Streeck will Altersgrenze unter 13 für soziale Medien
Der Sucht- und Drogenbeauftragte will Kinder unter 13 nur mit Ausnahmen in soziale Netzwerke lassen. Plattformen sollen Suchtfunktionen für Minderjährige abschalten – notfalls regelt Berlin national.
Für Kinder unter 13 Jahren soll es künftig keine eigenständige Nutzung von Instagram, TikTok und Co. mehr geben – jedenfalls keine ohne Ausnahmen. Bundesdrogenbeauftragter Hendrik Streeck (CDU) fordert eine gesetzliche Altersgrenze und verbindlichen Schutz für Minderjährige auf Social Media. Im Interview mit der Rheinischen Post sagte er: „Es geht um altersgerechten Zugang und verbindlichen Schutz.“
Ein pauschales Aussperren lehnt der Mediziner und Virologe jedoch ab. Nicht das Ziel sei, „dass Kinder und Jugendliche pauschal aus Sozialen Medien ausgesperrt werden sollen“, betonte Streeck. Für unter 13-Jährige stehe eine gesetzliche Altersgrenze für die eigenständige Nutzung im Raum – mit Ausnahmen für nachweislich kindgerechte Angebote oder eine Nutzung unter elterlicher beziehungsweise pädagogischer Begleitung.
Wie WELT am Samstag berichtet, müssten ältere Jugendliche nicht denselben Funktionen ausgeliefert sein wie Erwachsene. Streeck verlangt abgestufte Schutzstandards und macht klar: Die Verantwortung dürfe nicht allein bei Kindern und Eltern abgeladen werden.
„Für Kinder unter 13 Jahren steht eine gesetzliche Altersgrenze für die eigenständige Nutzung im Raum, mit Ausnahmen etwa für nachweislich kindgerechte Angebote oder eine Nutzung unter elterlicher beziehungsweise pädagogischer Begleitung.“
Hendrik Streeck, Drogen- und Suchtbeauftragter (CDU)
Strengere Regeln für Suchtmechanismen
Den Plattformen wirft Streeck vor, ihre Angebote gezielt so zu gestalten, dass Nutzer möglichst lange dabeibleiben. Mechanismen wie Endlos-Scrolling oder automatische Wiedergabe erhöhten den Druck, immer weiterzuschauen – gerade bei Minderjährigen. „Bei Minderjährigen müssen dafür strengere Regeln gelten“, sagte er dem Blatt.
Dazu gehörten eine funktionierende Altersverifikation und klare Vorgaben, welche Funktionen in welchem Alter überhaupt zulässig sind. Für jüngere Nutzer müssten solche Aufmerksamkeitsfallen abgeschaltet werden, für ältere Jugendliche zumindest begrenzt. Die Evangelische Zeitung zitiert Streeck mit den Worten, die Verantwortung dürfe nicht bei den Kindern liegen.
„Bei Minderjährigen müssen dafür strengere Regeln gelten. Dazu gehören eine funktionierende Altersverifikation und klare Vorgaben, welche Funktionen in welchem Alter überhaupt zulässig sind.“
Hendrik Streeck, Drogen- und Suchtbeauftragter (CDU)
Europa zuerst – Berlin legt Reserve vor
Zur Durchsetzung setzt Streeck vorrangig auf eine europäische Lösung. Eine europäische Regelung wäre am wirksamsten, „weil wir es mit globalen Plattformen zu tun haben“, sagte er. Zugleich würden nationale Regelungen vorbereitet, falls Europa nicht schnell genug handele. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) arbeite auf die europäische Regelung hin.
„Ich halte diese Linie für richtig und werde sie unterstützen“, so Streeck über Priens Kurs. Die Debatte um Altersgrenzen läuft seit Monaten. Die EU arbeitet an einer stufenweisen Altersbeschränkung, unter anderem über die European Digital Identity Wallet.
Die Entwicklung im Überblick
25. Juni 2026
Prien will Verbot unter 13
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bringt ein Social-Media-Verbot für unter 13-Jährige ins Gespräch.
13. Juli 2026
EU plant Stufenmodell
Brüssel schlägt vor, Kindern unter 13 Jahren nur noch zeitlich begrenzten Zugang zu sozialen Medien zu erlauben.
14. August 2026
Streeck fordert Altersgrenze
Im RP-Interview verlangt Hendrik Streeck eine gesetzliche Altersgrenze für die eigenständige Nutzung unter 13.
15. August 2026
dpa meldet bundesweit
Die Nachrichtenagentur dpa verbreitet Streecks Forderung; WELT und Evangelische Zeitung übernehmen die Meldung.
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Streecks Vorstoß fällt in eine aufgeheizte Debatte: Frankreich hatte ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige beschlossen, das der Verfassungsrat kippte. Deutschland prüft nun eigene Schritte. Wie stehen Sie zu einer Altersgrenze unter 13 Jahren?