Wie die Welt berichtet, will Björn Höcke mutmaßliche Mitglieder der Neonazi-Terrorgruppe „Sächsische Separatisten“ wieder in die AfD aufnehmen und ihnen Prozesshilfe gewähren. Der Thüringer AfD-Vorsitzende nennt die Beschuldigten „Justizopfer“ und fordert, die Parteiordnungsmaßnahmen gegen drei frühere AfD-Mitglieder rückgängig zu machen.
Die Bundesanwaltschaft wirft der Gruppe vor, als bewaffnete Neonazi-Vereinigung einen gewaltsamen Umsturz geplant zu haben. Bei einem „Tag X“ sollten Gebiete in Sachsen erobert, Vertreter der staatlichen Ordnung ermordet und ethnische Säuberungen durchgeführt werden. Drei der acht Beschuldigten waren AfD-Mitglieder und wurden nach Bekanntwerden der Vorwürfe ausgeschlossen.
Der Vorwurf: Bewaffnete Umsturzpläne
Laut Bundesanwaltschaft handelt es sich bei den „Sächsischen Separatisten“ um eine Neonazi-Gruppe mit rassistischem, antisemitischem und apokalyptischem Weltbild, die zuletzt rund 20 Mitglieder umfasste. Die Beschuldigten sollen sich in paramilitärischen Trainings auf den Häuserkampf vorbereitet und im Ausland Schießübungen durchgeführt haben.
Am 5. November 2024 schlugen Bundesbehörden zu. Das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum des sächsischen Landeskriminalamts unterstützte den Einsatz nach Angaben des Innenministeriums mit elf Polizeikräften. Die Verfahren gegen die mutmaßlichen Mitglieder laufen noch; es gilt die Unschuldsvermutung.
Chronologie der Ereignisse
- 5. November 2024Razzia gegen „Sächsische Separatisten“
Bundesbehörden nehmen mutmaßliche Mitglieder fest; das LKA Sachsen unterstützt den Einsatz.
- 21. Juni 2025Höcke erklärt Angeklagte für unschuldig
Beim AfD-Sommerfest in Greiz behauptet Höcke, die Verhaftung habe eine AfD-CDU-Koalition in Sachsen verhindern sollen.
- 17. Juni 2026Höcke nennt Beschuldigte „Justizopfer“
In Erfurt kritisiert er die Parteiordnungsmaßnahmen als „Fehlentscheidung“ und fordert Prozesshilfe.
- 20. Juni 2026Erneute Verschwörungstheorie in Greiz
Höcke wiederholt die Vorwürfe und beklagt den Schuss auf Kurt H. bei der Festnahme.
- 15. August 2026Berichte über Höckes Forderung
F.A.S. und WELT berichten, dass Höcke die Rückkehr der Angeklagten in die AfD anstrebt.
Höckes Rhetorik: Justizopfer und Verschwörung
Höcke hat die mutmaßlichen Mitglieder laut F.A.S. seit Sommer 2025 in drei Reden für unschuldig erklärt. Am 21. Juni 2025 behauptete er beim AfD-Sommerfest in Greiz, die Verhaftungen hätten nur einem Ziel gedient: eine Koalition von AfD und CDU in Sachsen zu verhindern.
Am 17. Juni 2026 sagte Höcke vor dem Landesamt für Verfassungsschutz in Erfurt: Die jungen Leute hätten sich nur Gedanken gemacht, was passiert, wenn dieser Staat kollabiert. Sie seien „junge Familienväter, seit zwei Jahren in Untersuchungshaft, für nichts“.
„Es war eine Fehlentscheidung meiner Partei, dass man die AfD-Mitglieder der sogenannten ‚Sächsischen Separatisten‘ in vorauseilendem Gehorsam mit Parteiordnungsmaßnahmen überzogen hat. Es gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung, und als Rechtsstaatspartei müssen wir das ganz oben ansetzen. Ich werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten in dieser Partei dafür einsetzen, dass diese Fehlentscheidung korrigiert wird und dass man den sogenannten ‚Sächsischen Separatisten‘ die Prozesshilfe zukommen lässt, die ihnen gebührt. Das sind Justizopfer!“
Streit um Schuss auf Kurt H.
Auch den Schuss auf den Angeklagten Kurt H. bei dessen Festnahme machte Höcke zum Thema. In Greiz sagte er, man habe einen jungen Mann dingfest gemacht, der „noch nie in seinem Leben einer Fliege etwas zuleide getan hat“.
„Und dann hat man dort in einer Überrumpelungsaktion, die man normalerweise nur dann durchführt, wenn es wirklich Terroristen sind, die Leib und Leben und die Sicherheit des Staates bedrohen, einen jungen Mann dingfest gemacht, ihm auch noch in den Kiefer dabei geschossen, ein Mann (...), der noch nie in seinem Leben einer Fliege etwas zuleide getan hat.“
Die Bundesanwaltschaft schildert den Vorfall anders: Kurt H. habe bei seiner Festnahme ein geladenes und entsichertes Gewehr gegen einen Polizeibeamten gerichtet, um auf ihn zu schießen. Der Beamte habe in Gegenwehr geschossen und den Angeschuldigten im Gesichts- und Schulterbereich getroffen. Dazu sei es nicht gekommen, weil der Beamte zuvor geschossen habe.
Forderung: Rückkehr in die AfD
Höcke will die Parteiordnungsmaßnahmen rückgängig machen und den drei früheren AfD-Mitgliedern die vollen Mitgliedsrechte zurückgeben. Er nennt die Ausschlüsse eine „Fehlentscheidung“ und will sich in der Partei dafür einsetzen, dass den Beschuldigten „Prozesshilfe“ zukommt.
Damit verschärft Höcke seinen Kurs, die AfD für extreme Kräfte zu öffnen. Bereits im Juli hatte er auf dem Parteitag in Erfurt einen Antrag eingebracht, die Unvereinbarkeitsliste so zu ändern, dass nur noch gewaltbereite Gruppen ausgeschlossen werden. Auch seine Neufassung der Extremismus-Definition würde selbst die NPD nicht als extremistisch einstufen, wie eine Analyse zeigte.
Der Dresdner Prozess gegen die mutmaßlichen Mitglieder der „Sächsischen Separatisten“ läuft. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Offen ist, ob Höckes Vorstoß in der Partei eine Mehrheit findet – und ob die ausgegrenzten Mitglieder tatsächlich zurückkehren.
