Ostermann scheitert mit Klage gegen Böhmermann und ZDF
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Satire-Prozess

Ostermann scheitert mit Klage gegen Böhmermann und ZDF

Das Landgericht München I weist die Klage von Manuel Ostermann ab. Die Aussagen im „ZDF Magazin Royale“ seien zulässige satirische Meinungsäußerung.

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Das Landgericht München I hat die Klage des Bundespolizei-Gewerkschafters Manuel Ostermann gegen Jan Böhmermann und das ZDF abgewiesen. Der Vorwurf der bewussten Sabotage durch Teile der Bundespolizei bleibt als satirische Meinungsäußerung erlaubt.

Streitpunkt war die Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 28. März 2025. Böhmermann hatte in Uniform der Bundespolizei den zentralen Vorwurf formuliert und Ostermann persönlich angegriffen.

Ostermann, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, sah sich herabgewürdigt und in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt. Er zog zunächst auch auf Unterlassung vor Gericht, nahm den Antrag zu persönlichen Beleidigungen aber zurück.

Was in der Sendung geschah

Böhmermann trat in einer Uniform der Bundespolizei mit Rangabzeichen des Präsidenten auf. Den zentralen Vorwurf richtete er an seine eigene Rolle in der fiktiven Behörde.

Lässt meine Bundespolizei bewusst Afghanen mit mutmaßlich fehlerhaften Papieren an Bord eines Flugzeugs nach Deutschland und greift erst ein und sagt erst Bescheid, wenn das Flugzeug schon in Deutschland gelandet ist?
Jan Böhmermann, Moderator „ZDF Magazin Royale“

Gleichzeitig griff Böhmermann Ostermann direkt an. Er nannte ihn unter anderem einen „selbst radikalisierten Michel aus Lönneberga“, einen zu „drei Vierteln gefüllten Boxsack“ mit einer „Blitzkrieg-Frisur und den gütigen Augen eines sterbenden Schneewolfs“ sowie einen „Herrenmenschen im Skoda“.

Vorgeschichte: Visa-Affäre und Aufnahmeprogramm

Nach der Machtübernahme der Taliban hatte die Bundesregierung im Oktober 2022 das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) verkündet. Gefährdete Afghanen sollten nach strenger Auswahl nach Deutschland kommen – bis zu 1.000 monatlich.

Zur Visa-Affäre: Bei Kontrollen am Flughafen Hannover fielen am 18. Januar 2024 16 Passagiere aus Islamabad auf, die Visa erhalten hatten, obwohl ihre Papiere das nicht erlaubten. Strafverfahren gegen Beamte wurden später eingestellt.

Am 5. März 2025 veröffentlichte Ostermann ein Video aus seinem Auto, in dem er das Vorgehen eine „sicherheitspolitische Bankrotterklärung“ nannte. Dieses Video griff Böhmermann in seiner Sendung auf.

Chronologie des Streits

  1. 17. Oktober 2022
    Bundesaufnahmeprogramm verkündet

    Die Bundesregierung startet das BAP für gefährdete Afghanen, bis zu 1.000 Menschen pro Monat.

  2. 18. Januar 2024
    Visa-Affäre in Hannover

    16 Passagiere aus Islamabad reisen mit Visa ein, obwohl ihre Papiere das nicht erlaubten.

  3. 5. März 2025
    Ostermanns Auto-Video

    Manuel Ostermann nennt das Vorgehen eine „sicherheitspolitische Bankrotterklärung“.

  4. 28. März 2025
    Böhmermanns Sendung

    Das „ZDF Magazin Royale“ erhebt den Sabotage-Vorwurf gegen Teile der Bundespolizei.

  5. 12. August 2026
    Urteil in München

    Das Landgericht weist Ostermanns Klage ab; die Aussagen sind zulässige Meinungsäußerung.

Das Urteil des Landgerichts

Das Landgericht München I wertete die angegriffenen Äußerungen laut t-online als wertende, satirisch zugespitzte Schlussfolgerungen – nicht als Tatsachenbehauptungen. Es gestand Ostermann zwar zu, in seinem Persönlichkeitsrecht berührt zu sein, hielt die Aussagen aber durch die Recherchen gedeckt.

Ostermanns Anwälte hatten argumentiert, er werde als Gesicht einer angeblichen Blockade dargestellt, die es nicht gegeben habe. Das Gericht folgte dem nicht; Ostermanns eigenes scharfes öffentliches Auftreten fiel auf ihn zurück.

Damit steht jedenfalls gerade nicht gerichtlich fest, dass der von Herrn Böhmermann vermittelte Vorwurf einer bewussten Sabotage durch Teile der Bundespolizei tatsächlich zutrifft.
Manuel Ostermann, Bundesvorsitzender DPolG-Gewerkschaft

Reaktionen und nächste Schritte

Ostermann kündigte an, die schriftlichen Urteilsgründe auszuwerten und über eine Berufung zu entscheiden. An seiner politischen Bewertung ändere das nichts: „Das damalige Vorgehen halte ich auch aus heutiger Sicht für eine sicherheitspolitische Bankrotterklärung.“

Das ZDF sieht sich bestätigt. Eine Sprecherin erklärte, das Gericht habe das ZDF in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wegen des laufenden Verfahrens bleibt auch Ostermanns Programmbeschwerde beim ZDF-Fernsehrat bis zur Rechtskraft ausgesetzt. Auch andere juristische Auseinandersetzungen mit dem ZDF sind offen; Elon Musk kündigte zuletzt rechtliche Schritte gegen den Sender an.

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