Einstimmig zugelassen: AfD-Kandidatin Schülke tritt in Hannover zur OB-Wahl an
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OB-Wahl Hannover

Einstimmig zugelassen: AfD-Kandidatin Schülke tritt in Hannover zur OB-Wahl an

Trotz Verfassungstreue-Prüfung lässt der Wahlausschuss die AfD-Landtagsabgeordnete einstimmig zur Oberbürgermeisterwahl zu. Während andere Kandidaten an der neuen Hürde scheiterten, sieht die Partei im Verfahren ein „Parteiverbot durch die Hintertür“.

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Wahlausschuss einstimmig für Zulassung

Der Wahlausschuss der Stadt Hannover hat am Donnerstag die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke einstimmig als Kandidatin für die Oberbürgermeisterwahl zugelassen. Die 42-jährige Sozialpädagogin darf damit bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 für das höchste Amt der niedersächsischen Landeshauptstadt antreten.

Keine verfassungsfeindlichen Äußerungen gefunden

Der Zulassung war eine Verfassungstreue-Prüfung durch das niedersächsische Innenministerium vorausgegangen. Der Wahlausschuss hatte das Prüfverfahren eingeleitet, weil der AfD-Landesverband vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird und Schülke als Landtagsabgeordnete eine führende Repräsentantin der Partei ist. Nach Abschluss der Prüfung teilte das Ministerium mit, dass keine Erkenntnisse zu antidemokratischen, rassistischen oder antisemitischen Äußerungen Schülkes vorlägen. Hannovers Wahlleiter empfahl daraufhin die Zulassung, der der Ausschuss einstimmig folgte.

Die Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, so wie es in unserem Grundgesetz steht, ist für mich eine selbstverständliche, nicht verhandelbare Grundlage meiner politischen Arbeit. Und das gilt ebenso für meine Partei.
Jessica Schülke (AfD), OB-Kandidatin Hannover

Neues Prüfverfahren in Niedersachsen

Rechtsgrundlage ist eine Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts, die der Landtag am 28. April 2026 beschlossen hat. Danach müssen Kandidaten für Bürgermeister- und Landratsämter die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Bei begründeten Zweifeln können Wahlausschüsse die Kommunalaufsicht einschalten, die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einbeziehen darf.

Es ist kein Anti-AfD-Gesetz, sondern es bezieht sich sowohl auf Rechts- als auch auf Linksextremisten. Es richtet sich gegen die, die nicht auf den Füßen des Grundgesetzes stehen.
Stefan Politze (SPD), Fraktionsvorsitzender Niedersachsen

Die AfD kritisiert das Verfahren scharf und spricht von einem „Entzug des passiven Wahlrechts durch die Hintertür“. Ein Eilantrag der Partei gegen die Regelung wurde vom Verwaltungsgericht Hannover abgelehnt, das Oberverwaltungsgericht Lüneburg könnte noch vor der Wahl entscheiden.

Andere Kandidaten scheiterten an Hürde

Schülkes Zulassung steht im Kontrast zu anderen Entscheidungen: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wurde am 21. Juli von der Landratswahl im Landkreis Friesland ausgeschlossen, AfD-Jugendfunktionärin Reinhild Goes am 22. Juli von der Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg. Beide scheiterten an der neuen Verfassungstreue-Hürde, die in Niedersachsen erstmals angewendet wird. Weitere Prüfverfahren laufen noch, etwa gegen Landtagsvizepräsident Stephan Bothe in Lüneburg.

Jessica Schülke hat sich in ihrer Arbeit im Niedersächsischen Landtag als starke Stimme für die Belange der Bürger erwiesen. Hannover braucht einen Neustart: Weg von grün-roter Ideologie, hin zu einer Politik, die die Interessen der Hannoveraner in den Vordergrund stellt.
Ansgar Schledde, AfD-Landesvorsitzender Niedersachsen

Ausblick auf die Wahl

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Mit der Zulassung können die Hannoveraner am 13. September auch für eine AfD-Kandidatin stimmen. Amtsinhaber Belit Onay (Grüne) tritt zur Wiederwahl an. Ob die Gerichtsentscheidungen zu den abgelehnten Kandidaten noch vor dem Wahltag fallen und ob Schülkes Zulassung juristisch angefochten wird, bleibt offen.

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