AfD-Kandidatin Schülke darf eigene Akte nicht einsehen – Daten gelöscht
Bild: KI-generiert
Kommunalwahl

AfD-Kandidatin Schülke darf eigene Akte nicht einsehen – Daten gelöscht

Die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke wollte wissen, warum das Innenministerium ihre Zulassung zur Oberbürgermeisterwahl in Hannover verhindern wollte. Das Ministerium verweigerte die Akteneinsicht – die Daten seien gelöscht.

Veröffentlicht
JUX auf Google folgen

Die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke wollte wissen, warum das Innenministerium sie von der Oberbürgermeisterwahl in Hannover ausschließen wollte. Auf ihre Bitte um Akteneinsicht antwortete das Ministerium: Alle Daten seien gelöscht. Zuerst berichtete Apollo News am 12. August 2026.

Dabei war die Prüfung bereits entschieden: Die Kommunalaufsicht des Ministeriums von Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte Ende Juli schriftlich empfohlen, Schülke nicht zuzulassen. Als einziger Grund wurden laut Landeshauptstadt ihre AfD-Mitgliedschaft und ihre Zugehörigkeit zur AfD-Landtagsfraktion genannt. Der Wahlausschuss Hannover setzte sich darüber hinweg und ließ die Kandidatin einstimmig zu.

Akte gelöscht – Ministerium verweist auf neues Gesetz

Grundlage für die Löschung ist Paragraf 45d Absatz 7 Satz 10 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes. Dort heißt es, Bewerberdaten seien „unverzüglich nach der Zulassungsentscheidung zu löschen“. Diese Vorschrift hat die rot-grüne Landesregierung erst im April 2026 beschlossen – zusammen mit der umstrittenen Verfassungstreue-Prüfung.

Schülke hatte zunächst den Gemeindewahlleiter Sascha Kusz gebeten, ihr die Unterlagen zu zeigen. Der verwies sie an das Innenministerium. Von dort kam eine Absage und zugleich der Verweis zurück an den Wahlleiter – also genau an jenen, der sie zuvor weggeschickt hatte. Die Junge Freiheit griff den Vorgang am 14. August auf.

Chronologie

  1. 17. Februar 2026
    Verfassungsschutz stuft AfD-Landesverband ein

    Der niedersächsische Verfassungsschutz stuft den AfD-Landesverband als rechtsextremistisches „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ ein.

  2. 28. April 2026
    Landtag verschärft Kommunalwahlrecht

    Die rot-grüne Mehrheit beschließt die Verfassungstreue-Prüfung für kommunale Spitzenämter – und die Löschpflicht für Bewerberdaten.

  3. Ende Juli 2026
    Wahlausschuss lässt Schülke zu

    Trotz Nichtzulassungsempfehlung des Innenministeriums stimmt der Wahlausschuss Hannover einstimmig für die Zulassung.

  4. 12. August 2026
    Akteneinsicht verweigert

    Apollo News berichtet, dass das Innenministerium die Akte gelöscht hat und Schülke keine Einsicht erhält.

  5. 13. September 2026
    Kommunalwahl in Niedersachsen

    In Hannover wird der Oberbürgermeister gewählt; Schülke steht auf dem Stimmzettel.

18 Prüfverfahren – fast alle gegen AfD-Bewerber

Nach einer Anfrage von Apollo News teilte das Innenministerium mit, insgesamt seien 18 Bewerber einem besonderen Prüfverfahren unterzogen worden – 17 davon AfD-Kandidaten. Neun Verfahren liefen bei kommunalen Aufsichtsbehörden auf Landkreisebene, acht unmittelbar über die Kommunalaufsicht des Ministeriums. Auf die Frage, wie oft das Ministerium tatsächlich eine Nichtzulassung empfohlen hatte, gab es keine Antwort: Die Daten seien gelöscht.

Prüfverfahren bei der Kommunalwahl Niedersachsen 2026

18 Bewerber wurden geprüft – fast alle von der AfD

Quelle: Apollo News / Innenministerium

Mindestens vier AfD-Bewerber und ein Parteiloser wurden von den Wahlausschüssen tatsächlich nicht zugelassen: Martin Sichert (Friesland), Thorsten Moriße (Wilhelmshaven), Justin Vogel (Herzberg am Harz), Stephan Bothe (Lüneburg) sowie Eugen Nazarenus (Weener), der dem Reichsbürgerspektrum zugerechnet wird. So scheiterte Justin Vogel in Herzberg am Harz, in Lüneburg Stephan Bothe. Mehrere Betroffene legten Eilanträge beim Verwaltungsgericht Oldenburg ein.

Kritik: „Verfassungsrechtlich nicht haltbar“

Die Kritik am Vorgehen kommt nicht nur aus der AfD. Niedersachsens CDU-Landes- und Fraktionschef Sebastian Lechner warnte vor zahlreichen Wahlwiederholungen, sollten Gerichte die Ausschlüsse später kassieren.

verfassungsrechtlich nicht haltbar
Sebastian Lechner, CDU-Landes- und Fraktionschef Niedersachsen

Der frühere Bundesverteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz hält das Vorgehen für verfassungswidrig. Der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler kritisiert, ein Wahlausschuss solle die Durchführung einer Wahl organisieren und nicht über die politische Gesinnung von Konkurrenten entscheiden. Die SPD-Landtagsfraktion verteidigt das Gesetz dagegen: Es sei kein Anti-AfD-Gesetz, sondern richte sich gegen Rechts- wie Linksextremisten, sagte Fraktionschef Stefan Politze.

Als Befürworterin der Prüfverfahren gilt Innenministerin Behrens, deren Ministerium zugleich Kommunalaufsicht und oberste Aufsichtsbehörde des Verfassungsschutzes ist. Kritiker werten das als strukturelles Problem, weil die Behörde, deren Erkenntnisse geprüft werden müssten, die Entscheidungsgrundlage gleich selbst liefere.

Am 13. September entscheiden die Wähler

Die Bürger Hannovers können Jessica Schülke bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 wählen. Offen bleibt, ob sie oder die AfD wegen der verweigerten Akteneinsicht beziehungsweise der Löschung rechtliche Schritte einleiten. Der eigentliche gerichtliche Streit um die Wahlausschlüsse dürfte nach Einschätzung von Fachmedien vielfach erst nach der Wahl ausgetragen werden.