Die niedersächsischen Kommunalwahlen am 13. September 2026 werden ohne zwei prominente AfD-Kandidaten stattfinden. Binnen 24 Stunden schlossen die zuständigen Wahlausschüsse Martin Sichert und Reinhild Goes von der Kandidatur aus – auf Grundlage eines umstrittenen neuen Gesetzes, das erstmals eine Prüfung der Verfassungstreue erlaubt.
Der Fall Sichert: 5:1 gegen den Bundestagsabgeordneten
Den Auftakt machte am 21. Juli der Kreiswahlausschuss Friesland: Mit 5:1-Stimmen wurde der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert von der Landratswahl ausgeschlossen. Eine Stellungnahme des niedersächsischen Innenministeriums hatte zuvor eine „Vielzahl von Äußerungen“ Sicherts aufgelistet, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen – darunter eine verharmlosende Aussage zum Nationalsozialismus und ein ethnopluralistisches Weltbild (NDR).
Sichert, seit 2013 AfD-Mitglied und seit 2017 im Bundestag, kündigte in einem Video umgehend an, mit „allen juristischen Mitteln“ gegen die Entscheidung vorzugehen. Die rechtliche Anfechtung ist allerdings erst nach der Wahl möglich – per Einspruch beim neuen Kreistag oder Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Reinhild Goes: Einstimmiger Rauswurf in Nörten-Hardenberg
Nur einen Tag später, am 22. Juli, stimmte der Gemeindewahlausschuss Nörten-Hardenberg im Landkreis Northeim einstimmig gegen die Zulassung von Reinhild Goes zur Bürgermeisterwahl. Goes ist Mitglied des Bundesvorstands der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“, die enge Verbindungen zur rechtsextremen Identitären Bewegung unterhält. Die örtliche Wahlleitung hatte zuvor noch empfohlen, Goes zuzulassen – mit dem Argument, die Demokratie biete auch radikalen Positionen Raum (FR).
„Die Frage der Verfassungstreue ist mitunter zu komplex, als dass ein Wahlausschuss alleine darüber entscheiden kann.“
Das neue Wahlrecht: Ein gestuftes Prüfverfahren
Grundlage beider Ausschlüsse ist das am 28. April 2026 von SPD und Grünen im Landtag durchgesetzte novellierte Kommunalwahlgesetz. Es erlaubt den ehrenamtlichen Wahlausschüssen, bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue die Kommunalaufsicht einzuschalten. Diese kann dann Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen und gibt eine Empfehlung ab, bevor der Ausschuss die Letztentscheidung trifft (WELT).
Laut Landeswahlleiter Markus Steinmetz soll das Verfahren die Ausschüsse entlasten. Es richtet sich nicht nur gegen die AfD: Den Kommunen liegt eine 15-seitige Liste mit Organisationen vor, die der Verfassungsschutz als extremistisch einstuft – darunter auch linksextreme und islamistische Gruppierungen.
Nicht alle AfD-Kandidaten scheitern jedoch an der neuen Hürde. In Gifhorn ließ der Wahlausschuss am 24. Juli Robert Preuß mit 6:1-Stimmen zur Bürgermeisterwahl zu. Auch die Landtagsabgeordnete Jessica Schülke (Hannover) und Dirk Hüge (Hameln-Pyrmont) sind zugelassen. Noch offen sind die Entscheidungen über Stephan Bothe (Lüneburg), Adrian Maxhuni (Bersenbrück) und weitere Bewerber.
„Es ist kein Anti-AfD-Gesetz, sondern es bezieht sich sowohl auf Rechts- als auch Linksextremisten. Es richtet sich gegen die, die nicht auf den Füßen des Grundgesetzes stehen.“
AfD will klagen – und kritisiert den Verfassungsschutz
Die AfD wertet die Ausschlüsse als „Parteiverbot durch die Hintertür“. Der Kreisverband Göttingen nannte die Entscheidung gegen Goes einen „harten Angriff auf die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft“. Zumal in der CDU über ein echtes Verbotsverfahren gestritten wird, sieht die Partei in dem neuen Wahlrecht einen weiteren Versuch, sie von der politischen Teilhabe auszuschließen.
Stephan Bothe, stellvertretender Landeschef und selbst Landratskandidat in Lüneburg, wies alle Vorwürfe zurück. Das Innenministerium habe eine „Vielzahl von Äußerungen“ angeführt, die jedoch keine echten Zweifel begründeten. Besonders scharf kritisiert die AfD eine Social-Media-Aktion des niedersächsischen Verfassungsschutzes vom Oktober 2024, bei der die Behörde schrieb: „Auch wir sind Antifa. Selbstverständlich.“ Der Post wurde später gelöscht, dient der Partei aber als Argument, um die Glaubwürdigkeit der Instanz infrage zu stellen, auf deren Einschätzungen die Ausschlüsse maßgeblich beruhen.
„Die Verdächtigungen, die hier von der Kreiswahlleitung ins Spiel gebracht werden, weise ich auf das Schärfste zurück. Ich selbst und meine Partei bekennen uns uneingeschränkt zum Grundgesetz.“
Die endgültigen Entscheidungen über alle Kandidaturen müssen bis zum 29. Juli 2026 getroffen sein. Dann wird auch klar sein, ob weitere AfD-Bewerber wie Stephan Bothe oder der parteilose Eugen Nazarenus auf der Strecke bleiben. Bis zur Kommunalwahl am 13. September könnte zudem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg über die Einstufung des niedersächsischen AfD-Landesverbands als „gesichert rechtsextremistisch“ entscheiden – ein Urteil, das die Prüfungen der Wahlausschüsse deutlich vereinfachen würde.





