Der Stadtwahlausschuss Herzberg am Harz hat den AfD-Politiker Justin Vogel einstimmig von der Bürgermeisterwahl am 13. September 2026 ausgeschlossen. Das bestätigte der stellvertretende Stadtwahlleiter Thomas Asche der Deutschen Presse-Agentur. Damit scheitert ein weiterer AfD-Bewerber an den Hürden des neuen niedersächsischen Kommunalwahlrechts.
Ausschlaggebend sind Zweifel daran, dass Vogel jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt. Bürgermeister sind Beamte auf Zeit und müssen die Gewähr der Verfassungstreue bieten – anders als Landtags- oder Bundestagsabgeordnete.
Verfassungstreue-Zweifel wegen Parteiämtern
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Göttingen hatte eine Auskunft des niedersächsischen Verfassungsschutzes eingeholt. Der AfD-Landesverband wird seit Februar 2026 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Vogel engagiert sich nach Bewertung der Behörde deutlich über eine einfache AfD-Mitgliedschaft hinaus.
Konkret verwies die Kommunalaufsicht auf Vogels Tätigkeit als Kreisvorsitzender der AfD, seinen Beisitzerposten im Landesvorstand der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“, organisatorische Unterstützung anderer AfD-Verbände bei Versammlungen sowie Mitgliederwerbung.
„Gegen mich liegen keine konkreten Beschwerden über verfassungsfeindliche Handlungen oder Äußerungen vor. Mir wird im Wesentlichen vorgeworfen, herausgehobene Parteiämter auszuüben und andere AfD-Verbände bei Versammlungen organisatorisch zu unterstützen.“
Vogel hatte vor der Abstimmung Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Ausschuss folgte anschließend einstimmig der Einschätzung der Kommunalaufsicht. Der AfD-Politiker zeigte sich „entsetzt“ und kündigte an, gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen.
Wahlrechtsreform ermöglicht vorherige Prüfung
Grundlage der Prüfung ist eine im April 2026 von der rot-grünen Landesregierung beschlossene Reform des Kommunalwahlrechts. Sie erlaubt den kommunalen Wahlausschüssen, bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Bewerbern vorab eine Einschätzung der jeweiligen Kommunalaufsicht einzuholen – die wiederum Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einbeziehen darf.
Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig bezeichnete das neue Verfahren als sinnvoll und angemessen, kritisierte aber den mangelnden Rechtsschutz für ausgeschlossene Bewerber vor der Wahl. Ein Eilverfahren vor Gericht kommt nur bei offenkundig rechtswidrigen Entscheidungen in Betracht – ausgeschlossene Kandidaten können erst nach der Wahl ein Wahlprüfungsverfahren anstreben.
Vierter AfD-Kandidat in Niedersachsen ausgeschlossen
Justin Vogel ist nicht der einzige AfD-Bewerber, der in Niedersachsen von der Kommunalwahl ausgeschlossen wurde. Zuvor waren bereits Martin Sichert (Landratswahl Friesland) und Thorsten Moriße (Oberbürgermeisterwahl Wilhelmshaven) gescheitert. Am 30. Juli folgte der Ausschluss des AfD-Landesvizes Stephan Bothe in Lüneburg.
Andere AfD-Kandidaten wurden hingegen zugelassen – etwa Jessica Schülke in Hannover, über deren Kandidatur der Wahlausschuss einstimmig positiv entschied.
Die AfD spricht von einem „Hintertür-Verbot durch Behörden und Wahlausschüsse“ (Stephan Bothe) und von „dreister Wahlmanipulation“ (AfD-Landtagsfraktion). Verfassungsrechtler haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses von Bewerbern einer nicht verbotenen Partei vor einer Wahl geäußert.
Justin Vogel kündigt Klage an
Vogel will sich gegen den Ausschluss wehren. Da ein Eilverfahren nur bei offenkundiger Rechtswidrigkeit möglich ist, dürfte er jedoch erst nach der Wahl am 13. September ein Wahlprüfungsverfahren anstreben können. Bis dahin bleibt sein Name vom Stimmzettel gestrichen.
Für die Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz fehlt damit ein prominenter AfD-Kandidat. Die Entscheidung des Wahlausschusses markiert den vorläufigen Höhepunkt einer Serie von Ausschlüssen, die die Frage nach dem Umgang mit einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei bei Kommunalwahlen aufwirft.
Chronologie der Ereignisse
- Februar 2026AfD Niedersachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft
Der niedersächsische Verfassungsschutz stuft den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein.
- April 2026Reform des Kommunalwahlrechts
Die rot-grüne Landesregierung beschließt eine Reform, die den Wahlausschüssen eine vorherige Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern erlaubt.
- 28. Juli 2026Ausschluss Justin Vogels
Der Stadtwahlausschuss Herzberg am Harz lehnt Vogels Wahlvorschlag einstimmig ab.
- 30. Juli 2026Ausschluss Stephan Bothes
Der Kreiswahlausschuss Lüneburg schließt den AfD-Landesvize Bothe mit 6:1 Stimmen von der Landratswahl aus.
- 13. September 2026Kommunalwahl in Niedersachsen
Am Wahltag finden in ganz Niedersachsen die Kommunalwahlen statt – in Herzberg ohne Justin Vogel.
