Hospiz in Jever feuert AfD-Kandidatin nach 15 Jahren fristlos
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Arbeitsrecht

Hospiz in Jever feuert AfD-Kandidatin nach 15 Jahren fristlos

Wegen ihrer Kandidatur für die AfD bei der Kommunalwahl am 13. September hat der kirchliche Hospizträger mission:lebenshaus die 60-jährige Martina Müller fristlos entlassen. Der Träger sieht einen schwerwiegenden Konflikt mit christlichen Werten, Müller will juristisch dagegen vorgehen.

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Martina Müller hat 15 Jahre im Hospiz in Jever gearbeitet. Am 17. August 2026 warf sie der kirchliche Träger fristlos raus – weil die 60-Jährige bei der Kommunalwahl am 13. September für die AfD antritt. Sie steht auf Listenplatz eins für den Kreistag des Landkreises Friesland und den Rat der Gemeinde Wangerland, wie der NDR berichtet.

Der Arbeitgeber mission:lebenshaus gGmbH, eine hundertprozentige Tochter des Vereins für Innere Mission in Bremen, betreibt sechs stationäre Hospize in Norddeutschland. Pressesprecher Roman Mölling sagt, es gehe nicht um parteipolitische Erwägungen, sondern um kirchliche Loyalitätspflichten. Die AfD Niedersachsen ist seit Februar 2026 vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, wie die Welt berichtet.

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Zuvor hatte der Träger Müller am 30. Juli abgemahnt und aufgefordert, ihre Kandidaturen bis zum 7. August zurückzuziehen. Nachdem sie nicht einlenkte, folgte die fristlose Kündigung. Öffentlich wurde der Fall am 19. August, als Müller die Entlassung in einem Video mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert bekannt machte.

Der Weg zur Kündigung

Die Eskalation begann nicht erst im August. Der Träger sah bereits nach der Verfassungsschutz-Einstufung eine Unvereinbarkeit mit seiner diakonischen Arbeit.

Chronologie des Falls

  1. 20. Juni 2011
    Müller beginnt am Hospiz

    Verwaltungsangestellte und spätere 1. Vorsitzende der Mitarbeitervertretung.

  2. Mitte Februar 2026
    AfD Niedersachsen eingestuft

    Der Verfassungsschutz stuft den Landesverband als gesichert rechtsextremistisch ein.

  3. Anfang Juni 2026
    Eilantrag abgelehnt

    Das Verwaltungsgericht Hannover lehnt den Eilantrag der AfD gegen die Einstufung ab.

  4. 30. Juli 2026
    Abmahnung

    Der Träger fordert Müller auf, ihre Kandidaturen bis zum 7. August zurückzuziehen.

  5. 17. August 2026
    Fristlose Kündigung

    mission:lebenshaus entlässt Müller mit sofortiger Wirkung.

  6. 19. August 2026
    Fall wird öffentlich

    Müller berichtet in sozialen Medien und einem Video mit Martin Sichert über die Kündigung.

  7. 13. September 2026
    Kommunalwahl

    Müller will antreten – für den Kreistag Friesland und den Rat der Gemeinde Wangerland.

Kirchliche Loyalitätspflichten als Begründung

Mission:lebenshaus betont, die Kündigung sei das Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung nach Grundgesetz, kirchlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen. Grundlage ist die Mitarbeiterrichtlinie der Evangelischen Kirche, wonach Beschäftigte auch außerdienstlich die Glaubwürdigkeit der Arbeit nicht beeinträchtigen dürfen. Die Einrichtung betreue Menschen, die von der AfD immer wieder zum politischen Gegenstand gemacht würden, schreibt t-online.

Unsere christlichen Werte stimmen nicht mit den Themen überein, für die diese Kandidatin antritt. Und deswegen sind wir der festen Überzeugung, dass so eine Mitarbeiterin in unserem Haus, im Umgang mit zu schützenden Personen, nichts zu suchen hat.
Roman Mölling, Pressesprecher mission:lebenshaus

Müller will Kündigung nicht akzeptieren

Müller weist den Vorwurf eines Wertekonflikts zurück. Sie habe 15 Jahre im Hospiz gearbeitet und versucht, jedem Menschen mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen. Eine Kündigungsschutzklage werde vorbereitet, sagte sie dem NDR. Sie halte an beiden Kandidaturen fest.

Ich bin entsetzt, dass ich gekündigt wurde, weil ich kandidiere.
Martina Müller, AfD-Kandidatin Friesland/Wangerland

Unterstützung erhält sie von Martin Sichert. Der AfD-Bundestagsabgeordnete spricht von Wählernötigung nach Paragraf 108 StGB und will staatliche Finanzierungen für die Diakonie infrage stellen.

Arbeitsrechtler sieht Präzedenzfall

Der Hamburger Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott hält die Kündigung juristisch für schwierig, solange die AfD nicht verboten ist. Ein kirchlicher Arbeitgeber dürfe zwar mehr Loyalität verlangen, aber ein Fall wie dieser könne Bundesarbeitsgericht oder Verfassungsgericht beschäftigen. In früheren rechtskräftig entschiedenen Fällen hätten Gerichte Kündigungen wegen AfD-Kandidaturen überwiegend für unwirksam erklärt.

Vor der Kommunalwahl streiten AfD-Kandidaten auch andernorts um ihre Rechte. So kämpfte die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke darum, ihre eigene Akte einsehen zu dürfen – vergeblich.

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