtsgericht zuständig.
Der MDR meldete im Tagesverlauf, das Amtsgericht Chemnitz habe seine zunächst gegenüber der dpa bestätigten Angaben zurückgezogen und gebe wegen des nicht öffentlichen Verfahrens keine Auskunft mehr. Andere Redaktionen berufen sich weiter auf die anfängliche Bestätigung einer Gerichtssprecherin.
„Da alles bezahlt ist, ist der Haftbefehl hinfällig.“
Krah will gezahlt haben – Immunität im Fokus
Krah erklärte gegenüber der dpa, er habe den zusätzlichen Kleinbetrag inzwischen überwiesen. „Offenbar geht es um einen zusätzlichen Kleinbetrag an Kosten, den ich nun zahlen werde“, sagte er. Gegenüber der ZEIT ergänzte er, er halte Böhmermann für einen „Widerling“ und zahle nur nach Prüfung – „Rückforderung bleibt vorbehalten“.
Gegenüber dem MDR kündigte Krah an, das Geld noch am selben Tag zu überweisen: „Aber keiner muss Angst haben, dass ich für 200 Euro ins Gefängnis gehe.“ Sein Anwalt solle die Angelegenheit klären; Krah befand sich nach eigenen Angaben bis Anfang der Folgewoche im Urlaub.
Weil Krah Bundestagsabgeordneter ist und Immunität genießt, wird nun geprüft, ob seine Immunität für eine Vollstreckung aufgehoben werden muss. Solange der Haftbefehl besteht, könnte er nach einer Aufhebung festgesetzt werden – es sei denn, die Justiz bestätigt, dass die Schuld tatsächlich beglichen ist.
